Gegenstand der. Forderungsausfalldeckung A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder eine gemäß A1-2 mitversicherte Per- son während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) unter folgenden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- spruch genommene Dritte kann seiner Scha- denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis- tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und – die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö- gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter). A3-1.2 Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- rungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelun- gen gemäß den Abschnitten A1 und A2 Ihrer Privat- haftpflichtversicherung hätte. Daher finden im Rah- men der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte a) abweichend von A1-6.19 – aus der Eigen- schaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes; Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versi- cherungsschutz im Rahmen und Umfang der Barmenia-Tierhalterhaftpflichtversicherung nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversiche- rung "Premium-Schutz" für private Tierhaltung (AVB THV Premium-Schutz – private Tierhal- tung) hätte. b) in Erweiterung von A1-6.20 und abweichend von A1-7.14 – aus dem Gebrauch eines (auch versicherungspflichtigen) Kraftfahrzeuges durch den Schädiger.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Gegenstand der. Forderungsausfalldeckung
A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie der Versicherungsnehmer oder eine gemäß A1-2 mitversicherte Per- son Person während der Wirksamkeit Wirksam- keit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) unter folgenden VoraussetzungenVorausset- zungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- spruch genommene Dritte kann seiner Scha- denersatzverpflichtung Schaden- ersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis- tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und – die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten Drit- ten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö- gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
A3-1.2 Wir sind Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtigleis- tungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelun- gen gemäß in den Abschnitten A1 und A2 Ihrer geregelten Privat- haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. Daher finden im Rah- men Rahmen der Forderungsausfalldeckung Forderungsaus- falldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse AnwendungAnwen- dung, die für Sie den Versicherungsnehmer gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat. Versichert sind jedoch auch Personen- und Sach- schäden – nicht aber Vermögensschäden – die durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Drit- ten entstanden sind. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte
a) – abweichend von A1-6.19 6.11 – ge- setzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigen- schaft Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes; Wir sind . Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige schadener- satzpflichtige Dritte Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Barmenia-Tierhalterhaftpflichtversicherung Tierhalter- Haftpflichtversicherung nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versi- cherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversiche- rung Tierhalter- Haftpflichtversicherung "Premium-SchutzKompakt" für private Tierhaltung Tier- haltung (AVB THV Premium-Schutz Kompakt – private Tierhal- tungTierhaltung) hätte.
b) in Erweiterung von A1-6.20 und abweichend von A1-7.14 – aus dem Gebrauch eines (auch versicherungspflichtigen) Kraftfahrzeuges durch den Schädiger.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Gegenstand der. Forderungsausfalldeckung
A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder eine gemäß A1-2 mitversicherte Per- son während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) unter folgenden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- spruch genommene Dritte kann seiner Scha- denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis- tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und – die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö- gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
A3-1.2 Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- rungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelun- gen gemäß den Abschnitten A1 und A2 Ihrer Privat- haftpflichtversicherung hätte. Daher finden im Rah- men der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte
a) – abweichend von A1-6.19 6.14 – ge- setzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigen- schaft Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes; . Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versi- cherungsschutz Versicherungs- schutz im Rahmen und Umfang der Barmenia-Tierhalterhaftpflichtversicherung Tier- halterhaftpflichtversicherung nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-TierhalterTier- halter-Haftpflichtversiche- rung Haftpflichtversicherung "PremiumBasis-Schutz" für private pri- vate Tierhaltung (AVB THV PremiumBasis-Schutz – private Tierhal- tungTierhaltung) hätte.
b) in Erweiterung von A1-6.20 und abweichend von A1-7.14 – aus dem Gebrauch eines (auch versicherungspflichtigen) Kraftfahrzeuges durch den Schädiger.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Gegenstand der. Forderungsausfalldeckung
A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie der Versicherungsnehmer oder eine gemäß ge- mäß A1-2 mitversicherte Per- son Person während der Wirksamkeit Wirk- samkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt ge- schädigt wird (Versicherungsfall) unter folgenden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- spruch genommene Dritte kann seiner Scha- denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis- tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und – die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö- gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
A3-1.2 Wir sind Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtigleis- tungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelun- gen gemäß in den Abschnitten A1 und A2 Ihrer geregelten Privat- haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. Daher finden im Rah- men Rahmen der Forderungsausfalldeckung Forderungsaus- falldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse AnwendungAnwen- dung, die für Sie den Versicherungsnehmer gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat. Versichert sind jedoch auch Personen- und Sach- schäden – nicht aber Vermögensschäden – die durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Drit- ten entstanden sind. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte
a) – abweichend von A1-6.19 6.12 – ge- setzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigen- schaft Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes; Wir sind . Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige schadener- satzpflichtige Dritte Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Barmenia-Tierhalterhaftpflichtversicherung Tierhalter- Haftpflichtversicherung nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versi- cherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversiche- rung Tierhalter- Haftpflichtversicherung "Premium-SchutzKompakt" für private Tierhaltung Tier- haltung (AVB THV Premium-Schutz Kompakt – private Tierhal- tungTierhaltung) hätte.
b) in Erweiterung von A1-6.20 und abweichend von A1-7.14 – aus dem Gebrauch eines (auch versicherungspflichtigen) Kraftfahrzeuges durch den Schädiger.
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Gegenstand der. Forderungsausfalldeckung
A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie oder eine gemäß A1-2 mitversicherte Per- son während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) unter folgenden Voraussetzungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- spruch genommene Dritte kann seiner Scha- denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis- tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und – die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö- gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
A3-1.2 Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- rungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelun- gen gemäß den Abschnitten A1 und A2 Ihrer Privat- haftpflichtversicherung hätte. Daher finden im Rah- men der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte
a) – abweichend von A1-6.19 6.18 – ge- setzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigen- schaft Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes; . Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versi- cherungsschutz Versicherungs- schutz im Rahmen und Umfang der Barmenia-Tierhalterhaftpflichtversicherung Tier- halterhaftpflichtversicherung nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-TierhalterTier- halter-Haftpflichtversiche- rung Haftpflichtversicherung "PremiumTop-Schutz" für private pri- vate Tierhaltung (AVB THV PremiumTop-Schutz – private Tierhal- tungTierhaltung) hätte.
b) in Erweiterung von A1-6.20 und abweichend von A1-7.14 – aus dem Gebrauch eines (auch versicherungspflichtigen) Kraftfahrzeuges durch den Schädiger.
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Gegenstand der. Forderungsausfalldeckung
A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie der Versicherungsnehmer oder eine gemäß A1-2 mitversicherte Per- son Person während der Wirksamkeit Wirksam- keit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) unter folgenden VoraussetzungenVorausset- zungen: – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- spruch genommene Dritte kann seiner Scha- denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis- tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und – die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist gescheitert. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö- gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
A3-1.2 Wir sind Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtigleis- tungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelun- gen gemäß in den Abschnitten A1 und A2 Ihrer geregelten Privat- haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. Daher finden im Rah- men Rahmen der Forderungsausfalldeckung Forderungsaus- falldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse AnwendungAnwen- dung, die für Sie den Versicherungsnehmer gelten. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat. Versichert sind jedoch auch Personen- und Sach- schäden – nicht aber Vermögensschäden – die durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Drit- ten entstanden sind. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte
a) abweichend von A1-6.19 6.17 – aus der Eigen- schaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes; Wir sind Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtigleistungs- pflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Barmenia-Barmenia- Tierhalterhaftpflichtversicherung nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversiche- rung Haftpflichtversicherung "PremiumTop-Schutz" für private Tierhaltung (AVB THV PremiumTop-Schutz – private Tierhal- tungTierhaltung) hätte.
b) in Erweiterung von A1-6.20 6.18 und abweichend von A1-7.14 – aus dem Gebrauch eines (auch versicherungspflichtigen) Kraftfahrzeuges durch den Schädiger.
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