Common use of Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals Clause in Contracts

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN erlangt. Denn jede andere Person, die im Besitz der PIN ist, hat die Möglichkeit, den PSD ServiceDirekt missbräuchlich zu nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der PIN zu beachten: ° Die Weitergabe der PIN an andere Personen ist nicht zulässig. ° Die im Telefonspeicher gespeicherte PIN ist zu löschen oder zu überschreiben, damit nachfolgende Nutzer des Xxxxxx nicht diese ausspähen können. ° Die PIN darf nicht elektronisch gespeichert werden (z. B. im Kundensystem). ° Bei Eingabe bzw. Übermittlung der PIN ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen bzw. mithören können. ° Die PIN darf nicht außerhalb des PSD ServiceDirekt-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise nicht per E-Mail.

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Samples: Sonderbedingungen Für PSD Servicedirekt, Sonderbedingungen Für PSD Onlinebanking, Kundenstammvertrag

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN erlangt. Denn jede andere Person, die im Besitz der PIN ist, hat die Möglichkeit, den PSD ServiceDirekt missbräuchlich zu nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der PIN zu beachten: ° § Die Weitergabe der PIN an andere Personen ist nicht zulässig. ° § Die im Telefonspeicher gespeicherte PIN ist zu löschen oder zu überschreibenüber- schreiben, damit nachfolgende Nutzer des Xxxxxx nicht diese ausspähen können. ° § Die PIN darf nicht elektronisch gespeichert werden (z. B. im KundensystemKunden- system). ° § Bei Eingabe bzw. Übermittlung der PIN ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen bzw. mithören können. ° § Die PIN darf nicht außerhalb des PSD ServiceDirekt-Verfahrens weitergegeben weiter- gegeben werden, also beispielsweise nicht per E-Mail.

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Samples: Sonderbedingungen Für PSD Servicedirekt, Banking Access Agreement

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN erlangt. Denn jede andere Person, die im Besitz der PIN ist, hat die Möglichkeit, den PSD ServiceDirekt missbräuchlich zu nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der PIN zu beachten: ° Die Weitergabe der PIN an andere Personen ist nicht zulässig. ° Die im Telefonspeicher gespeicherte PIN ist zu löschen oder zu überschreiben, damit nachfolgende Nutzer des Xxxxxx nicht diese ausspähen können. ° Die PIN darf nicht elektronisch gespeichert werden (z. z.B. im Kundensystem). ° Bei Eingabe bzw. Übermittlung der PIN ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen bzw. mithören könnenkön- nen. ° Die PIN darf nicht außerhalb des PSD ServiceDirekt-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise nicht per E-Mail.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN erlangt. Denn jede andere Person, die im Besitz der PIN ist, hat die Möglichkeit, den PSD ServiceDirekt missbräuchlich zu nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der PIN zu beachten: ° Die Weitergabe der PIN an andere Personen ist nicht zulässig. ° Die im Telefonspeicher gespeicherte PIN ist zu löschen oder zu überschreibenüber- schreiben, damit nachfolgende Nutzer des Xxxxxx nicht diese ausspähen können. ° Die PIN darf nicht elektronisch gespeichert werden (z. B. im KundensystemKunden- system). ° Bei Eingabe bzw. Übermittlung der PIN ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen bzw. mithören können. ° Die PIN darf nicht außerhalb des PSD ServiceDirekt-Verfahrens weitergegeben weiter- gegeben werden, also beispielsweise nicht per E-Mail.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN erlangt. Denn jede andere Person, die im Besitz der PIN ist, hat die Möglichkeit, den PSD ServiceDirekt missbräuchlich zu nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der PIN zu beachten: ° Die Weitergabe der PIN an andere Personen ist nicht zulässig. ° Die im Telefonspeicher gespeicherte PIN ist zu löschen oder zu überschreiben, damit nachfolgende Nutzer des Xxxxxx nicht diese ausspähen können. ° Die PIN darf nicht elektronisch gespeichert werden (z. B. im Kundensystem). ° Bei Eingabe bzw. Übermittlung der PIN ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen bzw. mithören können. ° Die PIN darf nicht außerhalb des PSD ServiceDirekt-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise nicht per E-Mail.

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Samples: Wichtige Bedingungen Der PSD Bank München Eg

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN erlangt. Denn jede andere Person, die im Besitz der PIN ist, hat die Möglichkeit, den PSD ServiceDirekt missbräuchlich zu nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der PIN zu beachten: ° Die Weitergabe der PIN an andere Personen ist nicht zulässig. ° Die im Telefonspeicher gespeicherte PIN ist zu löschen oder zu überschreibenüber- schreiben, damit nachfolgende Nutzer des Xxxxxx nicht diese ausspähen können. ° Die PIN darf nicht elektronisch gespeichert werden (z. B. im KundensystemKunden- system). ° Bei Eingabe bzw. Übermittlung der PIN ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen bzw. mithören können. ° Die PIN darf nicht außerhalb des PSD ServiceDirekt-Verfahrens weitergegeben weiter- gegeben werden, also beispielsweise nicht per E-Mail.

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Samples: Vorvertragliche Informationen

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN erlangt. Denn jede andere Person, die im Besitz der PIN ist, hat die Möglichkeit, den PSD ServiceDirekt ServiceDi- rekt missbräuchlich zu nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der PIN zu beachten: ° Die Weitergabe der PIN an andere Personen ist nicht zulässig. ° Die im Telefonspeicher gespeicherte PIN ist zu löschen oder zu überschreiben, damit nachfolgende Nutzer des Xxxxxx nicht diese ausspähen können. ° Die PIN darf nicht elektronisch gespeichert werden (z. B. im Kundensystem). ° Bei Eingabe bzw. Übermittlung der PIN ist sicherzustellen, dass andere Personen diese nicht ausspähen bzw. mithören können. ° Die PIN darf nicht außerhalb des PSD ServiceDirekt-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise nicht per E-Mail.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)