Verwaltungsgebühr Musterklauseln

Verwaltungsgebühr. Vorbehaltlich anwendbarer Gesetze und Verordnungen kann die Verwaltungsgesellschaft nach ihrem Ermessen aus den Gebühren, die sie vom Fonds erhält, eine Verwaltungsgebühr an bestimmte Vertriebsstellen und/oder Vermittler zahlen, um diese für die Bereitstellung von betriebsrelevanten Dienstleistungen zu vergüten.
Verwaltungsgebühr. Eine jährliche Gebühr, die an die Verwaltungsgesellschaft zulasten der vom Treuhän- der verwahrten Vermögenswerte, die der betreffenden Klasse zuzurechnen sind, für die in Bezug auf die Anteilsklassen eines Teilfonds erbrachten Dienstleistungen ge- mäß Unter-Klausel 30.01 dieses Vertrags zu zahlen ist und 5% des Nettoinventarwer- tes der Anteilsklasse nicht übersteigen darf.
Verwaltungsgebühr. Bis zu 0,75 % des Nettoinventarwerts der nicht abgesicherten Anteilklasse. Bis zu 0,80 % des Nettoinventarwerts der abgesicherten Anteilklasse. 0 % - 0,20 %. Dies ist der voraussichtliche Tracking Error unter normalen Marktbedingungen. Er ist nicht maßgeblich für die zukünftige Entwicklung des Fonds. Anleger sollten beachten, dass der in diesem Abschnitt angegebene Tracking Error für die nicht abgesicherten Anteilklassen gegenüber dem Index (der ebenfalls nicht abgesichert ist) gilt. Der Fonds ist in das amtliche Kursblatt (Official List) der Euronext Dublin aufgenommen worden und ist an der London Stock Exchange, der Borsa Italiana, der Deutschen Börse, der NYSE Euronext Paris und der SIX Swiss Exchange sowie an anderen jeweils vom Verwaltungsrat bestimmten Börsen zugelassen worden und wird dort gehandelt. Wenn ein Fonds mehrere Anteilklassen umfasst, können manche Anteilklassen an bestimmten Börsen notiert und/oder zum Handel zugelassen sein. Index FTSE Eurozone Government Bill 0-6 Month Capped Index in EUR. Bei der Nachbildung des Index setzt der Anlageverwalter zur Auswahl von Wertpapieren aus dem Index Sampling-Techniken ein. Diese verwenden Faktoren wie Duration, Laufzeit, Kreditqualität, Rendite, Zinskupons und Länderrisiken. Grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass der Fonds weniger als die Gesamtzahl der Wertpapiere im Index hält, jedoch behält sich der Anlageverwalter das Recht vor, so viele Wertpapiere zu halten, wie er für erforderlich hält, um das Anlageziel des Fonds zu erreichen. Der Fonds kann mehr als 35 % des Nettoinventarwerts in übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente investieren, die von europäischen Regierungen oder ihren Kommunalbehörden gemäß den Anforderungen der Zentralbank ausgegeben oder garantiert werden. In der Absicht, den Index nachzubilden, kann der Anlageverwalter verschiedene Kombinationen aus verfügbaren Anlagetechniken einsetzen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Umständen, unter denen der Zugriff auf die Indexbestandteile gesetzlich verboten, gegebenenfalls anderweitig nicht im Interesse des Anteilinhabers oder aus anderen Gründen nicht möglich oder praktikabel ist. Nähere Einzelheiten hierzu sind Abschnitt 5.2 „Anlageziele und -politik“ zu entnehmen. Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die in der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahm...
Verwaltungsgebühr. Der Kunde erbringt eine Verwaltungsgebühr für die Verwaltung des auf die Full-Service-Komponente Schadendeckung bzw. Schadende- ckung Selekt entfallenden Teils des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Leasinggeber, insbesondere die Aufrechter- haltung des Haftpflichtversicherungsschutzes, die korrekte Abwick- lung der Beiträge sowie das Reporting. Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist dem bei Abschluss des jeweili- gen Einzelleasingvertrages gültigen PLV zu entnehmen, das auf der Homepage des Leasinggebers xxx.xxxxxxxx.xx hinterlegt ist und auf Verlangen ausgehändigt wird.
Verwaltungsgebühr. C-Anteile 1,76 % p.a. D-Anteile 0,98 % p.a. Performancegebühr bis zu 10 % des absoluten Wertzuwachses des Nettoinventarwertes pro Anteil pro Zahlperiode des genannten Teilfonds. Die Auszahlung der Performance Fee an die Verwaltungsgesellschaft erfolgt, sofern sie geschuldet ist, vierteljährig. Die Ermittlung eines Anspruchs auf die Performance Fee erfolgt täglich (Betrachtungstag) und wird im jeweiligen veröffentlichten Anteilspreis entsprechend berücksichtigt. Die High Water Mark ist der höhere Preis von Erstausgabepreis und Anteilspreis am vorangegangenen Zahltag, an dem zuletzt eine Performance Fee gezahlt wurde. Sofern der Anteilspreis an einem Betrachtungstag unterhalb der aktuellen High Water Mark liegt, findet keine Berechnung der Performance Fee statt. Ein positver ÖkoWorld Growing Markets 2.0 aufgelaufener Anspruch auf Performance Fee wird am Zahltag nur dann gezahlt, wenn der Anteilspreis über der High Water Mark liegt. In diesem Fall wird für die nächste Zahlperiode die High Water Mark angepasst auf den Anteilspreis am Zahltag. Ein am Zahltag eventuell aufgelaufener negativer Rückstellungssaldo wird in der Folgeperiode entsprechend berücksichtigt. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Performance Fee besteht nicht. Depotbankgebühr 0,05 % p.a. Administrationsgebühr 0,08 % p.a. Betreuungsgebühr 0,20 % p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der Unterstützung der privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Börsennotierung keine Risikoprofil Festgelegt wurden sieben verschiedene Risikoklassen: Die Klasse 0 steht für das geringste und die Klasse 6 für das höchste Risiko. Klasse 3 Überwachung des Gesamtrisikos Global Exposure Zur Überwachung des Marktrisikos wird das Global Exposure mittels eines relativen Value-at-Risk Ansatzes berechnet. Vergleichsvermögen Als Vergleichsvermögen wird ein einzelner Aktien-Index mit dem folgenden Profil herangezogen: • Der Aktienindex ist hinsichtlich Ländern und Sektoren der enthaltenen Titel breit diversifiziert und bildet die Aktienmarktentwicklung von Schwellenländern ab. Die Hauptmärkte dabei sind Lateinamerika, Asien, Europa / mittlerer Osten sowie Afrika. • Die oben genannten Unternehmen verteilen sich auf die folgenden Sektoren: Konsumgüter, Energie, Finanzen, Gesundheitswesen, Industrie, Rohstoffe, Telekommunikation und...
Verwaltungsgebühr. Für den Abschluss und die Abwicklung dieses Vertrages wird eine einmalige Verwaltungsgebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mannheim in Höhe von (Platzhalter 13) EURO festgesetzt. Diese wird bei Vertragsabschluss angefordert und wird vor Erteilung der Baugenehmigung fällig.
Verwaltungsgebühr. Der Fondsmanager ist zur Erhebung einer Verwaltungsgebühr berechtigt, die als jährlicher Prozentsatz des Nettoinventarwerts jedes Fonds berechnet wird. Die Verwaltungsgebühr beträgt maximal 1 % p. a. des Nettoinventarwerts jedes Fonds oder eine in Anhang IV für jeden Fonds jeweils angegebene niedrigere Höchstgebühr. Die Verwaltungsgebühr kann nur mit vorheriger Zustimmung der Anteilinhaber des jeweiligen Fonds erhöht werden. Der Fondsmanager ist für die Zahlung aller Gebühren des Anlageverwalters, der Verwaltungsstelle und der Verwahrstelle sowie aller angemessenen Spesen dieser Dienstleister (ohne Gebühren und Aufwendungen der Unterverwahrstellen (die den marktüblichen Sätzen entsprechen) und transaktionsbezogene Aufwendungen der Verwaltungsstelle und der Verwahrstelle) aus seiner Verwaltungsgebühr verantwortlich. Für verschiedene Anteilklassen eines Fonds können verschiedene prozentuale Verwaltungsgebühren erhoben werden. Sollten die Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fonds, welche von der Verwaltungsgebühr abgedeckt werden sollen, die angegebene Verwaltungsgebühr übersteigen, trägt der Fondsmanager die darüber hinausgehenden Kosten aus seinem eigenen Vermögen. Die Verwaltungsgebühr wird täglich auf Basis des täglichen Nettoinventarwerts der jeweiligen Klasse ermittelt und monatlich rückwirkend gezahlt. Sofern in Anhang IV nichts Anderweitiges vorgegeben ist, zahlt der Fondsmanager die folgenden Betriebsaufwendungen aus der Verwaltungsgebühr: (a) Gebühren in Bezug auf die Verbreitung von Informatio- nen zum Nettoinventarwert (einschließlich der Veröf- fentlichung von Preisen) und zum Nettoinventarwert je Anteil, (b) (ggf.) Rating-Gebühren, (c) Lizenzgebühren (z. B. für die Verwendung eines Ver- gleichsindex), (d) Gebühren und Aufwendungen der Rechnungsprüfer, Steuer-, Rechts- und sonstigen fachkundigen Berater der Gesellschaft, (e) Branchenfinanzierungsabgabe (industry funding levy) an die Zentralbank, (f) Gebühren in Zusammenhang mit der Notierung von An- teilen an einer Börse, (g) (ggf.) Kosten für die Veröffentlichung des laufenden Portfoliowertes, (h) Stempelsteuer, Übertragungsteuer und ähnliche Abga- ben, (i) (ggf.) Gebühren und Aufwendungen in Verbindung mit der Übertragung von Anteilen der Gesellschaft an, von einem Clearing- und Settlementsystem bzw. innerhalb eines Clearing- und Settlementsystems oder von einem anderen System bzw. innerhalb eines anderen Systems für die Registrierung und Übertragung stückeloser Wert- ...
Verwaltungsgebühr. Für jedes Ablesen eines privaten Wasser- oder Abwasserzählers ist eine Verwal- tungsgebühr von 5,00 EUR zu zahlen.
Verwaltungsgebühr. Nimmt der Kunde Dienstleistungen in Anspruch, die nicht vertraglich vereinbart wurden, ist er verpflichtet, für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand EUR 13,00 pro Rechnung für die Weiterbelastung zu bezahlen. 1. Der KomplettService-Paket Vertrag kann erstmals nach zwei Jahren schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten und - soweit eine längere Laufzeit vereinbart wurde - danach jeweils jährlich mit derselben Frist gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend. 2. Unberührt bleibt für beide Vertragsteile die Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. bei Untergang oder Verlust des Fahrzeugs, ohne Einhaltung einer Frist. Die MB Leasing kann ins-besondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Serviceraten ganz oder teilweise in Verzug ist. Am Ende der Vertragslaufzeit wird eine Kilometerausgleichsrechnung durchgeführt. Überschreitet die tatsächliche Laufleistung die vertraglich vereinbarte Gesamtlaufleistung, hat der Kunde für jeden Mehrkilometer eine zusätzliche Vergütung gemäß dem im KomplettService-Paket Vertrag festgelegten Satz zu entrichten. Die Vergütungspflicht tritt jedoch erst ein, wenn die Abweichung von der vertraglich vereinbarten Laufleistung mehr als 2500 Kilometer beträgt (Freibetrag). Wird die vertraglich vereinbarte Gesamtlaufleistung um mehr als 2500 Kilometer (Freibetrag) unterschritten, wird dem Kunden jeder Minderkilometer unterhalb des Freibetrages mit dem im KomplettService-Paket Vertrag festgelegten Satz vergütet. Beträgt die Laufleistung weniger als 8.000 Kilometer pro Vertragsjahr, so werden Minderkilometer bis zur Höhe der Differenz zwischen 8000 Kilometern und der tatsächlichen jährlichen Laufleistung nicht vergütet. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt die Kilometerausgleichsrechnung, sowie die Anrechnung des Freibetrages, entsprechend der tatsächlichen Vertragsdauer. 1. Der Kunde darf Ansprüche und sonstige Rechte aus dem KomplettService-Paket Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der MB Leasing abtreten. Die MB Leasing ist zur Übertragung ihrer Rechte und Pflichten aus dem KomplettService-Paket Vertrag auf Dritte befugt. 2. Gegen Ansprüche der MB Leasing kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Verwaltungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr wird nur bei der Anmeldung des ersten Kindes erhoben. Wenn der Anmelder ein weiteres Kind (Geschwisterkind eines bereits angemeldeten Kindes) zur Teilnahme an Kursen der Sport und Spiel Akademie anmeldet, entfällt bei dieser weiteren Anmeldung die Verwaltungsgebühr.