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Common use of Gebühren und Kosten Clause in Contracts

Gebühren und Kosten. Die folgenden Gebühren fallen für Anteilsinhaber in Bezug auf jeden Anteil an (und fallen demgemäß nicht der Gesellschaft im Namen des Fonds an und wirken sich nicht auf den Nettoinventarwert des Fonds aus): Zeichnungsgebühr Bis zu 5 % Bis zu 5 % Rücknahmegebühr Bis zu 3 % Bis zu 3 % Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Anteilen eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die folgenden Gebühren und Kosten entstehen der Gesellschaft für den Fonds und wirken sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des Fonds aus. Managementgebühr Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Die Managementgebühr, ein Prozentsatz des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse (gegebenenfalls zuzüglich MwSt.), ist von der Gesellschaft aus dem Fondsvermögen an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Managementgebühr fällt täglich an und wird an jedem Handelstag berechnet sowie monatlich rückwirkend gezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus ihren Gebühren (und nicht aus dem Fondsvermögen) die etwaigen Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle, der Verwaltungsratsmitglieder sowie die dem Fonds entstandenen gewöhnlichen Gebühren, Aufwendungen und Kosten, wozu die Gründungskosten und sonstige Verwaltungskosten gemäß Beschreibung im Prospekt gehören. Dieser Abschnitt „Gebühren und Kosten“ sollte in Verbindung mit dem Kapitel „Gebühren und Kosten“ im Prospekt gelesen werden. Der Referenzindex ist der STOXX Europe 600 (der „Referenzindex“). Der Referenzindex ist nachfolgend näher beschrieben. Diese Beschreibung stellt jedoch nur einen Auszug der aus öffentlichen Quellen verfügbaren Informationen dar, und weder der Verwaltungsrat noch die Verwaltungsgesellschaft, die STOXX Limited oder derjenige nachfolgende Sponsor des Referenzindex (der „Indexanbieter“) oder der Anlageverwalter haften für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Der Referenzindex wird vom STOXX Europe Total Market Index (TMI) abgeleitet und ist ein Teilindex des STOXX Europe Global 1800 Index. Mit einer festen Anzahl von 600 Komponenten ist der Referenzindex repräsentativ für Unternehmen mit hoher, mittlerer und geringer Marktkapitalisierung in 18 Ländern der europäischen Region: Belgien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreich. Der Referenzindex hat eine Freefloat-Marktkapitalisierung mit einer Gewichtungsobergrenze von 20 %. Der Referenzindex wird vierteljährlich einer Neugewichtung unterzogen. Die Neugewichtungs-Frequenz des Referenzindex hat keine direkten Auswirkungen auf die mit dem Fonds selbst verbundenen Transaktionskosten, da eine Neugewichtung im Referenzindex erwartungsgemäß keine höhere Frequenz des Positionsumschlags im Fonds erfordert, als wenn der Referenzindex statisch wäre. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht die für den Fonds geltenden Anlagebeschränkungen. Sobald die Verwaltungsgesellschaft davon Kenntnis erlangt, dass die Gewichtung einer bestimmten enthaltenen Aktie im Referenzindex die zulässigen Anlagebeschränkungen übersteigt, wird die Verwaltungsgesellschaft versuchen, entweder die betreffende Position aufzulösen oder das Engagement des Fonds in dieser enthaltenen Aktie zu reduzieren, um sicherzustellen, dass der Fonds jederzeit innerhalb der zulässigen Anlagebeschränkungen bleibt und die Anforderungen der OGAW-Vorschriften einhält. Der Referenzindex wird von STOXX Limited gesponsert. Weitere Informationen zum Referenzindex sind abrufbar unter xxx.xxxxx.xxx.

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Gebühren und Kosten. Die folgenden Gebühren fallen für Anteilsinhaber in Bezug auf jeden Anteil an (und fallen demgemäß nicht der Gesellschaft im Namen des Fonds an und wirken sich nicht auf den Nettoinventarwert des Fonds aus): Zeichnungsgebühr Bis zu 5 % Bis zu 5 % Rücknahmegebühr Bis zu 3 % Bis zu 3 % Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Anteilen eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die folgenden Gebühren und Kosten entstehen der Gesellschaft für den Fonds und wirken sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des Fonds aus. Managementgebühr Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Die Managementgebühr, ein Prozentsatz des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse (gegebenenfalls zuzüglich MwSt.), ist von der Gesellschaft aus dem Fondsvermögen an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Managementgebühr fällt täglich an und wird an jedem Handelstag berechnet sowie monatlich rückwirkend gezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus ihren Gebühren (und nicht aus dem Fondsvermögen) die etwaigen Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle, der Verwaltungsratsmitglieder sowie die dem Fonds entstandenen gewöhnlichen Gebühren, Aufwendungen und Kosten, wozu die Gründungskosten und sonstige Verwaltungskosten gemäß Beschreibung im Prospekt gehören. Als Unterstützung beim Bestreiten einiger Kosten des Fonds (einschließlich der Gebühren des Anlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle und der Kosten für die Indexlizenz) kann die Verwaltungsgesellschaft einen Gebührenbeitrag von den genehmigten Gegenparteien verlangen (weitere Einzelheiten hierzu sind auf Anfrage erhältlich). Dieser Abschnitt „Gebühren und Kosten“ sollte in Verbindung mit dem Kapitel „Gebühren und Kosten“ im Prospekt gelesen werden. Der Referenzindex ist der STOXX Europe 600 MSCI World Index (der „Referenzindex“). Der Referenzindex ist nachfolgend näher beschrieben. Diese Beschreibung stellt jedoch nur einen Auszug der aus öffentlichen Quellen verfügbaren Informationen dar, und weder der Verwaltungsrat noch die Verwaltungsgesellschaft, die STOXX Limited MSCI Barra oder derjenige nachfolgende Sponsor des Referenzindex (der „Indexanbieter“) oder der Anlageverwalter haften für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Der Referenzindex wird vom STOXX Europe Total Market Index (TMI) abgeleitet wählt seine Komponenten aus den Sektoren Energie, Werkstoffe, Industriewerte, Nicht-Basiskonsumgüter, Basiskonsumgüter, Gesundheitspflege, Finanzwerte, Informationstechnologie, Telekommunikation und ist ein Teilindex des STOXX Europe Global 1800 IndexVersorger aus. Mit einer festen Anzahl von 600 Komponenten ist Der Referenzindex setzt sich aus 1.738 Aktien aus Österreich, Australien, Belgien, Kanada, der Referenzindex repräsentativ für Unternehmen mit hoherSchweiz, mittlerer und geringer Marktkapitalisierung in 18 Ländern der europäischen Region: BelgienDeutschland, Dänemark, DeutschlandSpanien, XxxxxxxxFinnland, Frankreich, dem Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, XxxxxxXxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, LuxemburgJapan, die Niederlandeden Niederlanden, Norwegen, ÖsterreichNeuseeland, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien Singapur und das Vereinigte Königreich. Der Referenzindex hat eine Freefloat-Marktkapitalisierung mit einer Gewichtungsobergrenze von 20 %den Vereinigten Staaten zusammen. Der Referenzindex wird vierteljährlich einer Neugewichtung unterzogen. Die Neugewichtungs-Frequenz des Referenzindex hat keine direkten Auswirkungen auf die mit dem Fonds selbst verbundenen Transaktionskosten, da eine Neugewichtung im Referenzindex erwartungsgemäß keine höhere Frequenz des Positionsumschlags im Fonds erfordert, als wenn der Referenzindex statisch wäre. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht die für den Fonds geltenden Anlagebeschränkungen. Sobald die Verwaltungsgesellschaft davon Kenntnis erlangt, dass die Gewichtung einer bestimmten enthaltenen Aktie im Referenzindex die zulässigen Anlagebeschränkungen übersteigt, wird die Verwaltungsgesellschaft versuchen, entweder die betreffende Position aufzulösen oder das Engagement des Fonds in dieser enthaltenen Aktie zu reduzieren, um sicherzustellen, dass der Fonds jederzeit innerhalb der zulässigen Anlagebeschränkungen bleibt und die Anforderungen der OGAW-Vorschriften einhält. Der Referenzindex wird von STOXX Limited MSCI Barra gesponsert. Weitere Informationen zum Referenzindex sind abrufbar unter xxx.xxxxx.xxxxxx.xxxxxxxxx.xxx.

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Gebühren und Kosten. Die folgenden Gebühren fallen für Anteilsinhaber in Bezug auf jeden Anteil an (und fallen demgemäß nicht der Gesellschaft im Namen des Fonds an und wirken sich nicht auf den Nettoinventarwert des Fonds aus): Anteilsklasse „USD“ Zeichnungsgebühr Bis zu 5 % Bis zu 5 % Rücknahmegebühr Bis zu 3 % Bis zu 3 % Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Anteilen eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die folgenden Gebühren und Kosten entstehen der Gesellschaft für den Fonds und wirken sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des Fonds aus. Managementgebühr Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Die Managementgebühr, ein Prozentsatz des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse (gegebenenfalls zuzüglich MwSt.), ist von der Gesellschaft aus dem Fondsvermögen an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Managementgebühr fällt täglich an und wird an jedem Handelstag berechnet sowie monatlich rückwirkend gezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus ihren Gebühren (und nicht aus dem Fondsvermögen) die etwaigen Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Unteranlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle, der Verwaltungsratsmitglieder sowie die dem Fonds entstandenen gewöhnlichen Gebühren, Aufwendungen und Kosten, wozu die Gründungskosten und sonstige Verwaltungskosten gemäß Beschreibung im Prospekt gehören. Als Unterstützung beim Bestreiten einiger Kosten des Fonds (einschließlich der Gebühren des Anlageverwalters, des Unteranlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle und der Kosten für die Indexlizenz) kann die Verwaltungsgesellschaft einen Gebührenbeitrag von den genehmigten Gegenparteien verlangen (weitere Einzelheiten hierzu sind auf Anfrage erhältlich). Dieser Abschnitt „Gebühren und Kosten“ sollte in Verbindung mit dem Kapitel „Gebühren und Kosten“ im Prospekt gelesen werden. Der Referenzindex ist der STOXX Europe 600 Bloomberg ex-Agriculture and Livestock 20/30 Capped Index („der Referenzindex“) und basiert auf dem Bloomberg Commodity Index (der „Referenzindexübergeordnete Index“). Der Referenzindex übergeordnete Index ist nachfolgend näher beschriebenals hoch liquide und breit gestreute Benchmark für Rohstoffe konzipiert. Diese Beschreibung stellt jedoch nur einen Auszug der Im übergeordneten Index können derzeit 24 Rohstoffe aus öffentlichen Quellen verfügbaren Informationen darsechs Gruppen (Getreide, Energie, Industriemetalle, Edelmetalle, Lebendvieh und weiche Rohstoffe) aufgenommen werden, und weder der Verwaltungsrat noch die VerwaltungsgesellschaftKomponenten werden nach vier Hauptkriterien ausgewählt: wirtschaftliche Bedeutung, die STOXX Limited oder derjenige nachfolgende Sponsor Streuung, Kontinuität und Liquidität. Die Zusammensetzung des Referenzindex (leitet sich vom übergeordneten Index ab; drei der „Indexanbieter“) oder der Anlageverwalter haften für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationenvorstehend genannten Gruppen kommen allerdings nicht zur Aufnahme in den Referenzindex infrage, nämlich: Getreide, Lebendvieh und weiche Rohstoffe. Der Referenzindex wird vom STOXX Europe Total Market Index (TMI) abgeleitet enthält 11 Rohstoffe aus 3 Gruppen, nämlich Energie, Industriemetalle und ist ein Teilindex des STOXX Europe Global 1800 Index. Mit einer festen Anzahl von 600 Komponenten ist der Referenzindex repräsentativ für Unternehmen mit hoher, mittlerer und geringer Marktkapitalisierung in 18 Ländern der europäischen Region: Belgien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte KönigreichEdelmetalle. Der Referenzindex hat setzt sich aus Futures-Kontrakten auf physische Rohstoffe zusammen. Im Gegensatz zu Aktien, die dem Inhaber in der Regel das Anrecht auf eine Freefloatdauerhafte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft verleihen, ist in Rohstoffterminkontrakten normalerweise ein Datum für die Lieferung des zugrunde liegenden Rohstoffs festgelegt. Um den Lieferprozess zu vermeiden und eine Long-Marktkapitalisierung mit Position in Futures aufrechtzuerhalten, müssen Nearby-Kontrakte verkauft und Kontrakte, die den Liefertermin noch nicht erreicht haben, gekauft werden. Dieser Prozess wird als „Rollen“ einer Gewichtungsobergrenze von 20 %Terminposition bezeichnet, und der Referenzindex gilt deshalb als „rollender Index“. Der Referenzindex wird vierteljährlich einer Neugewichtung unterzogen. Die Neugewichtungs-Frequenz des Referenzindex hat keine direkten Auswirkungen auf die mit dem Fonds selbst verbundenen Transaktionskostenbietet ein breites Engagement in Rohstoffen als Anlageklasse, da eine Neugewichtung kein einzelner nachstehend beschriebener Rohstoff oder Rohstoffsektor im Referenzindex erwartungsgemäß keine höhere Frequenz dominiert. Das diversifizierte Rohstoffengagement des Positionsumschlags Referenzindex ist nicht durch mikroökonomische Ereignisse eines einzelnen Rohstoffmarkts oder -sektors beeinflusst, sondern reduziert möglicherweise die Volatilität im Fonds erfordert, als wenn der Referenzindex statisch wäre. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht die für den Fonds geltenden Anlagebeschränkungen. Sobald die Verwaltungsgesellschaft davon Kenntnis erlangt, dass die Gewichtung einer bestimmten enthaltenen Aktie im Referenzindex die zulässigen Anlagebeschränkungen übersteigt, wird die Verwaltungsgesellschaft versuchen, entweder die betreffende Position aufzulösen oder das Engagement des Fonds in dieser enthaltenen Aktie Vergleich zu reduzieren, um sicherzustellen, dass der Fonds jederzeit innerhalb der zulässigen Anlagebeschränkungen bleibt und die Anforderungen der OGAW-Vorschriften einhältnicht diversifizierten Rohstoffkörben. Der Referenzindex enthält sowohl Basisrohstoffe wie Rohöl (die Sorten West Texas Intermediate (WTI) und Xxxxx) („Primärrohstoffe“) als auch Rohstoffe, die hauptsächlich aus diesen Primärrohstoffen gewonnen oder produziert werden, wie Diesel mit ultraniedrigem Schwefelgehalt (ULS) und bleifreies Benzin (RBOB) („Sekundärrohstoffe“). Zusammen mit ihren Sekundärrohstoffen wird jeder Primärrohstoff in der Indexmethode des Referenzindex als ein „Rohstoffsektor“ bezeichnet. Es erfolgen Anpassungen zur Vermeidung der „Doppelzählung“ von STOXX Limited gesponsertPrimärrohstoffen, zu denen es kommen würde, wenn Primärrohstoffe und Sekundärrohstoffe als vollständig getrennte Kategorien betrachtet würden. Weitere Informationen zum Zum Aufbau des übergeordneten Index müssen die relativen Prozentsätze in Bezug auf Liquidität und Produktion festgelegt werden. Der Prozentsatz der Rohstoffliquidität (Commodity Liquidity Percentage, CLP) für jeden als Referenzkontrakt für einen zur potenziellen Aufnahme im Index bestimmten Rohstoff ausgewählten Futures-Kontrakt wird ermittelt, indem das Ergebnis eines in den historischen Dollarwerten gemessenen Fünfjahresdurchschnitts des Handelsvolumens dieses Futures-Kontrakts durch die Summe aus diesen errechneten CLP für alle dieser Futures-Kontrakte geteilt wird. Auch der Prozentsatz der Rohstoffproduktion (Commodity Production Percentage, CPP) wird für jeden Rohstoff ermittelt, indem das Ergebnis eines um die historischen Dollarwerte des betreffenden Futures-Kontrakts berichtigter Fünfjahresdurchschnitt der Produktionszahlen, durch die Summe aus diesen CPP für alle Rohstoffe geteilt wird. Der CLP und der CPP werden dann zusammengefasst (anhand eines Verhältnisses von 2:1), um den Prozentsatz des Rohstoffindex (Commodity Index Percentage, CIP) für jeden Rohstoff zu ermitteln. Dieser Prozentsatz des Rohstoffindex (Commodity Index Percentage, CIP) wird dann gemäß den in der Indexmethode des übergeordneten Index dargelegten Streuungsvorschriften angepasst, um die Rohstoffe für die Aufnahme im übergeordneten Index und ihre jeweiligen prozentualen Gewichtungen festzulegen. Der Referenzindex sind abrufbar unter xxx.xxxxx.xxxsetzt sich aus zulässigen Rohstoffen aus dem übergeordneten Index zusammen und strebt eine Begrenzung der Gewichtung der größeren Komponenten des Referenzindex anhand des nachstehend beschriebenen Prozesses an.

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Gebühren und Kosten. Die folgenden Gebühren fallen für Anteilsinhaber in Bezug auf jeden Anteil an (und fallen demgemäß nicht der Gesellschaft im Namen des Fonds an und wirken sich nicht auf den Nettoinventarwert des Fonds aus): Anteilsklasse „Acc” „Dist“ Zeichnungsgebühr Bis zu 5 % Bis zu 5 % Rücknahmegebühr Bis zu 3 % Bis zu 3 % Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Anteilen eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die folgenden Gebühren und Kosten entstehen der Gesellschaft für den Fonds und wirken sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des Fonds aus. Managementgebühr Maximal 0,19 0,50 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Maximal 0,19 0,50 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Die Managementgebühr, ein Prozentsatz des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse (gegebenenfalls zuzüglich MwSt.), ist von der Gesellschaft aus dem Fondsvermögen an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Managementgebühr fällt täglich an und wird an jedem Handelstag berechnet sowie monatlich rückwirkend gezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus ihren Gebühren (und nicht aus dem Fondsvermögen) die etwaigen Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle, der Verwaltungsratsmitglieder sowie die dem Fonds entstandenen gewöhnlichen Gebühren, Aufwendungen und Kosten, wozu die Gründungskosten und sonstige Verwaltungskosten gemäß Beschreibung im Prospekt gehören. Dieser Abschnitt „Gebühren und Kosten“ sollte in Verbindung mit dem Kapitel „Gebühren und Kosten“ im Prospekt gelesen werden. Der Referenzindex ist der STOXX Europe 600 Morningstar MLP Composite Index (der „Referenzindex“). Der Referenzindex ist nachfolgend näher wird nachstehend ausführlicher beschrieben. Diese Beschreibung Dies stellt jedoch aber nur einen Auszug der von aus öffentlichen Quellen verfügbaren erhältlichen Informationen dar, und weder der Verwaltungsrat Verwaltungsrat, noch die Verwaltungsgesellschaft, die STOXX Limited oder derjenige nachfolgende Morningstar, Inc. („Morningstar“), irgendein anderer nachfolgender Sponsor des Referenzindex (der „Indexanbieter“) oder der Anlageverwalter haften übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Der Referenzindex wird vom STOXX Europe Total Market Index (TMI) abgeleitet und ist ein Teilindex diversifizierter ausschüttungs- und dollargewichteter Index, der gemessen an der Marktkapitalisierung die Top 97 % der öffentlich gehandelten; auf den Energiesektor spezialisierten US- amerikanischen Master Limited Partnerships („MLPs“) abdeckt. Um sich für die Aufnahme in den Referenzindex zu qualifizieren, muss eine MLP folgende Kriterien erfüllen: - Die emittierende Gesellschaft muss als Master Limited Partnership strukturiert sein. - Die emittierende Gesellschaft muss in der Produktion, Verarbeitung oder dem Transport von Energie oder Rohstoffen tätig sein. - Sie muss an einem der folgenden Handelsplätze gehandelt werden: die New Yorker Börse, die NYSE Amex Equities oder Nasdaq. - Die Vereinigten Staaten müssen Domizilland der emittierenden Gesellschaft sein, oder die primären Aktienmarktaktivitäten der Gesellschaft müssen in den Vereinigten Staaten ausgeübt werden; - Wertpapiere, die im vorangegangenen Quartal an mehr als 10 Handelstagen nicht gehandelt wurden, werden ausgeschlossen; und - Wertpapiere mit einer streubesitzadjustierten Marktkapitalisierung von unter 250 Mio. USD sind ausgeschlossen. Folgende Wertpapiere sind nicht für die Aufnahme in den Referenzindex qualifiziert: - American Depositary Receipts und American Depositary Shares; - Aktien mit fester Dividende; - Wandelbare Schuldverschreibungen, Optionsscheine und Bezugsrechte und - Tracking Stocks (Geschäftsbereichsaktien) Der Referenzindex wird zwei Mal im Jahr neu zusammengestellt – d. h. die Indexzugehörigkeit wird neu ausgerichtet – nämlich am Montag nach dem dritten Xxxxxxx im Juni und Dezember. Ist der Montag kein Geschäftstag, erfolgt die Neuzusammenstellung am unmittelbar darauf folgenden Dienstag. Das maximale Gewicht jeder Komponente des STOXX Europe Global 1800 Index. Mit einer festen Anzahl von 600 Komponenten ist Referenzindex beträgt 10 %, und der Referenzindex repräsentativ für Unternehmen mit hoherwird neu gewichtet, mittlerer und geringer Marktkapitalisierung in 18 Ländern wenn der europäischen Region: BelgienFreefloat einer Komponente sich um 10 % oder mehr ändert. Morningstar passt die Indexgewichtungen des Referenzindex an, Dänemarkwenn das Gewicht einer einzelnen Komponente 10 % überschreitet, Deutschland, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreich. Der Referenzindex hat eine Freefloat-Marktkapitalisierung mit einer Gewichtungsobergrenze von 20 %überschüssige Gewicht wird auf die übrigen Komponenten verteilt. Der Referenzindex wird vierteljährlich einer Neugewichtung unterzogenam Montag nach dem dritten Xxxxxxx im Xxxx, Juni, September und Dezember neu gewichtet, und wenn der Montag kein Geschäftstag ist, am unmittelbar darauf folgenden Dienstag. Der Referenzindex wird in US-Dollar berechnet. Die Neugewichtungs-Frequenz des Referenzindex hat keine direkten Auswirkungen auf die mit dem Fonds selbst verbundenen Transaktionskosten, da eine Neugewichtung im Referenzindex erwartungsgemäß keine höhere Frequenz des Positionsumschlags im Fonds erfordert, als wenn der Referenzindex statisch wäre. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht die für den Fonds geltenden Anlagebeschränkungen. Sobald die Verwaltungsgesellschaft davon Kenntnis erlangt, dass die Gewichtung einer bestimmten enthaltenen Aktie im Referenzindex die zulässigen Anlagebeschränkungen übersteigt, wird die Verwaltungsgesellschaft versuchen, entweder die betreffende Position aufzulösen oder das Engagement des Fonds in dieser enthaltenen Aktie zu reduzieren, um sicherzustellen, dass der Fonds jederzeit innerhalb der zulässigen Anlagebeschränkungen bleibt und die Anforderungen der OGAW-Vorschriften einhält. Der Das Engagement im Referenzindex wird gewährt ein indirektes Engagement in den einzelnen Wertpapieren, aus denen sich der Referenzindex zusammensetzt, von STOXX Limited gesponsertbis zu 20 % seines Nettoinventarwerts. Weitere orningstar ist für die Verwaltung und den Betrieb des Referenzindex verantwortlich, und weitere Informationen zum Referenzindex sind abrufbar unter xxx.xxxxx.xxxauf der Morningstar-Webseite: xxx.xxxxxxxxxxx.xxx.

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Gebühren und Kosten. Die folgenden Gebühren fallen für Anteilsinhaber in Bezug auf jeden Anteil an (und fallen demgemäß nicht der Gesellschaft im Namen des Fonds an und wirken sich nicht auf den Nettoinventarwert des Fonds aus): Anteilsklasse „USD“ Zeichnungsgebühr Bis zu 5 % Bis zu 5 % Rücknahmegebühr Bis zu 3 % Bis zu 3 % Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Anteilen eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die folgenden Gebühren und Kosten entstehen der Gesellschaft für den Fonds und wirken sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des Fonds aus. Managementgebühr Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Die Managementgebühr, ein Prozentsatz des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse (gegebenenfalls zuzüglich MwSt.), ist von der Gesellschaft aus dem Fondsvermögen an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Managementgebühr fällt täglich an und wird an jedem Handelstag berechnet sowie monatlich rückwirkend gezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus ihren Gebühren (und nicht aus dem Fondsvermögen) die etwaigen Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Unteranlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle, der Verwaltungsratsmitglieder sowie die dem Fonds entstandenen gewöhnlichen Gebühren, Aufwendungen und Kosten, wozu die Gründungskosten und sonstige Verwaltungskosten gemäß Beschreibung im Prospekt gehören. Als Unterstützung beim Bestreiten einiger Kosten des Fonds (einschließlich der Gebühren des Anlageverwalters, des Unteranlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle und der Kosten für die Indexlizenz) kann die Verwaltungsgesellschaft einen Gebührenbeitrag von den genehmigten Gegenparteien verlangen (weitere Einzelheiten hierzu sind auf Anfrage erhältlich). Dieser Abschnitt „Gebühren und Kosten“ sollte in Verbindung mit dem Kapitel „Gebühren und Kosten“ im Prospekt gelesen werden. Der Referenzindex ist der STOXX Europe 600 Bloomberg ex-Agriculture and Livestock 20/30 Capped Index („der Referenzindex“) und basiert auf dem Bloomberg Commodity Index (der „Referenzindexübergeordnete Index“). Der Referenzindex übergeordnete Index ist nachfolgend näher beschriebenals hoch liquide und breit gestreute Benchmark für Rohstoffe konzipiert. Diese Beschreibung stellt jedoch nur einen Auszug der In den übergeordneten Index aufgenommen werden können derzeit 24 Rohstoffe aus öffentlichen Quellen verfügbaren Informationen darsechs Gruppen (Getreide, Energie, Industriemetalle, Edelmetalle, Lebendvieh und weiche Rohstoffe), und weder der Verwaltungsrat noch die VerwaltungsgesellschaftKomponenten werden nach vier Hauptkriterien ausgewählt: wirtschaftliche Bedeutung, die STOXX Limited oder derjenige nachfolgende Sponsor Streuung, Kontinuität und Liquidität. Die Zusammensetzung des Referenzindex (leitet sich vom übergeordneten Index ab; drei der „Indexanbieter“) oder der Anlageverwalter haften für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationenvorstehend genannten Gruppen kommen allerdings nicht zur Aufnahme in den Referenzindex infrage, nämlich: Getreide, Lebendvieh und weiche Rohstoffe. Der Referenzindex wird vom STOXX Europe Total Market Index (TMI) abgeleitet enthält 11 Rohstoffe aus drei Gruppen, nämlich Energie, Industriemetalle und ist ein Teilindex des STOXX Europe Global 1800 Index. Mit einer festen Anzahl von 600 Komponenten ist der Referenzindex repräsentativ für Unternehmen mit hoher, mittlerer und geringer Marktkapitalisierung in 18 Ländern der europäischen Region: Belgien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte KönigreichEdelmetalle. Der Referenzindex hat setzt sich aus Futures-Kontrakten auf physische Rohstoffe zusammen. Im Gegensatz zu Aktien, die dem Inhaber in der Regel das Anrecht auf eine Freefloatdauerhafte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft verleihen, ist in Rohstoffterminkontrakten normalerweise ein Datum für die Lieferung des zugrunde liegenden Rohstoffs festgelegt. Um den Lieferprozess zu vermeiden und eine Long-Marktkapitalisierung mit Position in Futures aufrechtzuerhalten, müssen Nearby-Kontrakte verkauft und Kontrakte, die den Liefertermin noch nicht erreicht haben, gekauft werden. Dieser Prozess wird als „Rollen“ einer Gewichtungsobergrenze von 20 %Terminposition bezeichnet, und der Referenzindex gilt deshalb als „rollender Index“. Der Referenzindex wird vierteljährlich einer Neugewichtung unterzogen. Die Neugewichtungs-Frequenz des Referenzindex hat keine direkten Auswirkungen auf die mit dem Fonds selbst verbundenen Transaktionskostenbietet ein breites Engagement in Rohstoffen als Anlageklasse, da eine Neugewichtung kein einzelner nachstehend beschriebener Rohstoff oder Rohstoffsektor im Referenzindex erwartungsgemäß keine höhere Frequenz dominiert. Das diversifizierte Rohstoffengagement des Positionsumschlags Referenzindex ist nicht durch mikroökonomische Ereignisse eines einzelnen Rohstoffmarkts oder -sektors beeinflusst, sondern reduziert möglicherweise die Volatilität im Fonds erfordert, als wenn der Referenzindex statisch wäre. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht die für den Fonds geltenden Anlagebeschränkungen. Sobald die Verwaltungsgesellschaft davon Kenntnis erlangt, dass die Gewichtung einer bestimmten enthaltenen Aktie im Referenzindex die zulässigen Anlagebeschränkungen übersteigt, wird die Verwaltungsgesellschaft versuchen, entweder die betreffende Position aufzulösen oder das Engagement des Fonds in dieser enthaltenen Aktie Vergleich zu reduzieren, um sicherzustellen, dass der Fonds jederzeit innerhalb der zulässigen Anlagebeschränkungen bleibt und die Anforderungen der OGAW-Vorschriften einhältnicht diversifizierten Rohstoffkörben. Der Referenzindex enthält sowohl Basisrohstoffe wie Rohöl (die Sorten West Texas Intermediate (WTI) und Xxxxx) („Primärrohstoffe“) als auch Rohstoffe, die hauptsächlich aus diesen Primärrohstoffen gewonnen oder produziert werden, wie Diesel mit ultraniedrigem Schwefelgehalt (ULS) und bleifreies Benzin (RBOB) („Sekundärrohstoffe“). Zusammen mit ihren Sekundärrohstoffen wird jeder Primärrohstoff in der Indexmethode des Referenzindex als ein „Rohstoffsektor“ bezeichnet. Es erfolgen Anpassungen zur Vermeidung der „Doppelzählung“ von STOXX Limited gesponsertPrimärrohstoffen, zu denen es kommen würde, wenn Primärrohstoffe und Sekundärrohstoffe als vollständig getrennte Kategorien betrachtet würden. Weitere Informationen zum Zum Aufbau des übergeordneten Index müssen die relativen Prozentsätze in Bezug auf Liquidität und Produktion festgelegt werden. Der Prozentsatz der Rohstoffliquidität (Commodity Liquidity Percentage, CLP) für jeden als Referenzkontrakt für einen zur potenziellen Aufnahme im Index bestimmten Rohstoff ausgewählten Futures-Kontrakt wird ermittelt, indem das Ergebnis eines in den historischen Dollarwerten gemessenen Fünfjahresdurchschnitts des Handelsvolumens dieses Futures-Kontrakts durch die Summe aus diesen errechneten CLP für alle dieser Futures-Kontrakte geteilt wird. Auch der Prozentsatz der Rohstoffproduktion (Commodity Production Percentage, CPP) wird für jeden Rohstoff ermittelt, indem das Ergebnis eines um die historischen Dollarwerte des betreffenden Futures-Kontrakts berichtigter Fünfjahresdurchschnitt der Produktionszahlen, durch die Summe aus diesen CPP für alle Rohstoffe geteilt wird. Der CLP und der CPP werden dann zusammengefasst (anhand eines Verhältnisses von 2:1), um den Prozentsatz des Rohstoffindex (Commodity Index Percentage, CIP) für jeden Rohstoff zu ermitteln. Dieser Prozentsatz des Rohstoffindex (Commodity Index Percentage, CIP) wird dann gemäß den in der Indexmethode des übergeordneten Index dargelegten Streuungsvorschriften angepasst, um die Rohstoffe für die Aufnahme im übergeordneten Index und ihre jeweiligen prozentualen Gewichtungen festzulegen. Der Referenzindex sind abrufbar unter xxx.xxxxx.xxxsetzt sich aus zulässigen Rohstoffen aus dem übergeordneten Index zusammen und strebt eine Begrenzung der Gewichtung der größeren Komponenten des Referenzindex anhand des nachstehend beschriebenen Prozesses an.

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Gebühren und Kosten. Die folgenden Gebühren fallen für Anteilsinhaber in Bezug auf jeden Anteil an (und fallen demgemäß nicht der Gesellschaft im Namen des Fonds an und wirken sich nicht auf den Nettoinventarwert des Fonds aus): Anteilsklasse „USD“ „EUR Hdg“ Zeichnungsgebühr Bis zu 5 % Bis zu 5 % Rücknahmegebühr Bis zu 3 % Bis zu 3 % Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Anteilen eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die folgenden Gebühren und Kosten entstehen der Gesellschaft für den Fonds und wirken sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des Fonds aus. Anteilsklasse „USD“ „EUR Hdg“ Managementgebühr Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Maximal 0,19 0,24 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Die Managementgebühr, ein Prozentsatz des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse (gegebenenfalls zuzüglich MwSt.), ist von der Gesellschaft aus dem Fondsvermögen an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Managementgebühr fällt täglich an und wird an jedem Handelstag berechnet sowie monatlich rückwirkend gezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus ihren Gebühren (und nicht aus dem Fondsvermögen) die etwaigen Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Unteranlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle, der Verwaltungsratsmitglieder sowie die dem Fonds entstandenen gewöhnlichen Gebühren, Aufwendungen und Kosten, wozu die Gründungskosten und sonstige Verwaltungskosten gemäß Beschreibung im Prospekt gehören. Als Unterstützung beim Bestreiten einiger Kosten des Fonds (einschließlich der Gebühren des Anlageverwalters, des Unteranlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle und der Kosten für die Indexlizenz) kann die Verwaltungsgesellschaft einen Gebührenbeitrag von den genehmigten Gegenparteien verlangen (weitere Einzelheiten hierzu sind auf Anfrage erhältlich). Dieser Abschnitt „Gebühren und Kosten“ sollte in Verbindung mit dem Kapitel „Gebühren und Kosten“ im Prospekt gelesen werden. Der Referenzindex ist der STOXX Europe 600 Bloomberg Commodity Index (der Referenzindex“). Der Referenzindex ist nachfolgend näher beschriebenals hoch liquide und breit gestreute Benchmark für Rohstoffe konzipiert. Diese Beschreibung stellt jedoch nur einen Auszug der Aufgenommen werden können derzeit 24 Rohstoffe aus öffentlichen Quellen verfügbaren Informationen darsechs Gruppen (Getreide, Energie, Industriemetalle, Edelmetalle, Lebendvieh und weiche Rohstoffe), und weder der Verwaltungsrat noch die VerwaltungsgesellschaftKomponenten werden nach vier Hauptkriterien ausgewählt: wirtschaftliche Bedeutung, die STOXX Limited oder derjenige nachfolgende Sponsor des Referenzindex (der „Indexanbieter“) oder der Anlageverwalter haften für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser InformationenStreuung, Kontinuität und Liquidität. Der Referenzindex setzt sich aus Futures-Kontrakten auf physische Rohstoffe zusammen. Im Gegensatz zu Aktien, die dem Inhaber in der Regel das Anrecht auf eine dauerhafte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft verleihen, ist in Rohstoffterminkontrakten normalerweise ein Datum für die Lieferung des zugrunde liegenden Rohstoffs festgelegt. Um den Lieferprozess zu vermeiden und eine Long-Position in Futures aufrechtzuerhalten, müssen Nearby-Kontrakte verkauft und Kontrakte, die den Liefertermin noch nicht erreicht haben, gekauft werden. Dieser Prozess wird vom STOXX Europe Total Market Index (TMI) abgeleitet als „Rollen“ einer Terminposition bezeichnet, und ist ein Teilindex des STOXX Europe Global 1800 Index. Mit einer festen Anzahl von 600 Komponenten ist der Referenzindex repräsentativ für Unternehmen mit hoher, mittlerer und geringer Marktkapitalisierung in 18 Ländern der europäischen Region: Belgien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreichgilt deshalb als „rollender Index“. Der Referenzindex hat eine Freefloat-Marktkapitalisierung mit einer Gewichtungsobergrenze von 20 %bietet ein breites Engagement in Rohstoffen als Anlageklasse, da kein einzelner nachstehend beschriebener Rohstoff oder Rohstoffsektor im Referenzindex dominiert. Das diversifizierte Rohstoffengagement des Referenzindex ist nicht durch mikroökonomische Ereignisse eines einzelnen Rohstoffmarkts oder -sektors beeinflusst, sondern reduziert möglicherweise die Volatilität im Vergleich zu nicht diversifizierten Rohstoffkörben. Der Referenzindex enthält sowohl Basisrohstoffe wie Rohöl (die Sorten West Texas Intermediate (WTI) und Xxxxx) („Primärrohstoffe“) als auch Rohstoffe, die hauptsächlich aus diesen Primärrohstoffen gewonnen oder produziert werden, wie Diesel mit ultraniedrigem Schwefelgehalt (ULS) und bleifreies Benzin (RBOB) („Sekundärrohstoffe“). Zusammen mit ihren Sekundärrohstoffen wird vierteljährlich einer Neugewichtung unterzogen. Die Neugewichtungs-Frequenz jeder Primärrohstoff in der Indexmethode des Referenzindex hat keine direkten Auswirkungen als ein „Rohstoffsektor“ bezeichnet. Es erfolgen Anpassungen zur Vermeidung der „Doppelzählung“ von Primärrohstoffen, zu denen es kommen würde, wenn Primärrohstoffe und Sekundärrohstoffe als vollständig getrennte Kategorien betrachtet würden. Zum Aufbau des Referenzindex müssen die relativen Prozentsätze in Bezug auf Liquidität und Produktion festgelegt werden. Der Prozentsatz der Rohstoffliquidität (Commodity Liquidity Percentage, CLP) für jeden als Referenzkontrakt für einen zur potenziellen Aufnahme im Index bestimmten Rohstoff ausgewählten Futures-Kontrakt wird ermittelt, indem das Ergebnis eines in den historischen Dollarwerten gemessenen Fünfjahresdurchschnitts des Handelsvolumens dieses Futures-Kontrakts durch die mit dem Fonds selbst verbundenen TransaktionskostenSumme aus diesen errechneten CLP für alle dieser Futures-Kontrakte geteilt wird. Auch der Prozentsatz der Rohstoffproduktion (Commodity Production Percentage, da eine Neugewichtung CPP) wird für jeden Rohstoff ermittelt, indem das Ergebnis eines um die historischen Dollarwerte des betreffenden Futures-Kontrakts berichtigter Fünfjahresdurchschnitt der Produktionszahlen, durch die Summe aus diesen CPP für alle Rohstoffe geteilt wird. Der CLP und der CPP werden dann zusammengefasst (anhand eines Verhältnisses von 2:1), um den Prozentsatz des Rohstoffindex (Commodity Index Percentage, CIP) für jeden Rohstoff zu ermitteln. Dieser CIP wird dann gemäß den in der Indexmethode des Referenzindex dargelegten Streuungsvorschriften angepasst, um die Rohstoffe für die Aufnahme im Referenzindex erwartungsgemäß keine höhere Frequenz des Positionsumschlags im Fonds erfordert, als wenn der Referenzindex statisch wäre. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht die für den Fonds geltenden Anlagebeschränkungen. Sobald die Verwaltungsgesellschaft davon Kenntnis erlangt, dass die Gewichtung einer bestimmten enthaltenen Aktie im Referenzindex die zulässigen Anlagebeschränkungen übersteigt, wird die Verwaltungsgesellschaft versuchen, entweder die betreffende Position aufzulösen oder das Engagement des Fonds in dieser enthaltenen Aktie zu reduzieren, um sicherzustellen, dass der Fonds jederzeit innerhalb der zulässigen Anlagebeschränkungen bleibt und die Anforderungen der OGAW-Vorschriften einhält. Der Referenzindex wird von STOXX Limited gesponsert. Weitere Informationen zum Referenzindex sind abrufbar unter xxx.xxxxx.xxxihre jeweiligen prozentualen Gewichtungen festzulegen.

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Samples: Prospectus Supplement

Gebühren und Kosten. Die folgenden Gebühren fallen für Anteilsinhaber in Bezug auf jeden Anteil an (und fallen gehen demgemäß nicht zu Lasten der Gesellschaft im Namen des Fonds an und wirken sich nicht auf den Nettoinventarwert des Fonds aus): Zeichnungsgebühr Umtauschgebühr Bis zu 5 2 % Ausgabeaufschlag Bis zu 5 6 % Rücknahmegebühr Bis zu 3 % Bis zu 3 % Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Anteilen eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Keine Die folgenden Gebühren und Kosten entstehen der Gesellschaft für den im Namen des Fonds und wirken sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des Fonds aus: Gebühren und Kosten des Anlageverwalters Der Anlageverwalter hat Anspruch auf eine jährliche, aus dem Nettovermögen des Fonds zahlbare Gebühr zu marktüblichen, jeweils vereinbarten Sätzen bis zu einem Höchstsatz von 0,75 % des Anteilen der Klasse I und nicht abgesicherten Anteilen der Klasse GR zuzurechnenden Nettoinventarwerts des Fonds für Anteile der Klasse I und nicht abgesicherte Anteile der Klasse GR und bis zu einem Höchstsatz von 1,10 % des Anteilen der Klassen A, B, C und D sowie nicht abgesicherten Anteilen der Klassen E, F und G zuzurechnenden Nettoinventarwerts des Fonds für Anteile der Klassen A, B, C und D sowie nicht abgesicherte Anteile der Klassen E, F und G. Diese wird handelstäglich berechnet und vierteljährlich rückwirkend gezahlt. Managementgebühr Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer BetragDer Anlageverwalter hat keinen Anspruch auf Erstattung seiner Spesen aus dem Fondsvermögen. Gebühren und Kosten des Verwalters Der Verwalter hat Anspruch auf eine jährliche, wie er den Anteilsinhabern aus dem Nettovermögen des Fonds zahlbare Gebühr zu marktüblichen, von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kannvereinbarten Sätzen bis zu einem Höchstsatz von 0,1 % des Nettoinventarwerts des Fonds, die handelstäglich berechnet und monatlich rückwirkend zahlbar ist. Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer BetragDer Verwalter hat Anspruch auf Erstattung aller angemessenen und vereinbarten Transaktions- und sonstigen Gebühren (zu marktüblichen Sätzen) und sonstigen Spesen aus dem Vermögen des Fonds (zuzüglich der ggf. darauf anfallenden Mehrwertsteuer). Gebühren und Kosten der Verwahrstelle Die Verwahrstelle hat Anspruch auf eine jährliche, wie er den Anteilsinhabern aus dem Nettovermögen des Fonds zahlbare Gebühr zu marktüblichen, von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kannvereinbarten Sätzen bis zu einem Höchstsatz von 0,6 % des Nettoinventarwerts des Fonds (zuzüglich der ggf. darauf anfallenden Mehrwertsteuer), die handelstäglich berechnet und monatlich rückwirkend zahlbar ist. Die ManagementgebührVerwahrstelle hat ferner Anspruch auf Unterdepotbankgebühren, ein Prozentsatz des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse die zu marktüblichen Sätzen in Rechnung gestellt werden, vereinbarte Transaktionsgebühren (gegebenenfalls zuzüglich MwSt.), ist von der Gesellschaft zu marktüblichen Sätzen) und sonstige Spesen aus dem Fondsvermögen an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlenNettovermögen des Fonds (zuzüglich der ggf. Die Managementgebühr fällt täglich an und wird an jedem Handelstag berechnet sowie monatlich rückwirkend gezahltdarauf anfallenden Mehrwertsteuer). Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus ihren Gebühren (und nicht aus dem Fondsvermögen) die etwaigen Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle, der Verwaltungsratsmitglieder sowie die dem Fonds entstandenen gewöhnlichen Gebühren, Aufwendungen und Kosten, wozu die Gründungskosten und sonstige Verwaltungskosten gemäß Beschreibung Verwässerungsabgabe: Wie im Prospekt gehörendargelegt, kann der Höchstbetrag der Verwässerungsabgabe mit der Zeit variieren, wird jedoch 1 % des Nettoinventarwerts je Anteil nicht übersteigen. Dieser Abschnitt „Gebühren und Kosten“ sollte in Verbindung mit dem Kapitel „Gebühren und Kosten“ im Prospekt gelesen werden. Der Referenzindex ist der STOXX Europe 600 (der „Referenzindex“). Der Referenzindex ist nachfolgend näher beschrieben. Diese Beschreibung stellt jedoch nur einen Auszug der aus öffentlichen Quellen verfügbaren Informationen dar, und weder der Verwaltungsrat noch die Verwaltungsgesellschaft, die STOXX Limited oder derjenige nachfolgende Sponsor des Referenzindex (der „Indexanbieter“) oder der Anlageverwalter haften für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Der Referenzindex wird vom STOXX Europe Total Market Index (TMI) abgeleitet und ist ein Teilindex des STOXX Europe Global 1800 Index. Mit einer festen Anzahl von 600 Komponenten ist der Referenzindex repräsentativ für Unternehmen mit hoher, mittlerer und geringer Marktkapitalisierung in 18 Ländern der europäischen Region: Belgien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreich. Der Referenzindex hat eine Freefloat-Marktkapitalisierung mit einer Gewichtungsobergrenze von 20 %. Der Referenzindex wird vierteljährlich einer Neugewichtung unterzogen. Die Neugewichtungs-Frequenz des Referenzindex hat keine direkten Auswirkungen auf die mit dem Fonds selbst verbundenen Transaktionskosten, da eine Neugewichtung im Referenzindex erwartungsgemäß keine höhere Frequenz des Positionsumschlags im Fonds erfordert, als wenn der Referenzindex statisch wäre. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht die für den Fonds geltenden Anlagebeschränkungen. Sobald die Verwaltungsgesellschaft davon Kenntnis erlangt, dass die Gewichtung einer bestimmten enthaltenen Aktie im Referenzindex die zulässigen Anlagebeschränkungen übersteigt, wird die Verwaltungsgesellschaft versuchen, entweder die betreffende Position aufzulösen oder das Engagement des Fonds in dieser enthaltenen Aktie zu reduzieren, um sicherzustellen, dass der Fonds jederzeit innerhalb der zulässigen Anlagebeschränkungen bleibt und die Anforderungen der OGAW-Vorschriften einhält. Der Referenzindex wird von STOXX Limited gesponsert. Weitere Informationen zum Referenzindex sind abrufbar unter xxx.xxxxx.xxx.

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Samples: Prospectus

Gebühren und Kosten. Die folgenden Gebühren fallen für Anteilsinhaber in Bezug auf jeden Anteil an (und fallen demgemäß nicht der Gesellschaft im Namen des Fonds an und wirken sich nicht auf den Nettoinventarwert des Fonds aus): Anteilsklasse „Acc” „Dist“ Zeichnungsgebühr Bis zu 5 % Bis zu 5 % Rücknahmegebühr Bis zu 3 % Bis zu 3 % Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Anteilen eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die folgenden Gebühren und Kosten entstehen der Gesellschaft für den Fonds und wirken sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des Fonds aus. Managementgebühr Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Maximal 0,19 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Die Managementgebühr, ein Prozentsatz des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse (gegebenenfalls zuzüglich MwSt.), ist von der Gesellschaft aus dem Fondsvermögen an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Managementgebühr fällt täglich an und wird an jedem Handelstag berechnet sowie monatlich rückwirkend gezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus ihren Gebühren (und nicht aus dem Fondsvermögen) die etwaigen Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle, der Verwaltungsratsmitglieder sowie die dem Fonds entstandenen gewöhnlichen Gebühren, Aufwendungen und Kosten, wozu die Gründungskosten und sonstige Verwaltungskosten gemäß Beschreibung im Prospekt gehören. Dieser Abschnitt „Gebühren und Kosten“ sollte in Verbindung mit dem Kapitel „Gebühren und Kosten“ im Prospekt gelesen werden. Der Referenzindex ist der STOXX Europe 600 MSCI Emerging Markets Index (der „Referenzindex“). Der Referenzindex ist nachfolgend näher beschrieben. Diese Beschreibung stellt jedoch nur einen Auszug der aus öffentlichen Quellen verfügbaren Informationen dar, und weder der Verwaltungsrat noch die Verwaltungsgesellschaft, die STOXX Limited MSCI Barra oder derjenige nachfolgende Sponsor des Referenzindex (der „Indexanbieter“) oder der Anlageverwalter haften für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser InformationenDer Referenzindex bezieht seine Komponenten aus den Sektoren Energie, Grundstoffe, Industrie, Nicht-Basiskonsumgüter, Basiskonsumgüter, Gesundheitswesen, Finanzen, Informationstechnologie, Telekommunikation und Versorgung. Der Referenzindex wird vom STOXX Europe Total Market Index (TMI) abgeleitet setzt sich aus 770 Aktien aus Ägypten, Brasilien, Chile, China, Indien, Indonesien, Israel, Kolumbien, Korea, Malaysia, Marokko, Mexiko, Peru, den Philippinen, Polen, Russland, Südafrika, Taiwan, Thailand, der Tschechischen Republik, der Türkei und ist ein Teilindex des STOXX Europe Global 1800 Index. Mit einer festen Anzahl von 600 Komponenten ist der Referenzindex repräsentativ für Unternehmen mit hoher, mittlerer und geringer Marktkapitalisierung in 18 Ländern der europäischen Region: Belgien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreich. Der Referenzindex hat eine Freefloat-Marktkapitalisierung mit einer Gewichtungsobergrenze von 20 %Ungarn zusammen. Der Referenzindex wird vierteljährlich einer Neugewichtung unterzogen. Die Neugewichtungs-Frequenz des Referenzindex hat keine direkten Auswirkungen auf die mit dem Fonds selbst verbundenen Transaktionskosten, da eine Neugewichtung im Referenzindex erwartungsgemäß keine höhere Frequenz des Positionsumschlags im Fonds erfordert, als wenn der Referenzindex statisch wäre. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht die für den Fonds geltenden Anlagebeschränkungen. Sobald die Verwaltungsgesellschaft davon Kenntnis erlangt, dass die Gewichtung einer bestimmten enthaltenen Aktie im Referenzindex die zulässigen Anlagebeschränkungen übersteigt, wird die Verwaltungsgesellschaft versuchen, entweder die betreffende Position aufzulösen oder das Engagement des Fonds in dieser enthaltenen Aktie zu reduzieren, um sicherzustellen, dass der Fonds jederzeit innerhalb der zulässigen Anlagebeschränkungen bleibt und die Anforderungen der OGAW-Vorschriften einhält. Der Referenzindex wird von STOXX Limited MSCI Barra gesponsert. Weitere Informationen zum Referenzindex sind abrufbar unter xxx.xxxxx.xxxxxx.xxxxxxxxx.xxx.

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Samples: Prospectus Supplement

Gebühren und Kosten. Die folgenden Gebühren fallen für Anteilsinhaber in Bezug auf jeden Anteil an (und fallen demgemäß nicht der Gesellschaft im Namen des Fonds an und wirken sich nicht auf den Nettoinventarwert des Fonds aus): Anteilsklasse „Acc” „Dist“ Zeichnungsgebühr Bis zu 5 % Bis zu 5 % Rücknahmegebühr Bis zu 3 % Bis zu 3 % Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Anteilen eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die folgenden Gebühren und Kosten entstehen der Gesellschaft für den Fonds und wirken sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des Fonds aus. Managementgebühr Maximal 0,19 0,14 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Maximal 0,19 0,14 % jährlich oder ein niedrigerer Betrag, wie er den Anteilsinhabern von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Die Managementgebühr, ein Prozentsatz des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilsklasse (gegebenenfalls zuzüglich MwSt.), ist von der Gesellschaft aus dem Fondsvermögen an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Managementgebühr fällt täglich an und wird an jedem Handelstag berechnet sowie monatlich rückwirkend gezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft zahlt aus ihren Gebühren (und nicht aus dem Fondsvermögen) die etwaigen Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Administrators, der Verwahrstelle, der Verwaltungsratsmitglieder sowie die dem Fonds entstandenen gewöhnlichen Gebühren, Aufwendungen und Kosten, wozu die Gründungskosten und sonstige Verwaltungskosten gemäß Beschreibung im Prospekt gehören. Dieser Abschnitt „Gebühren und Kosten“ sollte in Verbindung mit dem Kapitel „Gebühren und Kosten“ im Prospekt gelesen werden. Der Referenzindex ist der STOXX Europe 600 S&P Select Sector Capped 20% Materials Index (der „Referenzindex“). Der Referenzindex ist nachfolgend näher wird nachstehend ausführlicher beschrieben. Diese Beschreibung Dies stellt jedoch aber nur einen Auszug der von aus öffentlichen Quellen verfügbaren erhältlichen Informationen dar, und weder der Verwaltungsrat noch Verwaltungsrat, die Verwaltungsgesellschaft, die STOXX Limited oder derjenige nachfolgende Sponsor des Referenzindex Standard & Poor’s (der „Indexanbieter“) oder noch der Anlageverwalter haften übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Der Referenzindex wird vom STOXX Europe Total Market S&P Select Sector Capped 20% Materials Index (TMI) abgeleitet und ist ein Teilindex repräsentativ für den Grundstoffsektor des STOXX Europe Global 1800 S&P 500 Index. Mit einer festen Anzahl von 600 Komponenten ist der Referenzindex repräsentativ für Unternehmen mit hoher, mittlerer Alle Wertpapierkomponenten werden gemäß dem Branchenklassifizierungssystem „Global Industry Classification Standard“ (GICS®) eingestuft und geringer Marktkapitalisierung in 18 Ländern der europäischen Region: Belgien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreichbehalten dieselbe Klassifizierung wie im übergeordneten S&P 500 Index. Der Referenzindex hat verwendet eine modifizierte Marktkapitalisierungsmethode. Die Gewichtung jeder Aktie basiert auf ihrer Freefloat-Marktkapitalisierung mit einer Gewichtungsobergrenze Marktkapitalisierung, wird aber so angepasst, dass keine Aktie zum jeweiligen vierteljährlichen Rebalancing eine Gewichtung von 20 %. Der über 19 % im Referenzindex wird vierteljährlich einer Neugewichtung unterzogenhat. Die Neugewichtungs-Frequenz des Referenzindex hat keine direkten Auswirkungen auf die mit dem Fonds selbst verbundenen Transaktionskosten, da eine Neugewichtung im Referenzindex erwartungsgemäß keine höhere Frequenz des Positionsumschlags im Fonds erfordert, als wenn der Referenzindex statisch wäre. Die Verwaltungsgesellschaft überwacht die für den Fonds geltenden Anlagebeschränkungen. Sobald die Verwaltungsgesellschaft davon Kenntnis erlangt, dass die Gewichtung einer bestimmten enthaltenen Aktie im Referenzindex die zulässigen Anlagebeschränkungen übersteigt, wird die Verwaltungsgesellschaft versuchen, entweder die betreffende Position aufzulösen oder das Engagement des Fonds in dieser enthaltenen Aktie zu reduzieren, um sicherzustellen, dass der Fonds jederzeit innerhalb der zulässigen Anlagebeschränkungen bleibt und die Anforderungen der OGAW-Vorschriften einhält. Das Engagement im Referenzindex gewährt ein indirektes Engagement in den einzelnen Wertpapieren, aus denen sich der Referenzindex zusammensetzt, von bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts. Der Referenzindex wird von STOXX Limited Standard & Poor's gesponsert. Weitere Informationen Vollständige Angaben zum Referenzindex sind abrufbar unter xxx.xxxxx.xxxentnehmen Sie bitte xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx.

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