Gegenstand des Vermittlungsvertra- ges Musterklauseln

Gegenstand des Vermittlungsvertra- ges. 5.1 Aufgrund des abgeschlossenen Vermittlungs- vertrags vermittelt XXXX über die Plattform die Darlehensverträge (nachfolgend auch „An- lage“) zwischen Kapitalsuchenden und Crowd-Investoren. Der Kapitalsuchende ist sowohl Projektträger als auch alleiniger An- bieter des Schwarmfinanzierungsangebots im Sinne der ECSPR.