Common use of Geduldete Energieentnahme Clause in Contracts

Geduldete Energieentnahme. 12.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas entnimmt, ohne dass die- ser Bezug einem bestimmten Liefervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen und, so- weit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wäre, und duldet er die weite- re Entnahme von Erdgas, ist der Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um ei- nen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Ent- nahme von Erdgas durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Netzbetreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

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Samples: netze.stadtwerke-witten.de

Geduldete Energieentnahme. 12.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas entnimmt, ohne dass die- ser dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen und, so- weit soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt be- rechtigt wäre, und duldet er die weite- re weitere Entnahme von Erdgas, ist der Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um ei- nen einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung Bilanzkreiszu- ordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Ent- nahme Entnahme von Erdgas durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Netzbetreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich hin, nachdem er hiervon hier- von Kenntnis erlangt hat. Die Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen Grün- den unterbunden werden.

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Samples: www.stadtwerke-wf.de

Geduldete Energieentnahme. 12.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas entnimmt, ohne dass die- ser dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen und, so- weit soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wäre, und duldet er die weite- re weitere Entnahme von Erdgas, ist der Anschlussnutzer Anschluss- nutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um ei- nen einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Ent- nahme Entnahme von Erdgas durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung Anerken- nung einer Rechtspflicht. Der Netzbetreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme Energieentnah- me unverzüglich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

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Samples: www.eilenburger-stadtwerke.de

Geduldete Energieentnahme. 12.113.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas entnimmtent- nimmt, ohne dass die- ser dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung Un- terbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen und, so- weit soweit dazu erforderlicherforder- lich, die Gasanlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wäre, und duldet er die weite- re weitere Entnahme von Erdgas, ist der Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um ei- nen einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung Bilanzkreiszuord- nung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Ent- nahme Entnahme von Erdgas durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Netzbetreiber Netzbetrei- ber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich unverzüg- lich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

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Geduldete Energieentnahme. 12.1. Sofern der Anschlussnutzer über das Netz des Netzbetreibers Erdgas Energie entnimmt, ohne dass die- ser dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag oder einem Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber berechtigt, die Unterbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen und, so- weit soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen. Nimmt der Netzbetreiber zunächst keine Unterbrechung vor, obwohl er hierzu nach Satz 1 berechtigt wäre, und duldet er die weite- re weitere Entnahme von ErdgasEnergie, ist der Anschlussnutzer gleichwohl verpflichtet, sich umgehend um ei- nen einen Lieferanten bzw. eine Bilanzkreiszuordnung zu bemühen. Der Netzbetreiber duldet die Ent- nahme Entnahme von Erdgas Energie durch den Anschlussnutzer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Netzbetreiber weist den Anschlussnutzer auf die geduldete Energieentnahme unverzüglich hin, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Die Energieentnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbunden werden.

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Samples: www.sw-l.de