Gefahrgut. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle von Gefahrenguttransporten nur Fahrer einzusetzen, die gem. ADR ausgebildet sind und eine gültige ADR-Bescheinigung mit sich führen. Die Fahrzeuge müssen für den Transport von Gefahrgütern ausgerüstet sein. Insbesondere müssen alle erdenklichen Anforderungen im Hinblick auf Ausrüstungsgegenstände erfüllt sein (Kanalisationsabdeckung, Schaufel, Besen, Feuerlöscher, Bindemittel, Auffangbehälter, Atemschutz, etc…) Bei Transport von Gefahrgütern (ADR) haftet der Auftragnehmer darüber hinaus für die ordnungsgemäße Deklaration auf den Frachtdokumenten, die korrekte Bezettelung der Ladung und für die Mitführung der erforderlichen Transportdokumente sowie der rechtskonformen Kenn- zeichnung des Fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle gefahrgutsrechtlichen Vorschriften, insbesondere ADR als auch sämtliche nationale Bestimmungen in den vom Transport betroffenen Ländern befolgt werden. Der Auftragnehmer bestätigt das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten in seinem Unternehmen.
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Samples: Transportauftrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrgut. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle von Gefahrenguttransporten nur Fahrer einzusetzen, die gem. ADR ausgebildet sind und eine gültige ADR-Bescheinigung mit sich führen. Die Fahrzeuge müssen für den Transport von Gefahrgütern ausgerüstet ausge- rüstet sein. Insbesondere müssen alle erdenklichen Anforderungen im Hinblick auf Ausrüstungsgegenstände erfüllt sein (Kanalisationsabdeckung, Schaufel, Besen, Feuerlöscher, Bindemittel, Auffangbehälter, Atemschutz, etc…) Bei Transport von Gefahrgütern (ADR) haftet der Auftragnehmer darüber hinaus für die ordnungsgemäße ordnungsge- mäße Deklaration auf den Frachtdokumenten, die korrekte Bezettelung der Ladung und für die Mitführung der erforderlichen Transportdokumente sowie der rechtskonformen Kenn- zeichnung rechtskon- formen Kennzeichnung des Fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellensicherzu- stellen, dass alle gefahrgutsrechtlichen Vorschriften, insbesondere ADR als auch sämtliche nationale Bestimmungen in den vom Transport betroffenen Ländern befolgt be- folgt werden. Der Auftragnehmer bestätigt das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten Gefahrgutbeauf- tragten in seinem Unternehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrgut. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle von Gefahrenguttransporten Ge- fahrenguttransporten nur Fahrer einzusetzen, die gem. ADR ausgebildet sind und eine gültige ADR-ADR- Bescheinigung mit sich führen. Die Fahrzeuge müssen müs- sen für den Transport von Gefahrgütern ausgerüstet sein. Insbesondere müssen alle erdenklichen Anforderungen Anfor- derungen im Hinblick auf Ausrüstungsgegenstände erfüllt sein (Kanalisationsabdeckung, Schaufel, BesenBe- sen, Feuerlöscher, Bindemittel, Auffangbehälter, Atemschutz, etc…) ). Bei Transport von Gefahrgütern (ADR) haftet der Auftragnehmer darüber drüber hinaus für die ordnungsgemäße Deklaration auf den FrachtdokumentenFrachtdo- kumenten, die korrekte Bezettelung der Ladung und für die Mitführung der erforderlichen Transportdokumente Transportdo- kumente sowie der rechtskonformen Kenn- zeichnung Kennzeichnung des Fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle gefahrgutsrechtlichen VorschriftenVor- schriften, insbesondere ADR als auch sämtliche nationale nati- onale Bestimmungen in den vom Transport betroffenen betroffe- nen Ländern befolgt werden. Der Auftragnehmer bestätigt be- stätigt das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten Gefahrgutbeauftrag- ten in seinem Unternehmen.
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Samples: Transportauftrag, Transportauftrag
Gefahrgut. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle von Gefahrenguttransporten nur Fahrer einzusetzen, die gem. ADR ausgebildet sind und eine gültige ADR-ADR- Bescheinigung mit sich führen. Die Fahrzeuge müssen für den Transport von Gefahrgütern ausgerüstet sein. Insbesondere müssen alle erdenklichen Anforderungen im Hinblick auf Ausrüstungsgegenstände erfüllt sein (Kanalisationsabdeckung, Schaufel, Besen, Feuerlöscher, Bindemittel, Auffangbehälter, Atemschutz, etc…) ). Bei Transport von Gefahrgütern (ADR) haftet der Auftragnehmer darüber drüber hinaus für die ordnungsgemäße Deklaration auf den Frachtdokumenten, die korrekte Bezettelung der Ladung und für die Mitführung der erforderlichen Transportdokumente sowie der rechtskonformen Kenn- zeichnung Kennzeichnung des Fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle gefahrgutsrechtlichen Vorschriften, insbesondere ADR als auch sämtliche nationale Bestimmungen in den vom Transport betroffenen Ländern befolgt werden. Der Auftragnehmer bestätigt das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten in seinem Unternehmen.
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Samples: Transport Agreement
Gefahrgut. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle von Gefahrenguttransporten nur Fahrer einzusetzen, die gem. ADR ausgebildet sind und eine gültige ADR-Bescheinigung mit sich führen. Die Fahrzeuge müssen für den Transport von Gefahrgütern ausgerüstet sein. Insbesondere müssen alle erdenklichen Anforderungen im Hinblick auf Ausrüstungsgegenstände erfüllt sein (Kanalisationsabdeckung, Schaufel, Besen, Feuerlöscher, Bindemittel, Auffangbehälter, Atemschutz, etc…) ). Bei Transport von Gefahrgütern (ADR) haftet der Auftragnehmer darüber drüber hinaus für die ordnungsgemäße Deklaration auf den Frachtdokumenten, die korrekte Bezettelung der Ladung und für die Mitführung der erforderlichen Transportdokumente sowie der rechtskonformen Kenn- zeichnung Kennzeichnung des Fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle gefahrgutsrechtlichen Vorschriften, insbesondere ADR als auch sämtliche nationale Bestimmungen in den vom Transport betroffenen Ländern befolgt werden. Der Auftragnehmer bestätigt das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten in seinem Unternehmen.
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Samples: General Terms & Conditions
Gefahrgut. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle von Gefahrenguttransporten nur Fahrer einzusetzen, die gem. ADR ausgebildet sind und eine gültige ADR-Bescheinigung mit sich führen. Die Fahrzeuge müssen für den Transport von Gefahrgütern ausgerüstet sein. Insbesondere müssen alle erdenklichen Anforderungen im Hinblick auf Ausrüstungsgegenstände erfüllt sein (Kanalisationsabdeckung, Schaufel, Besen, Feuerlöscher, Bindemittel, Auffangbehälter, Atemschutz, etc…) Bei Transport von Gefahrgütern (ADR) haftet der Auftragnehmer darüber hinaus für die ordnungsgemäße Deklaration auf den Frachtdokumenten, die korrekte Bezettelung der Ladung und für die Mitführung der erforderlichen Transportdokumente sowie der rechtskonformen Kenn- zeichnung Kennzeichnung des Fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle gefahrgutsrechtlichen Vorschriften, insbesondere ADR als auch sämtliche nationale Bestimmungen in den vom Transport betroffenen Ländern befolgt werden. Der Auftragnehmer bestätigt das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten in seinem Unternehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrgut. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle von Gefahrenguttransporten nur Fahrer einzusetzen, die gem. ADR ausgebildet sind und eine gültige ADR-ADR- Bescheinigung mit sich führen. Die Fahrzeuge müssen für den Transport von Gefahrgütern ausgerüstet sein. Insbesondere müssen alle erdenklichen Anforderungen im Hinblick auf Ausrüstungsgegenstände erfüllt sein (Kanalisationsabdeckung, Schaufel, Besen, Feuerlöscher, Bindemittel, Auffangbehälter, Atemschutz, etc…) Bei Transport von Gefahrgütern (ADR) haftet der Auftragnehmer darüber hinaus für die ordnungsgemäße Deklaration auf den Frachtdokumenten, die korrekte Bezettelung der Ladung und für die Mitführung der erforderlichen Transportdokumente sowie der rechtskonformen Kenn- zeichnung Kennzeichnung des Fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle gefahrgutsrechtlichen Vorschriften, insbesondere ADR als auch sämtliche nationale Bestimmungen in den vom Transport betroffenen Ländern befolgt werden. Der Auftragnehmer bestätigt das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten in seinem Unternehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrgut. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle von Gefahrenguttransporten nur Fahrer einzusetzeneinzu- setzen, die gem. ADR ausgebildet sind und eine gültige ADR-Bescheinigung mit sich führen. Die Fahrzeuge müssen für den Transport von Gefahrgütern ausgerüstet sein. Insbesondere müssen alle erdenklichen Anforderungen im Hinblick auf Ausrüstungsgegenstände erfüllt sein (Kanalisationsabdeckung, Schaufel, Besen, Feuerlöscher, Bindemittel, Auffangbehälter, Atemschutz, etc…) ). Bei Transport von Gefahrgütern (ADR) haftet der Auftragnehmer darüber drüber hinaus für die ordnungsgemäße Deklaration auf den Frachtdokumenten, die korrekte Bezettelung Bezet- telung der Ladung und für die Mitführung der erforderlichen Transportdokumente sowie der rechtskonformen Kenn- zeichnung Kennzeichnung des Fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellensicher- zustellen, dass alle gefahrgutsrechtlichen Vorschriften, insbesondere ADR als auch sämtliche sämtli- che nationale Bestimmungen in den vom Transport betroffenen Ländern befolgt werden. Der Auftragnehmer bestätigt das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten in seinem UnternehmenUnter- nehmen.
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Samples: Transport Agreement