Mindestzeichnung Musterklauseln

Mindestzeichnung. Die Mindesterstzeichnung und die Mindestfolgezeichnung von Anteilen je Anteilinhaber sind für jeden Teilfonds in Anhang A angegeben.
Mindestzeichnung. Es gibt keinen Mindestzeichnungsbetrag. Höchstzeichnung: Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag.
Mindestzeichnung. Für die einzelnen Klassen gelten ab dem Prospektdatum Mindesterstzeichnungsbeträge wie in nachstehender Tabelle dargelegt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen in einer Klasse annehmen, die niedriger sind als der Mindesterstzeichnungsbetrag, und/oder für eine Klasse für einen Anleger auf den jeweiligen Mindesterstzeichnungsbetrag verzichten. Für jede Anteilsklasse, die in der folgenden Tabelle nicht aufgeführt ist, gilt ein Mindesterstzeichnungsbetrag von GBP/EUR/USD 100.000.000 (bzw. dem entsprechenden Gegenwert der nachfolgenden Rechnungswährungen). Fondstransaktionen (Fortsetzung) Gründer / X / EX / EX1 / NX / NX1 / NRX / S* / S1 / ES / NS / G / G1 / G2 / Select Xxxxxxxxxxxx / X0 / X0 / XX0 / XX0 100.000.000 100.000.000 100.000.000 100.000.000 500.000.000 M 100.000 100.000 100.000 100.000 500.000 H / NH / EH 5.000.000 5.000.000 5.000.000 5.000.000 25.000.000 A* / AD / N / NJ / E / Y 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 5.000.000 R / NR / ER / P / EP / NP / P1 / NP1 / T 1.000 1.000 1.000 1.000 5.000 Gründer / X / EX / EX1 / NX / NX1 / NRX / S* / S1 / ES / NS / G / G1 / G2 / Select Xxxxxxxxxxxx / X0 / X0 / XX0 / XX0 500.000.000 500.000.000 150.000.000 750.000.000 100.000.000 M 500.000 500.000 150.000 750.000 100.000 H / NH / EH 25.000.000 25.000.000 7.500.000 37.500.000 5.000.000 A* / AD / N / NJ / E / Y 5.000.000 5.000.000 1.500.000 7.500.000 1.000.000 R / NR / ER / P / EP / NP / P1 / NP1 / T 5.000 5.000 1.500 7.500 1.000 Gründer / X / EX / EX1 / NX / NX1 / NRX / S* / S1 / ES / NS / G / G1 / G2 / Select Xxxxxxxxxxxx / X0 / X0 / XX0 / XX0 100.000.000 600.000.000 10.000.000.000 2.000.000.000 5.000.000.000 M 100.000 600.000 10.000.000 2.000.000 5.000.000 H / NH / EH 5.000.000 30.000.000 500.000.000 100.000.000 250.000.000 A* / AD / N / NJ / E / Y 1.000.000 6.000.000 100.000.000 20.000.000 50.000.000 R / NR / ER / P / EP / NP / P1 / NP1 / T 1.000 6.000 100.000 20.000 50.000 * Es gilt ein Mindesterstzeichnungsbetrag von GBP 75 Millionen für S-Dispositionsanteile des Muzinich ShortDurationHighYield Fund und von GBP/EUR/USD 20 Millionen (bzw. dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) für A-Anteile des Muzinich Enhancedyield Short-Term Fund. Fondstransaktionen (Fortsetzung) Der Treuhandvertrag sieht vor, dass die Verwaltungsgesellschaft bzw. ihr Beauftragter Anteile zu ihrem Nettoinventarwert im Tausch gegen Wertpapiere ausgeben kann, die ein Teilfonds gemäß seinem Anlageziel und seiner Anlagepolitik erwerben darf, und...
Mindestzeichnung. Anträge auf eine einzelne Zeichnung können dem Erfordernis einer Mindestzeichnung unterliegen. Für Erst- und Folgezeichnungen können unterschiedliche Mindestzeichnungsbeträge gelten, und die Mindestzeichnungsbeträge können je nach Klasse und Teilfonds unterschiedlich sein. Die Mindest- Erstzeichnung für jede Klasse eines Teilfonds wird im betreffenden Nachtrag angegeben. Unter außergewöhnlichen Umständen kann die Mindest-Erst- oder Folgezeichnung vom Verwaltungsrat nach seinem Ermessen entweder allgemein oder für bestimmte Anträge herabgesetzt werden.
Mindestzeichnung. Der Erwerb der Zeichnungsvariante 1 ist ab der Zeichnung eines Beteiligungsbetrages von Euro 1.000,- zzgl. Agio möglich (Mindestzeichnungssumme). Bei der Zeichnungsvariante 2 beträgt die Mindestzeichnung Euro 50.000,-. Hö- here Beträge müssen jeweils durch Euro 500,- teilbar sein. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit und ohne die Angabe von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen abzulehnen oder zu kürzen.
Mindestzeichnung. Die Mindestzeichnung beläuft sich auf EUR 500,00; weitere Erhöhungen sind in Schritten von EUR 500,00 möglich. Die Emittentin wird Zeichnungen, die einen Betrag von EUR 30.000,00 übersteigen, nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung annehmen.
Mindestzeichnung. Einzelheiten zu den Mindesterstzeichnungsbeträgen für die einzelnen Anteilsklassen des Teilfonds sind dem Abschnitt „Mindestzeichnung“ im Prospekt zu entnehmen. Weitere Einzelheiten zu den Gebühren und Kosten, die aus dem Vermögen des Teilfonds gezahlt werden, sind im Abschnitt „GEBÜHREN UND KOSTEN“ im Prospekt enthalten. * P-Anteile unterliegen nicht der Zeichnungsgebühr.
Mindestzeichnung. Für die einzelnen Klassen gelten ab dem Prospektdatum Mindesterstzeichnungsbeträge wie in nachstehender Tabelle dargelegt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen in einer Klasse annehmen, die niedriger sind als der Mindesterstzeichnungsbetrag, und/oder für eine Klasse für einen Anleger auf den jeweiligen Mindesterstzeichnungsbetrag verzichten. Es gilt ein Mindesterstzeichnungsbetrag von GBP 75 Millionen für S-Dispositionsanteile des Muzinich ShortDurationHighYield Fund und von GBP/EUR/USD 20 Millionen (bzw. dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) für A-Anteile des Muzinich Enhancedyield Short-Term Fund. . Fondstransaktionen (Fortsetzung) Gründeranteile / X-Anteile / EX-Anteile/ EX1-Anteile / NX-Anteile / NRX-Anteile / S-Anteile / S1-Anteile G-Anteile /G1- Anteile / Select-Distribution-Anteile 100.000.000 100.000.000 100.000.000 100.000.000 500.000.000 H-Anteile /NH-Anteile /EH-Anteile 5.000.000 5.000.000 5.000.000 5.000.000 25.000.000 M-Anteile 100.000 100.000 100.000 100.000 500.000 A-Anteile/ AD-Anteile/ N-Anteile/ NJ-Anteile / E-Anteile 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 5.000.000 R-Anteile / NR-Anteile / ER-Anteile / P-Anteile / EP-Anteile / NP-Anteile / P1-Anteile / NP1-Anteile / A1-Anteile / T-Anteile 1.000 1.000 1.000 1.000 5.000 Gründeranteile / X-Anteile / EX-Anteile / EX1-Anteile / NX-Anteile / NRX-Anteile / S-Anteile / S1-Anteile / G-Anteile / G1-Anteile / Select Distribution-Anteile 500.000.000 500.000.000 150.000.000 750.000.000 100.000.000 H-Anteile/NH-Anteile / EH-Anteile 25.000.000 25.000.000 7.500.000 37.500.000 5.000.000 M-Anteile 500.000 500.000 150.000 750.000 100.000 A-Anteile/ AD-Anteile/ N-Anteile/ NJ-Anteile / E-Anteile 5.000.000 5.000.000 1.500.000 7.500.000 1.000.000 R-Anteile / NR-Anteile / ER-Anteile / P-Anteile / EP-Anteile / NP-Anteile / P1-Anteile / NP1-Anteile / A1-Anteile / T-Anteile 5.000 5.000 1.500 7.500 1.000 Gründeranteile / X-Anteile /EX-Anteile / FX1-Anteile / NX-Anteile / NRX-Anteile / S-Anteile / S1-Anteile / S-Anteile /G- Anteile / G1-Anteile / Select- Distribution-Anteile( 100.000.000 600.000.000 10.000.000.000 2.000.000.000 5.000.000.000 H-Anteile/NH-Anteile / EH-Anteile 5.000.000 30.000.000 500.000.000 100.000.000 250.000.000 M-Anteile 100.000 600.000 10.000.000 2.000.000 5.000.000 A-Anteile/ AD-Anteile/ N-Anteile/ NJ-Anteile / E-Anteile 1.000.000 6.000.000 100.000.000 20.000.000 50.000.000 R-Anteile / NR-Anteile / ER-Anteile / P-Anteile / EP-Anteile / NP-Anteile / ...
Mindestzeichnung. Wenn die Gesellschaft nichts anderes bestimmt, ist der für Anteilinhaber in jeder Anteilsklasse geltende Mindestbetrag für Erstzeichnungen gleichzeitig der Mindestanlagebetrag. Anleger werden darauf hingewiesen, dass Zeichnungen nicht akzeptiert und Übertragungen nicht im Anteilsregister des Teilfonds eingetragen werden, wenn dies zur Folge hätte, dass der Wert der Anteile eines Anteilinhabers der Gesellschaft unter den Mindestanlagebetrag fallen würde. Zur Bestimmung, ob diese Anforderung erfüllt ist, sind alle Anlagen des Anlegers im Teilfonds zu berücksichtigen. Die Gesellschaft und ihre Beauftragten behalten sich das Recht vor, Anträge zur Zeichnung von Anteilen teilweise oder ganz abzulehnen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.