Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. Der Kreditnehmer hat seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nummer 2.1) geheim zu halten und sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nummer 2.2) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von einer ihm zur Verfügung gestellten PIN und der/n TAN erlangt. Jede Person, die die PIN und - falls erforderlich – über eine gültige TAN verfügt, hat die Möglichkeit, das Online-Banking-Leistungsangebot zu nutzen. Insbesondere Folgendes ist zur Geheimhaltung des personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: • Die PIN und TAN aus einer TAN-Liste dürfen nicht ungesichert elektronisch gespeichert oder ungeschützt in Papierform aufbewahrt werden. • Die PIN darf nicht per E-Mail weitergegeben werden. • Die PIN darf nicht zusammen mit einer TAN-Liste verwahrt werden. • Eine dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren. • Bei Eingabe einer PIN und Nutzung einer TAN-Liste ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können. • Bei Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens ist sicherzustellen, dass das für den Empfang der Mobile- TAN genutzte mobile Endgerät beziehungsweise die zur Rufnummer gehörige SIM-Karte nicht durch Dritte genutzt werden können. • Bei Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens darf das für den Empfang der Mobile-TAN genutzte mobile Endgerät nicht gleichzeitig für das Online-Banking genutzt werden.
Appears in 1 contract
Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. (1) Der Kreditnehmer Teilnehmer hat – seine Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nummer 2.1) geheim zu halten und sowie – sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nummer 2.2) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Denn jede andere Person Kenntnis von einer ihm zur Verfügung gestellten PIN und der/n TAN erlangt. Jede Person, die die PIN und - falls erforderlich – über eine gültige TAN verfügtim Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, hat die Möglichkeit, kann in Ver- bindung mit der Kenntnis des dazugehörigen personalisierten Sicherheitsmerkmals das Online-Banking-Leistungsangebot zu Verfahren missbräuchlich nutzen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der personalisierten Sicherheitsmerkmale nach Satz 1 gilt nicht, wenn der Teilnehmer diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslö- sedienst beziehungsweise Kontoinformationsdienst übermittelt (siehe Nummer 1 Absatz 1 Satz 3).
(2) Insbesondere ist Folgendes ist zur Geheimhaltung zum Schutz des personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: • Die PIN und TAN aus einer TAN-Liste dürfen – Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht ungesichert elektronisch gespeichert oder ungeschützt in Papierform aufbewahrt notiert werden. • Die PIN – Bei Eingabe des personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. – Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht per E-Mail weitergegeben werden. • Die PIN – Das personalisierte Sicherheitsmerkmal (zum Beispiel PIN) darf nicht zusammen mit einer TAN-Liste dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden. • Eine dem Kreditnehmer – Der Teilnehmer darf zur Verfügung gestellte TANAutorisierung zum Beispiel eines Auftrags oder der Aufhebung einer Sperre nicht mehr als eine TAN verwenden. – Beim mobileTAN-Liste ist sicher zu verwahren. • Bei Eingabe einer PIN und Nutzung einer TAN-Liste ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können. • Bei Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens ist sicherzustellen, dass das für den Empfang der Mobile- TAN genutzte mobile Endgerät beziehungsweise die zur Rufnummer gehörige SIM-Karte nicht durch Dritte genutzt werden können. • Bei Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens Verfahren darf das für den Empfang der Mobile-Gerät, mit dem die TAN genutzte mobile Endgerät empfangen werden (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online-Banking genutzt werden.
Appears in 1 contract
Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. (1) Der Kreditnehmer Teilnehmer hat – seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nummer 2.1) geheim zu halten und sowie – sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nummer 2.2) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Denn jede andere Person Kenntnis von einer ihm zur Verfügung gestellten PIN und der/n TAN erlangt. Jede Person, die die PIN und - falls erforderlich – über eine gültige TAN verfügtim Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, hat die Möglichkeit, kann in Verbindung mit der Kenntnis des dazugehörigen personalisierten Sicherheitsmerkmals das OnlineOnline-/Telefon-Banking-Leistungsangebot zu Verfahren missbräuchlich nutzen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personalisierten Sicherheits- merkmale nach Satz 1 gilt nicht, wenn der Teilnehmer diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrages oder zum Abruf von Informationen über die Online-Ban- king-Zugangskanäle bzw. im Rahmen des Telefon-Bankings übermittelt.
(2) Insbesondere ist Folgendes ist zur Geheimhaltung zum Schutz des personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: • Die PIN und TAN aus einer TAN-Liste dürfen – Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht ungesichert elektronisch gespeichert oder ungeschützt in Papierform aufbewahrt werden. • Die PIN – Bei Eingabe des personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen können. – Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht per E-Mail weitergegeben werden. • Die PIN – Der User darf nicht zusammen mit einer TANdem persönlichen Passwort für Online-Liste Dienste bzw. für das Telefon-Banking verwahrt werden. • Eine dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren. • Bei Eingabe einer PIN und Nutzung einer TAN-Liste ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können. • Bei Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens ist sicherzustellen, dass das für den Empfang der Mobile- TAN genutzte mobile Endgerät beziehungsweise die zur Rufnummer gehörige SIM-Karte nicht durch Dritte genutzt werden können. • Bei Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens darf das für den Empfang der Mobile-TAN genutzte mobile Endgerät nicht gleichzeitig für das Online-Banking genutzt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. (1) Der Kreditnehmer Teilnehmer hat – seine Personalisierten personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nummer 2.1) geheim zu halten und sowie – sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nummer 2.2) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Denn jede andere Person Kenntnis von einer ihm zur Verfügung gestellten PIN und der/n TAN erlangt. Jede Person, die die PIN und - falls erforderlich – über eine gültige TAN verfügtim Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, hat die Möglichkeit, kann in Verbindung mit der Kenntnis des dazugehörigen personalisierten Sicherheitsmerkmals das Online-Banking-Leistungsangebot zu Verfahren missbräuchlich nutzen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der personalisierten Sicherheitsmerkmale nach Satz 1 gilt nicht, wenn der Teilnehmer diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungs- auslösedienst beziehungsweise Kontoinformationsdienst übermittelt (siehe Nummer 1 Absatz 1 Satz 3).
(2) Insbesondere ist Folgendes ist zur Geheimhaltung zum Schutz des personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: • Die PIN und TAN aus einer TAN-Liste dürfen – Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht ungesichert elektronisch gespeichert oder ungeschützt in Papierform aufbewahrt notiert werden. • Die PIN – Bei Eingabe des personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. – Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht per E-Mail weitergegeben werden. • Die PIN – Das personalisierte Sicherheitsmerkmal (zum Beispiel PIN) darf nicht zusammen mit einer TAN-Liste dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden. • Eine dem Kreditnehmer – Der Teilnehmer darf zur Verfügung gestellte TANAutorisierung zum Beispiel eines Auftrags oder der Aufhebung einer Sperre nicht mehr als eine TAN verwenden. – Beim mobileTAN-Liste ist sicher zu verwahren. • Bei Eingabe einer PIN und Nutzung einer TAN-Liste ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können. • Bei Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens ist sicherzustellen, dass das für den Empfang der Mobile- TAN genutzte mobile Endgerät beziehungsweise die zur Rufnummer gehörige SIM-Karte nicht durch Dritte genutzt werden können. • Bei Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens Verfahren darf das für den Empfang der Mobile-Gerät, mit dem die TAN genutzte mobile Endgerät empfangen werden (z. B. Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online-Banking genutzt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Sonderbedingungen Für Das Plus Konto