Common use of Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals Clause in Contracts

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat sein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal (siehe Nummer 2) geheim zu halten und nur über die von der Sparkasse geson- dert mitgeteilte Telefonnummer an diese zu übermitteln. Denn jede andere Person, die das Personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt, kann das Telefon-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen.

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Samples: www.nospa.de, www.taunussparkasse.de, www.taunussparkasse.de

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat sein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal (siehe Nummer 2) geheim zu halten und nur über die von der Sparkasse geson- dert gesondert mitgeteilte Telefonnummer an diese zu übermitteln. Denn jede andere Person, die das Personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt, kann das Telefon-Banking-Banking- Verfahren missbräuchlich nutzen.

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Samples: www.sparkasse-dillenburg.de

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat sein Personalisiertes personalisiertes Sicherheitsmerkmal (siehe Nummer 2) geheim zu halten und nur über die von der Sparkasse geson- dert mitgeteilte Telefonnummer MLP gesondert mitgeteilten Telefonnummern an diese MLP zu übermitteln. Denn jede andere Person, die Person kann mit der Kenntnis über das Personalisierte personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt, kann das Telefon-BankingTelefonbanking-Verfahren missbräuchlich nutzen.

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Samples: mlp.de

Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals. (1) Der Teilnehmer hat sein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal (siehe Nummer 2) geheim zu halten und nur über die von der Sparkasse geson- dert Bank gesondert mitgeteilte Telefonnummer an diese zu übermitteln. Denn jede andere Person, die das Personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt, kann das Telefon-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen.

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Samples: www.bw-bank.de