Common use of Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals Clause in Contracts

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat sein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal (siehe Nummer 2) geheim zu halten und nur über die von der Sparkasse geson- dert mitgeteilte Telefonnummer an diese zu übermitteln. Denn jede andere Person, die das Personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt, kann das Telefon-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisierten Sicher- heitsmerkmals zu beachten: – Der Teilnehmer hat bei der Übermittlung des Personalisierten Xxxxxx- heitsmerkmals sicherzustellen, dass andere Personen dies nicht mit- hören können. – Die Weitergabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals an andere Personen ist nicht zulässig. – Der Teilnehmer hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tra- gen, dass ein Dritter keine Kenntnis von dem Persönlichen Sicherheits- merkmal erhält. – Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal und die Kontonummer oder die individuelle Kundenkennung dürfen nicht zusammen verwahrt werden. Sofern das Telefon des Teilnehmers eingegebene Ziffernfolgen automa- tisch im Telefonspeicher ablegt, sind gespeicherte persönliche Sicher- heitsmerkmale zu löschen oder zu überschreiben, damit nachfolgende Nutzer dieses Gerätes diese Daten nicht ausspähen können.

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Samples: Bedingungen Für Das Telefon Banking, Bedingungen Für Das Telefon Banking

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat sein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal (siehe Nummer 2) geheim zu halten und nur über die von der Sparkasse geson- dert mitgeteilte Telefonnummer an diese zu übermitteln. Denn jede andere Person, die das Personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt, kann das Telefon-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen. (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisierten Sicher- heitsmerkmals zu beachten: – Der Teilnehmer hat bei der Übermittlung des Personalisierten Xxxxxx- Sicher- heitsmerkmals sicherzustellen, dass andere Personen dies nicht mit- hören mithö- ren können. – Die Weitergabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals an andere Personen ist nicht zulässig. – Der Teilnehmer hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tra- gen, dass ein Dritter keine Kenntnis von dem Persönlichen Sicherheits- merkmal erhält. – Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal und die Kontonummer oder die individuelle Kundenkennung dürfen nicht zusammen verwahrt werdenwer- den. Sofern das Telefon des Teilnehmers eingegebene Ziffernfolgen automa- tisch im Telefonspeicher ablegt, sind gespeicherte persönliche Sicher- heitsmerkmale zu löschen oder zu überschreiben, damit nachfolgende Nutzer dieses Gerätes diese Daten nicht ausspähen können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Besondere Bedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen