Common use of Gefährliche Güter Clause in Contracts

Gefährliche Güter. (1) Der Absender hat den Frachtführer, wenn er ihm gefährliche Güter übergibt, auf die genaue Art der Gefahr aufmerksam zu machen und ihm gegebenenfalls die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen anzugeben. Ist diese Mitteilung im Frachtbrief nicht eingetragen worden, so obliegt es dem Absender oder dem Empfänger, mit anderen Mitteln zu beweisen, daß der Frachtführer die genaue Art der mit der Beförderung der Güter verbundenen Gefahren gekannt hat.

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Samples: Übereinkommen Über Den Beförderungsvertrag Im Internationalen Straßengüterverkehr (Cmr), Übereinkommen Über Den Beförderungsvertrag Im Internationalen Straßengüterverkehr (Cmr), Übereinkommen Über Den Beförderungsvertrag Im Internationalen Straßengüterverkehr (Cmr)

Gefährliche Güter. (1) Der Absender hat den Frachtführer, wenn er ihm gefährliche Güter übergibt, auf die genaue Art der Gefahr aufmerksam zu machen und ihm gegebenenfalls die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen anzugeben. Ist diese Mitteilung im Frachtbrief nicht eingetragen worden, so obliegt es dem Absender oder dem Empfänger, mit anderen Mitteln zu beweisen, daß dass der Frachtführer die genaue Art der mit der Beförderung der Güter verbundenen Gefahren gekannt hat.

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Samples: Übereinkommen Über Den Beförderungsvertrag Im Internationalen Straßengüterverkehr (Cmr)

Gefährliche Güter. (1) Der Absender hat den Frachtführer, wenn er ihm gefährliche Güter übergibt, auf die genaue Art der Gefahr aufmerksam zu machen und ihm gegebenenfalls die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen anzugeben. Ist diese Mitteilung im Frachtbrief nicht eingetragen worden, so obliegt es dem Absender oder dem Empfänger, mit anderen an- deren Mitteln zu beweisen, daß der Frachtführer die genaue Art der mit der Beförderung Beförde- rung der Güter verbundenen Gefahren gekannt hat.

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Samples: Übereinkommen Über Den Beförderungsvertrag Im Inter Nationalen Straßengüterverkehr (Cmr)