Anwendungsgrundsätze Musterklauseln

Anwendungsgrundsätze. 2.1 Robotic Process Automation (RPA) bezeichnet die Automation von sich wiederholenden, regelbasierten Prozessen, vor allem in den Bereichen Service und Verwaltung, die normalerweise zuvor Beschäftigte erledigt haben. Dazu wird – unter Verwendung der Anwendungsoberfläche bestehender IT-Systeme – der Bedienablauf des Mitarbeiters auf einem virtuellen Arbeitsplatz bei der Bedienung von Rechnern und Anwendungen durch einen sog. Softwareroboter simuliert.
Anwendungsgrundsätze. Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse sind so auszubilden, dass die Verarbeitungsbedingun- gen der für den Einbau vorgesehenen Stoffe und Stoffsysteme eingehalten werden können. Die Bestimmungen des Arbeitsschutzes sind einzuhalten. Dabei hat der Auftragnehmer alle für den Ar- beitsschutz erforderlichen Konstruktionen und ausführungstechnischen Maßnahmen mit den zuständi- gen Aufsichtsbehörden abzustimmen.
Anwendungsgrundsätze. Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse sind so auszubilden, dass die Verarbeitungsbedingungen der für den Einbau vorgesehenen Stoffe und Stoffsysteme eingehalten werden können. Die Bestimmungen des Arbeitsschutzes sind einzuhalten. Dabei hat der Auftragnehmer alle für den Arbeits- schutz erforderlichen Konstruktionen und ausführungstechnischen Maßnahmen mit den zuständigen Aufsichts- behörden abzustimmen.
Anwendungsgrundsätze