Gebühren und Kosten Dritter Musterklauseln

Gebühren und Kosten Dritter. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, von der die Bank erst im Nachhin- ein Kenntnis erhält und die sich ihrer Kontrolle entziehen, da sie vom «Markt» oder von «Gegenparteien» ausserhalb der Bank bestimmt werden. Aus diesem Grund werden diese Kosten in der Regel dem Kunden weiter- belastet. Die Bedingungen der Bank werden in der Regel in Form von Einheitsbedin- gungen und auf Transaktionsbasis ausgedrückt. Unter bestimmten Bedingun- gen und für bestimmte Dienstleistungen ist jedoch auch ein Pauschalansatz vorgesehen (weitere Informationen zur Pauschaltarifierung können Sie mit Ihrem Berater besprechen). Die Pauschalen verstehen sich inklusive: — Beratungsgebühren — Verwaltungsgebühren — Handelsgebühren (inkl. Geldmarkt) und Verwahrung von Wertpapieren — Bereitstellung von Steuerbescheinigungen (für die Schweiz, Italien oder allgemein, aber nur, wenn der Kunde ein Verwaltungsmandat «Gestione» oder Beratungsmandat «Completo» unterzeichnet hat) — Kontoführungsgebühren (auch von Metallkonten)

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.