Common use of Gefahrenübergang, Versand Clause in Contracts

Gefahrenübergang, Versand. 10.1. Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen. 10.2. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage und bei Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme, bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage mit dem Eingang bei der von uns angegebenen Empfangsstelle über. 10.3. Allen Sendungen ist ein Packzettel oder ein Lieferschein mit Angaben des Inhalts sowie der vollständigen Bestellkennzeichen beizufügen. Unterbleibt dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten. Teil- oder Restlieferungen sind als solche zu kennzeichnen. Außerdem sind am Versandtage der Einkaufsabteilung sowie der angegebenen Bestimmungsadresse Versandanzeigen zuzusenden. 10.4. Die Transportversicherung wird vom Besteller abgeschlossen. Bei Versandaufträgen an Spediteure ist zu vermerken, dass die SLVS- Schadenversicherung nicht gedeckt werden soll, da der Besteller als Verzichtskunde gemäß Ziffer 29.1.2 ADSp gilt. Bei Schwerguttransporten sind die SLVS-, Haftungs- und Schwergut-Haftungsversicherungen vom Spediteur bzw. Kranunternehmen auf deren Rechnung abzuschließen.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Gefahrenübergang, Versand. 10.1. Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen. 10.2. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage und bei Leistungen geht die Gefahr mit der AbnahmeAb- nahme, bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage mit dem Eingang bei der von uns angegebenen Empfangsstelle über. 10.3. Allen Sendungen ist ein Packzettel oder ein Lieferschein mit Angaben des Inhalts sowie der vollständigen Bestellkennzeichen beizufügen. Unterbleibt dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten. Teil- oder Restlieferungen sind als solche zu kennzeichnen. Außerdem sind am Versandtage der Einkaufsabteilung sowie der angegebenen Bestimmungsadresse Versandanzeigen zuzusenden. 10.4. Die Transportversicherung wird vom Besteller abgeschlossen. Bei Versandaufträgen an Spediteure Spe- diteure ist zu vermerken, dass die SLVS- Schadenversicherung SLVSSchadenversicherung nicht gedeckt werden soll, da der Besteller als Verzichtskunde gemäß Ziffer 29.1.2 ADSp gilt. Bei Schwerguttransporten sind die SLVS-, Haftungs- und Schwergut-Haftungsversicherungen vom Spediteur bzw. Kranunternehmen auf deren Rechnung abzuschließen.

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Samples: Einkaufsbedingungen