Verwaltungsgebühr Musterklauseln

Verwaltungsgebühr. Eine jährliche Gebühr, die an die Verwaltungsgesellschaft zulasten der vom Treuhän- der verwahrten Vermögenswerte, die der betreffenden Klasse zuzurechnen sind, für die in Bezug auf die Anteilsklassen eines Teilfonds erbrachten Dienstleistungen ge- mäß Unter-Klausel 30.01 dieses Vertrags zu zahlen ist und 5% des Nettoinventarwer- tes der Anteilsklasse nicht übersteigen darf.
Verwaltungsgebühr. Vorbehaltlich anwendbarer Gesetze und Verordnungen kann die Verwaltungsgesellschaft nach ihrem Ermessen aus den Gebühren, die sie vom Fonds erhält, eine Verwaltungsgebühr an bestimmte Vertriebsstellen und/oder Vermittler zahlen, um diese für die Bereitstellung von betriebsrelevanten Dienstleistungen zu vergüten.
Verwaltungsgebühr. Der Kunde erbringt eine Verwaltungsgebühr für die Verwaltung des auf die Full-Service-Komponente Schadendeckung bzw. Schadende- ckung Selekt entfallenden Teils des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Leasinggeber, insbesondere die Aufrechter- haltung des Haftpflichtversicherungsschutzes, die korrekte Abwick- lung der Beiträge sowie das Reporting. Die Höhe der Verwaltungs- gebühr ist dem bei Abschluss des jeweiligen Einzelleasingvertrages gültigen PLV zu entnehmen, das auf der Homepage des Leasingge- bers unter xxx.xxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxxxxx hinterlegt ist und auf Verlangen ausgehändigt wird.
Verwaltungsgebühr. Für den Abschluss und die Abwicklung dieses Vertrages wird eine einmalige Verwaltungsgebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mannheim in Höhe von (Platzhalter 13) EURO festgesetzt. Diese wird bei Vertragsabschluss angefordert und wird vor Erteilung der Baugenehmigung fällig.
Verwaltungsgebühr. Nimmt der Kunde Dienstleistungen in Anspruch, die nicht vertraglich vereinbart wurden, ist er verpflichtet, für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand EUR 13,00 pro Rechnung für die Weiterbelastung zu bezahlen.
Verwaltungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € wird mit Vertragsschluss als Einmalzahlung fällig und wird zusammen mit der ersten Rechnung abgebucht.
Verwaltungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr wird nur bei der Anmeldung des ersten Kindes erhoben. Wenn der Anmelder ein weiteres Kind (Geschwisterkind eines bereits angemeldeten Kindes) zur Teilnahme an Kursen der Sport und Spiel Akademie anmeldet, entfällt bei dieser weiteren Anmeldung die Verwaltungsgebühr.
Verwaltungsgebühr. (1) Für jedes Ablesen eines privaten Wasser- oder Abwasserzählers ist eine Verwal- tungsgebühr von 5,00 EUR zu zahlen.
Verwaltungsgebühr. An die Verwaltungsgesellschaft wird von der SICAV eine Verwaltungsgebühr gezahlt, die täglich berechnet wird und monatlich für jede Anteilklasse jedes Fonds zahlbar ist. I-Anteile unterliegen keinen Verwaltungsgebühren. Solange ein Fonds in Hongkong zugelassen ist, wird für den Fall einer Erhöhung der Verwaltungsgebühr die vorherige Zustimmung der SFC eingeholt und die Anteilinhaber werden mindestens drei Monate im Voraus in Kenntnis gesetzt. Die Verwaltungsgesellschaft ist für die Gebühren der Anlageverwalter verantwortlich und kann nach freiem Ermessen einen Teil der Verwaltungsgebühr an anerkannte Vermittler, die eine Vereinbarung mit verbundenen Unternehmen der Invesco- Gruppe abgeschlossen haben, oder diejenigen anderen Personen zahlen, die die Verwaltungsgesellschaft bestimmt. Weitere Informationen über die Berechnung der Verwaltungsgebühr für den Fall, dass die SICAV eine Anlage in einer sonstigen offenen Investmentgesellschaft oder Fondsgesellschaft tätigt, die von einem Mitglied der Invesco-Gruppe verwaltet wird, sind Abschnitt 9.2.4
Verwaltungsgebühr. Die KAG für Immobilien erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,9 % des Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte anteilig errechnet wird. Für sonstige Dienstleistungen im Rahmen von Transaktionen im Zusammenhang mit Immobilien und Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften kann die KAG für Immobilien jeweils eine einmalige Vergütung (i) bei Immobilien von bis zu 1 % des Kauf- bzw. des Verkaufspreises, (ii) bei Grundstücks- Gesellschaften von bis zu 1 % des Immobilientransaktionswertes beanspruchen. Bei von KAG für Immobilien durchgeführten Projektentwicklungen kann eine Vergütung von bis zu 2 % der Projektentwicklungskosten eingehoben werden.