Verfügungen Musterklauseln

Verfügungen. Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls grund- sätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige Verfügungen recht- lich möglich sind.
Verfügungen. Eine Verfügung über das Sparguthaben ist unter Beachtung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jederzeit möglich. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag verfügen kann. Macht der Sparer von diesem Recht ganz oder teilweise Gebrauch, wird der SpardaAnsparPlan damit insgesamt beendet. Wird innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der SpardaAnsparPlan zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt. Wird das gesamte Sparguthaben ausnahmsweise ohne Kündigung - also vorzeitig - zurückgezahlt, so bewirkt dies die Beendigung des SpardaAnsparPlans. Der Verfügungsfreibetrag gemäß Nr. 5.2. der Sonderbedingungen für den Sparverkehr besteht nicht.
Verfügungen. Das Konto dient nicht dem Zahlungsverkehr. Über das Konto kann nur durch Umbuchung per Online-Banking auf das Referenzgirokonto des Kontoinhabers verfügt werden. Beleghaft eingereichte Überweisungen oder Umbuchungen werden nicht bearbeitet. Verfügungen sind nur in Höhe des jeweiligen Guthabens möglich. Bei Verfügungen wird das verbleibende Guthaben mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Zinssatz für diese Konten verzinst. Für ausnahmsweise entstehende Kontoüberziehungen werden bis zum Ausgleich Überziehungszinsen analog zum Privatgirokonto berechnet (die Höhe ist dem Preisverzeichnis zu entnehmen). Für den Ausgleich ermächtigt der Kontoinhaber die Sparkasse, den Betrag per Lastschrift vom Referenzgirokonto einzuziehen.
Verfügungen. 4.1 Verfügungen durch Berechtigte sind ausschließlich im Rahmen des Kontogut- habens auf dem Girokonto oder innerhalb des vereinbarten Verfügungsrahmens bzw. einer geduldeten Überziehung möglich. Es gelten insoweit die unter Ziffer 10 und 11 aufgeführten Regelungen.
Verfügungen. Artikel-Nr.: 000 007 140 Verfügungen über den Anlagebetrag sind während der Vertragslauf- zeit nicht möglich. Für Scheckgutschriften gilt, dass der Geldeingang so lange vorbehalten ist, bis die tatsächliche Belastung auf dem Konto des Scheckausstellers erfolgt ist. Verfügungen über das Vor- behaltsguthaben sind nicht möglich. Bei Einzahlung in Form einer SEPA-Basislastschrift hat der Zahlungspflichtige eine Einwendungs- frist von acht Wochen. Verfügungen sind innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich. Soweit die BMW Bank bei SEPA-Lastschriften zu einer Vorabankündigung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, wird die BMW Bank diese spätestens zwei Kalendertage vor Belastung des Xxxxxx versenden. Zur Auszahlung fällige Beträge können ausschließlich zu Gunsten der BMW Bank genannten Referenzbankverbindung (Gutschrifts- konto) erfolgen.
Verfügungen. Verfügungen mit dinglicher Wirkung über das Baurecht (Veräusserung, sowie Schaffung von Unter-Baurechten und Stockwerkeigentum, Belastung mit Grund- pfandrechten, etc.) sind zulässig. Diese bedürfen der Zustimmung der Bau- rechtsgeberin, doch darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden. In obligatorischer Hinsicht wird vereinbart, dass die Veräusserung des Baurechts vor Fertigstellung der im Baurecht zu erstellenden Baute nicht zulässig ist.
Verfügungen. Das KontoPlus wird nur auf Guthabenbasis geführt und dient ausschließlich der Geldanlage. Die Abwicklung von Wertpapiergeschäften ist nur über das interne Verrechnungskonto und nicht über das KontoPlus möglich Es ist nicht für den sonstigen Zahlungsverkehr (Scheckziehungen, Lastschrifteinlösun- gen usw.) zugelassen. Überweisungen auf das KontoPlus können ausschließ- lich über das Verrechnungskonto bei der S Broker AG & Co. KG bis maximal in Höhe des dort verfügbaren Guthabens erfolgen. Über Guthaben kann jeder- zeit, jedoch nur durch Online-Überweisung auf das Verrechnungskonto, ver- fügt werden. Anderweitige Verfügungen über das KontoPlus sind nicht mög- lich. Ein Anspruch auf Barauszahlung von Guthaben oder Bareinzahlung von Geldbeträgen besteht nicht. Die Erteilung telefonischer Überweisungsaufträ- ge ist nicht möglich. Verfügungen über das KontoPlus können nur über den Zugangsweg Internet erfolgen. Die Einlagen auf dem KontoPlus sind täglich fällig, eine feste Laufzeit wird nicht vereinbart. Eine Verfügung über das ge- samte Guthaben führt nicht zur Auflösung des Xxxxxx.
Verfügungen. 1 Der Personaldienst oder, wo dieser zuständig ist, der Synodalrat eröffnet den betroffenen öffentlich-rechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern durch schriftliche Verfügung
Verfügungen. Das Guthaben ist täglich fällig. Verfügungen sind nur in Höhe des jeweiligen Guthabens möglich. Über das Tagesgeldkonto kann ausschließlich mittels Überweisungsauftrag zugunsten des Referenzkontos verfügt werden.
Verfügungen. Überweisungen zum und vom Deniz-Sparplan Konto sind nicht möglich.