Zahlungsabwicklung. 1. Die Abrechnung der von den Partnern der APG zu entrichtenden, laufenden Entgelte (insbesondere der Systemnutzungsentgelte) erfolgt grundsätzlich monatlich. Die Verrechnung von nicht laufenden Entgelten erfolgt anlassbezogen bzw. vertragsbezogen. In sachlich gerechtfertigten Fällen kann von APG jedoch z.B. für das Systemdienstleistungsentgelt ein größerer Abrechnungszeitraum mit bis zu einem Jahr festgelegt werden. Die Rechnungen der APG sind binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Postaufgabe- bzw. ab Versanddatum (elektronische Datenübertragung, Fax etc.) zur Zahlung durch die Partner fällig. Die Zahlungen der Partner sind abzugsfrei und auf Kosten und auf Risiko des Partners auf das in der Rechnung bekanntgegebene Konto der APG zu leisten.
2. Ergibt die Prüfung der Mess- und Zähleinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenze oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag für die Dauer des vorausgehenden Ablesezeitraumes richtiggestellt, darüber hinaus nur, soweit die Auswirkung des Fehlers mit Gewissheit über einen längeren Zeitraum festgestellt werden kann. Keinesfalls erfolgt eine Berichtigung über 3 (drei) Jahre hinaus. Ist der Umfang des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen, so ermittelt APG die Einspeisung oder Entnahme nach Schätzung unter billigender Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und wenn möglich aufgrund der vorjährigen Einspeisung oder Entnahme. Einsprüche gegen eine Rechnung berechtigen nicht zu Zahlungsaufschub oder Zahlungsverweigerung. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden ab dem der Fälligkeit folgenden Tag die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.
3. APG kann Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu erwarten ist, dass ein Partner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.B. wiederholte erfolglose Mahnung oder wenn über den Partner das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Partner insolvent ist). Die Aufforderung zur Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. Die Vorauszahlung bemisst sich nach der in Anspruch genommenen Netzdienstleistung des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder nach der durchschnittlichen in Anspruch genommenen Netzdienstleistung vergleichbarer Partner. Wenn der Partner glaubhaft macht, dass seine Inanspruchnahme der Netzdienstleistung erheblich geringer ist, so...
Zahlungsabwicklung. 2.1 Die mit der Durchführung dieses Darlehens- vertrages verbundenen Zahlungsdienste wer- den von einem Zahlungsdienstleister im Sinne des § 1 Abs. 1 Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAG) (nachfolgend „Zahlungs- dienstleister“) erbracht, welcher von dem Darlehensnehmer beauftragt wird. Der Zah- lungsdienstleister hat ein Konto im Auftrag des Darlehensnehmers eingerichtet, auf wel- ches die Zahlungen der Crowd-Investoren mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen. Die Par- teien sind sich darüber einig, dass die schuld- befreiende Erfüllungswirkung im Verhältnis zwischen dem Darlehensnehmer und dem je- weiligen Crowd-Investor dann eingetreten ist, wenn der vollständige Darlehensbetrag auf das in Ziffer 3.2 angegebene Bankkonto (nachfolgend „Zahlungskonto“) eingezahlt worden ist.
1 Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über Europäi- sche Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen
2.2 Der Darlehensnehmer hat mit dem Zahlungs- dienstleister vereinbart, dass die von den ein- zelnen Crowd-Investoren auf das Zahlungs- konto eingezahlten Beträge nicht vor Eintritt folgender Voraussetzungen zur Verfügung stehen, d.h. von dem Zahlungskonto abgeru- fen werden können:
a) Ablauf eines Zeitraums von 15 Tagen ab Abschluss des jeweiligen Darlehensver- trages; und
b) Zugang einer Erklärung von EVDI bei dem Zahlungsdienstleister in Textform, dass eine wirksame Bestellung der Sicherheit gemäß Ziffer 10 sichergestellt ist.
Zahlungsabwicklung. Für die Zahlungsabwicklung setzen wir folgende Dienstleister ein, die als eigene Verantwortliche tätig werden: • Zahlung per Lastschrift: Die Zahlung per Lastschrift wird über die GoCardless Ltd., Sutton Yard, 00 Xxxxxxx Xxxx, Xxxxxx, XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, abgewickelt, wobei die Verarbeitung da- bei ausschließlich über die GoCardless SAS, 00-00 Xxxxxx Xxx-Xxxxx, Xxxxx, 75017, Frankreich stattfindet. Informationen zum Datenschutz bei GoCardless finden Sie hier. • Zahlung per Kreditkarte: Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt über die Stripe Payments Europe, Ltd ., Xxx Xxxxxxxx, 0 Xxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxx 0, lreland. Dabei kann auch eine Übermittlung per- sonenbezogener Daten in die USA erfolgen. Zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzni- veaus setzt Stripe Standarddatenschutzklauseln ein. Mehr Informationen zum Datenschutz bei Stripe finden Sie hier. • Zahlung per PayPal: Sofern Sie bei PayPal registriert sind, können Sie die Zahlung auch über die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 00-00 Xxxxxxxxx Xxxxx X-0000 Xxxxxxxxxx durchführen. Es gelten die Vereinbarungen zwischen Ihnen und PayPal. Mehr Informationen zum Datenschutz bei PayPal finden Sie hier.
Zahlungsabwicklung. 3.1 Die mit der Durchführung dieses Darlehensvertrages verbundenen Zahlungsdienste werden von einem Zah- lungsdienstleister im Sinne des § 1 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (im Folgenden „Zahlungs- dienstleister“) erbracht, welcher von dem Unternehmen beauftragt wird. Der Zahlungsdienstleister hat ein Konto im Auftrag des Unternehmens eingerichtet, auf welches die Zahlungen der Crowd-Investoren mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen. Die Kontoverbindung ist in Ziffer 4.2 angegeben. Das Unternehmen hat mit dem Zahlungsdienstleister vereinbart, dass die von den Crowd-Investoren auf das vorgenannte Konto eingezahlten Beträge ab dem erfolgreichem Abschluss der Kampagne, d.h. ab dem gemäß Ziffer 2.3 Satz 2 mitgeteilten Tag, dem Unternehmen zur Verfügung stehen, also von dem vorgenannten Konto abge- rufen werden können. Der Zahlungsdienstleister ist von dem Unternehmen beauftragt, bei Scheitern der Kampagne (vgl. Ziffer 2.2) einen bereits eingezahlten Darlehensbetrag binnen 10 Bankarbeitstagen ab Ein- tritt der auflösenden Bedingung an den Crowd-Investor zurück zu zahlen.
Zahlungsabwicklung. 9.1 Aus der Zeichnung von Anlagen resultierende Zahlungsverpflichtungen werden entweder durch den Emittenten oder, insbesondere bei Schwarmfinanzierungen, durch die AUDITcapital unter Einschaltung eines externen Treuhänders abgewickelt. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den im Rahmen des Zeichnungsprozesses mit dem Emittenten abgeschlossenen Verträgen.
Zahlungsabwicklung. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt gegen Rechnung und Vorlage des entsprechenden Liefernachweises. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer im gesetzlichen Umfang zu.
Zahlungsabwicklung. Arval wird für den Kunden alle Zahlungen ent- gegennehmen, die mit dem Unfall im Zusam- menhang stehen. Der Kunde wird seine Versicherung, andere Unfallbeteiligte und deren Versicherungen anweisen, alle Zahlungen ausschließlich an Arval zu leisten. Alle Zahlungen von Versicherungen und Dritten, die bei Arval für den Kunden eingehen, wird Arval dem Kunden gutschreiben bzw. für die Bezahlung der unfallbedingten Aufwendungen und Kosten verwenden, sofern diese Positionen nicht ausschließlich Arval zustehen.
Zahlungsabwicklung. Für die Zahlungsabwicklung nutzt twingle die Leistungen Dritter (Zahlungsdienstleister). twingle stellt dabei sicher, dass diese Zahlungsdienstleister die in diesem Vertrag definierten Anforderungen an Verfügbarkeit und Datenschutz erfüllen. Die maximale Höhe einer Einzeltransaktion kann z.B. zum Zwecke der Minimierung des Zahlungsausfallsrisikos, abhängig vom gewählten Zahlverfahren, Limitierungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters unterliegen, auf die twingle keinen Einfluss hat. Verträge über die Zahlungsabwicklung werden direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister geschlossen (ausgenommen: Abrechnung über die Mobilfunkrechnung).
Zahlungsabwicklung. 3.1 Die mit der Durchführung dieses Darlehensvertrages verbundenen Zahlungsdienste werden von einem Zah- lungsdienstleister im Sinne des § 1 Abs. 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (im Folgenden „Zahlungs- dienstleister“) erbracht. Kapilendo übernimmt die technische Administration dieser von dem Zahlungs- dienstleister erbrachten Zahlungsdienste (u.a. Einzahlungen, Auszahlungen, Rückzahlungen bei Widerruf, Zinszahlungen, Tilgung bei Vertragsende, etc.). Der Zahlungsdienstleister wird ein Treuhandkonto (im Fol- genden „Treuhandkonto“) im Auftrag des Unternehmens einrichten, auf welches die Zahlungen der Crowd-Investoren mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen. Nach erfolgreichem Abschluss der Kampagne (vgl. Ziffer 2.2) werden die Zahlungen der Crowd-Investoren von dem Treuhandkonto an das Unternehmen weitergeleitet. Bei Scheitern einer Kampagne (vgl. Ziffer 2.2) zahlt der beauftragte Zahlungsdienstleister einen bereits eingezahlten Darlehensbetrag binnen 10 Bankarbeitstagen ab Eintritt der auflösenden Bedin- gung an den Crowd-Investor zurück.
3.2 Sämtliche Zahlungen aufgrund dieses Darlehensvertrages dürfen ausschließlich auf das in Ziffer 4.2 ge- nannte Treuhandkonto erfolgen. Geldbeträge, die sich auf dem Treuhandkonto befinden, werden nicht ver- zinst.
3.3 Der Crowd-Investor beauftragt hiermit die Secupay AG, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, eingetragen im
3.4 Das Unternehmen ist dazu berechtigt, den mit der Erbringung der mit der Durchführung dieses Darlehens- vertrages verbundenen Zahlungsdienste beauftragten Zahlungsdienstleister während der Laufzeit dieses Darlehensvertrages ohne Einwilligung des Crowd-Investors durch ein anderes lizenziertes Zahlungs- oder Kreditinstitut auszutauschen. kapilendo AG wird den Crowd-Investor 4 Wochen vor einem Wechsel des Zah- lungsdienstleisters über den geplanten Wechsel und die Identität des neuen Zahlungsdienstleisters in Kennt- nis setzen. Der Crowd Investor verpflichtet sich, die für die Beauftragung und die Durchführung der Zah- lungsdienste durch den neuen Zahlungsdienstleister erforderlichen Willenserklärungen innerhalb von 2 Wo- chen nach der Mitteilung gemäß vorstehendem Satz abzugeben.
3.5 Sämtliche Vorschriften dieses Darlehensvertrages, die auf den beim Abschluss dieses Darlehensvertrages beauftragten Zahlungsdienstleister Bezug nehmen, gelten nach einer solchen Mitteilung für den neuen Zah- lungsdienstleister entsprechend.
Zahlungsabwicklung. 12.1 Es gilt die zwischen TUI TICKET SHOP und dem Vertragspartner vereinbarte Zahlungsart. Für Vertragspartner, die gegenüber TUI Deutschland nur am Direktinkasso-Verfahren teilnehmen, gilt gegenüber TUI TICKET SHOP ausschließlich die Zahlungsart Sofortüberweisung. In jedem Falle wird die aktuell gültige Zahlungsart durch Übersenden des Rechnungsbeleges ausgewiesen.
12.2 Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit, SDD, benötigt TUI TICKET SHOP ein sog. SEPA Firmenlastschrift-Mandat (SEPA Business- to-Business Direct Debit Mandat), das die Belastung des Girokontos des Vertragspartners mit der Zahlung im Wege der Lastschrift erlaubt. Die Erteilung des Mandats ist dem Kreditinstitut des Vertragspartners vor Einlösen einer SEPA-Firmenlastschrift zu bestätigen.
12.3 Wird das Lastschriftverfahren eingesetzt, so wird eine Verkürzung der Vorankündigungsfrist auf mind. 1 Tag vor Fälligkeit vereinbart.
12.4 Sollte die Einlösung von Lastschriften von TUI TICKET SHOP infolge nicht ausreichender Deckung des Xxxxxx des Vertragspartners abgelehnt werden, ist TUI TICKET SHOP berechtigt, eine Sicherheitsleistung vom Vertragspartner (z. B. Barkaution, Bankbürgschaft) auf dessen Kosten zu fordern. Außerdem kann eine individuelle Vorauszahlungsvereinbarung mit dem Vertragspartner abgeschlossen werden. Kommt es zu weiteren Störungen (z. B. Rücklastschrift), kann TUI TICKET SHOP sich zum Ausgleich der Salden des Vertragspartners der Vorauszahlung bedienen. Das Verfahren der Bankabbuchung wird in diesem Fall solange ausgesetzt, bis die festgelegte Vorauszahlung wieder vollständig ihrer Höhe nach eingezahlt ist.
12.5 Die Nutzung der Zahlungsart SEPA-Endkundenlastschrift bei TUI TICKET SHOP ist ausschließlich über das Konto des Endkunden möglich und setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Kundendaten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an die Creditreform Boniversum GmbH zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur die Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Alle Personenangaben werden von Creditreform Boniversum GmbH in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den eigenen Datenschutzhinweisen behandelt.