Gegenstand der Gesellschaft Musterklauseln

Gegenstand der Gesellschaft. Ausschließlicher Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung der Mittel der Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Maßgabe des § 214 in Verbindung mit §§ 218 bis 219 und §§ 220 bis 224 sowie nach § 284 KAGB zum Nutzen der Aktionäre der Gesellschaft. Das jeweilige Vermögen der einzelnen Teilgesellschaftsvermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft ihre Mittel anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, der Satzung, die unter anderem das Rechtsverhältnis zwischen den Aktionären und der Gesellschaft regelt, und den Anlagebedingungen für das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen. Die Anlagebedingungen für das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen unterliegen der Genehmigungspflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Die Genehmigungspflicht besteht nicht für die An- lagebedingungen für Teilgesellschaftsvermögen nach Maßgabe des § 284 KAGB.
Gegenstand der Gesellschaft. 2.1 Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb einer Mobilitätsplattform, sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die im Interesse der Allgemeinheit an der Versorgung der Bevölke- rung mit einer ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Personenverkehr liegen und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften, die eine Mobilitätsplatt- form entwickeln und betreiben und/oder in diesem Zusammenhang Dienstleistungen an- bieten, die im Interesse der Allgemeinheit an der Versorgung der Bevölkerung mit einer ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Personenverkehr liegen.
Gegenstand der Gesellschaft. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb des Baugrundstücks in Berlin, xyz mit ca. x qm durch die Bauherren zu Miteigentumsanteilen sowie dessen Bebauung mit im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten gemäß der Genehmigungsplanung und dem vorläufigen Aufteilungsplan des Architekten xyz sowie der heute festgestellten Baubeschreibung samt Beschreibung des allgemeinen Baustandards. Die Bebauung und künftige Nutzung des Grundstücks orientiert sich in der Bau- beschreibung festgelegten Grundsätzen (Anlage 1)
Gegenstand der Gesellschaft. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Gegenstand der Gesellschaft. 3.1 Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Vornahme von Handelsgeschäften jeder Art, insbesondere auf dem Gebiet der Telekommunikation und des Fernsehens.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.