Zahlungsabwicklung Musterklauseln

Zahlungsabwicklung. 2.1 Die mit der Durchführung dieses Darlehens- vertrages verbundenen Zahlungsdienste wer- den von einem Zahlungsdienstleister im Sinne des § 1 Abs. 1 Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAG) (nachfolgend „Zahlungs- dienstleister“) erbracht, welcher von dem Darlehensnehmer beauftragt wird. Der Zah- lungsdienstleister hat ein Konto im Auftrag des Darlehensnehmers eingerichtet, auf wel- ches die Zahlungen der Crowd-Investoren mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen. Die Par- teien sind sich darüber einig, dass die schuld- befreiende Erfüllungswirkung im Verhältnis zwischen dem Darlehensnehmer und dem je- weiligen Crowd-Investor dann eingetreten ist, wenn der vollständige Darlehensbetrag auf das in Ziffer 3.2 angegebene Bankkonto (nachfolgend „Zahlungskonto“) eingezahlt worden ist.
Zahlungsabwicklung. 1. Die Abrechnung der von den Partnern der APG zu entrichtenden, laufenden Entgelte (insbesondere der Systemnutzungsentgelte) erfolgt grundsätzlich monatlich. Die Verrechnung von nicht laufenden Entgelten erfolgt anlassbezogen bzw. vertragsbezogen. In sachlich gerechtfertigten Fällen kann von APG jedoch z.B. für das Systemdienstleistungsentgelt ein größerer Abrechnungszeitraum mit bis zu einem Jahr festgelegt werden. Die Rechnungen der APG sind binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Postaufgabe- bzw. ab Versanddatum (elektronische Datenübertragung, Fax etc.) zur Zahlung durch die Partner fällig. Die Zahlungen der Partner sind abzugsfrei und auf Kosten und auf Risiko des Partners auf das in der Rechnung bekanntgegebene Konto der APG zu leisten.
Zahlungsabwicklung. 3.1 Die mit der Durchführung dieses Darlehensvertrages verbundenen Zahlungsdienste werden von einem Zah- lungsdienstleister im Sinne des § 1 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (im Folgenden „Zahlungs- dienstleister“) erbracht, welcher von dem Unternehmen beauftragt wird. Der Zahlungsdienstleister hat ein Konto im Auftrag des Unternehmens eingerichtet, auf welches die Zahlungen der Crowd-Investoren mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen. Die Kontoverbindung ist in Ziffer 4.2 angegeben. Das Unternehmen hat mit dem Zahlungsdienstleister vereinbart, dass die von den Crowd-Investoren auf das vorgenannte Konto eingezahlten Beträge ab dem erfolgreichem Abschluss der Kampagne, d.h. ab dem gemäß Ziffer 2.3 Satz 2 mitgeteilten Tag, dem Unternehmen zur Verfügung stehen, also von dem vorgenannten Konto abge- rufen werden können. Der Zahlungsdienstleister ist von dem Unternehmen beauftragt, bei Scheitern der Kampagne (vgl. Ziffer 2.2) einen bereits eingezahlten Darlehensbetrag binnen 10 Bankarbeitstagen ab Ein- tritt der auflösenden Bedingung an den Crowd-Investor zurück zu zahlen.
Zahlungsabwicklung. Für die Zahlungsabwicklung setzen wir folgende Dienstleister ein, die als eigene Verantwortliche tätig werden: • Zahlung per Lastschrift: Die Zahlung per Lastschrift wird über die GoCardless Ltd., Sutton Yard, 00 Xxxxxxx Xxxx, Xxxxxx, XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, abgewickelt, wobei die Verarbeitung da- bei ausschließlich über die GoCardless SAS, 00-00 Xxxxxx Xxx-Xxxxx, Xxxxx, 75017, Frankreich stattfindet. Informationen zum Datenschutz bei GoCardless finden Sie hier. • Zahlung per Kreditkarte: Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt über die Stripe Payments Europe, Ltd ., Xxx Xxxxxxxx, 0 Xxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxx 0, lreland. Dabei kann auch eine Übermittlung per- sonenbezogener Daten in die USA erfolgen. Zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzni- veaus setzt Stripe Standarddatenschutzklauseln ein. Mehr Informationen zum Datenschutz bei Stripe finden Sie hier. • Zahlung per PayPal: Sofern Sie bei PayPal registriert sind, können Sie die Zahlung auch über die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 00-00 Xxxxxxxxx Xxxxx X-0000 Xxxxxxxxxx durchführen. Es gelten die Vereinbarungen zwischen Ihnen und PayPal. Mehr Informationen zum Datenschutz bei PayPal finden Sie hier.
Zahlungsabwicklung. 9.1 Aus der Zeichnung von Anlagen resultierende Zahlungsverpflichtungen werden entweder durch den Emittenten oder, insbesondere bei Schwarmfinanzierungen, durch die AUDITcapital unter Einschaltung eines externen Treuhänders abgewickelt. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den im Rahmen des Zeichnungsprozesses mit dem Emittenten abgeschlossenen Verträgen.
Zahlungsabwicklung. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt gegen Rechnung und Vorlage des entsprechenden Liefernachweises. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer im gesetzlichen Umfang zu.
Zahlungsabwicklung. Arval wird für den Kunden alle Zahlungen ent- gegennehmen, die mit dem Unfall im Zusam- menhang stehen. Der Kunde wird seine Versicherung, andere Unfallbeteiligte und deren Versicherungen anweisen, alle Zahlungen ausschließlich an Arval zu leisten. Alle Zahlungen von Versicherungen und Dritten, die bei Arval für den Kunden eingehen, wird Arval dem Kunden gutschreiben bzw. für die Bezahlung der unfallbedingten Aufwendungen und Kosten verwenden, sofern diese Positionen nicht ausschließlich Arval zustehen.
Zahlungsabwicklung. Für die Zahlungsabwicklung nutzt twingle die Leistungen Dritter (Zahlungsdienstleister). twingle stellt dabei sicher, dass diese Zahlungsdienstleister die in diesem Vertrag definierten Anforderungen an Verfügbarkeit und Datenschutz erfüllen. Die maximale Höhe einer Einzeltransaktion kann z.B. zum Zwecke der Minimierung des Zahlungsausfallsrisikos, abhängig vom gewählten Zahlverfahren, Limitierungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters unterliegen, auf die twingle keinen Einfluss hat. Verträge über die Zahlungsabwicklung werden direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister geschlossen (ausgenommen: Abrechnung über die Mobilfunkrechnung).
Zahlungsabwicklung. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die vom Kreditkarteninstitut (Acquirer) überwiesenen Verkaufseinnahmen unter Abzug der vereinbarten Gebühren direkt dem Konto des Vertragspartners gutgeschrieben werden.
Zahlungsabwicklung. 3.1 Die mit der Durchführung dieses Darlehensvertrages verbundenen Zahlungsdienste werden von einem Zah- lungsdienstleister im Sinne des § 1 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (im Folgenden „Zahlungs- dienstleister“) erbracht, welcher von dem Unternehmen beauftragt wird. Der Zahlungsdienstleister hat ein Konto im Auftrag des Unternehmens eingerichtet, auf welches die Zahlungen der Crowd-Investoren mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen. Die Kontoverbindung ist in Ziffer 4.2 angegeben. Die Auszahlung des Gesamtdarlehensbetrages an das Unternehmen erfolgt innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Ablauf der 16-tägigen Abrechnungsphase, die mit dem Ablauf des Kampagnenzeitraums beginnt (im Folgenden „Aus- zahlungstag“), wobei eine Auszahlung am 29., 30. und 31. eines jeden Monats nicht erfolgt. „Bankar- beitstag“ ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag), an dem Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist Berlin) für den Publikumsverkehr geöffnet sind. Der Kampagnenzeitraum, während dessen ein Abschluss eines Nachrangdarlehensvertrages möglich ist, beträgt 30 Tage. Die Kampagne endet nach Ablauf des vorgenannten Zeitraumes oder bei vorzeitigem Erreichen des unter der Präambel beschriebenen Investitionslimits. Beispielsweise wäre hiernach die 16-tägige Abrechnungsphase bei Erreichen des Investi- tionslimits am 12.05.2019 mit Ablauf des 28.05.2019 beendet, so dass die Auszahlung frühestens am Mon- tag, dem 03.06.2019, oder spätestens am Dienstag, dem 04.06.2019, erfolgen würde. Der Zahlungsdienst- leister ist von dem Unternehmen beauftragt, bei Scheitern der Kampagne (vgl. Ziffer 2.2) einen bereits eingezahlten Darlehensbetrag binnen 10 Bankarbeitstagen ab Eintritt der auflösenden Bedingung an den Crowd-Investor zurück zu zahlen.