Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot. 16.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den mit uns geschlossenen Verträgen zu- gänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Um- stände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Wei- se zu verwerten. 16.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit bei Vertragsschluss zugänglich waren oder ohne Verschulden des Vertragspartners zugänglich werden sowie für Informationen, die sich bereits im Besitz des Vertrags- partners befanden. 16.3. Der Vertragspartner wird sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte, die Zugang zu den geheim zu haltenden Informationen und Unterlagen haben, über die Pflichten nach diesem Vertrag unterrichten und sie durch geeignete vertragliche Abre- den zur unbefristeten Geheimhaltung verpflichten sowie sicherstellen, dass auch sie unbefristet jede unbefugte Verwer- tung, Weitergabe und Aufzeichnung unterlassen.
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Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot. 16.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den mit uns geschlossenen Verträgen zu- gänglich zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Um- stände Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten Zuhalten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Wei- se Weise zu verwerten. Vorstehendes gilt auch uns insbesondere für unsere Fertigungsunterlagen, -daten und Fertigungsmittel im Sinne von Ziff. 3.1; Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden.
16.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit bei Vertragsschluss zugänglich waren oder ohne Verschulden des Vertragspartners zugänglich werden sowie für Informationen, die sich bereits im Besitz des Vertrags- partners Vertragspartners befanden.
16.3. Der Vertragspartner wird sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte, die Zugang zu den geheim zu haltenden Informationen und Unterlagen haben, über die Pflichten nach diesem Vertrag unterrichten und sie durch geeignete vertragliche Abre- den Abreden zur unbefristeten Geheimhaltung verpflichten sowie sicherstellen, dass auch sie unbefristet jede unbefugte Verwer- tungVerwertung, Weitergabe und Aufzeichnung unterlassen.
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Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot. 16.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang Zusam- menhang mit den mit uns geschlossenen Verträgen zu- gänglich zugäng- lich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich vertrau- lich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Um- stände Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten unbefris- tet geheimzuhalten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte Drit- te weiterzugeben oder in irgendeiner Wei- se Weise zu verwerten.
16.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit Öffentlich- keit bei Vertragsschluss zugänglich waren oder ohne Verschulden Ver- schulden des Vertragspartners zugänglich werden sowie für Informationen, die sich bereits im Besitz des Vertrags- partners Vertragspartners befanden.
16.3. Der Vertragspartner wird sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte, die Zugang zu den geheim zu haltenden geheimzuhaltenden Informationen und Unterlagen Un- terlagen haben, über die Pflichten nach diesem Vertrag unterrichten unter- richten und sie durch geeignete vertragliche Abre- den Abreden zur unbefristeten un- befristeten Geheimhaltung verpflichten sowie sicherstellen, dass auch sie unbefristet jede unbefugte Verwer- tungVerwertung, Weitergabe Weiter- gabe und Aufzeichnung unterlassen.
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Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot. 16.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den mit uns geschlossenen Verträgen zu- gänglich zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Um- stände Umstände als Geschäfts- Ge- schäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten geheimzuhalten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Wei- se Weise zu verwerten.
16.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit bei Vertragsschluss Vertrags- schluss zugänglich waren oder ohne Verschulden des Vertragspartners zugänglich werden sowie für Informationen, die sich bereits im Besitz des Vertrags- partners befandenVertragspartners be- fanden.
16.3. Der Vertragspartner wird sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte, die Zugang zu den geheim zu haltenden geheimzuhaltenden Informationen und Unterlagen haben, über die Pflichten nach diesem Vertrag unterrichten und sie durch geeignete vertragliche Abre- den Abreden zur unbefristeten unbe- fristeten Geheimhaltung verpflichten sowie sicherstellen, dass auch sie unbefristet jede je- de unbefugte Verwer- tungVerwertung, Weitergabe und Aufzeichnung unterlassen.
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Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot. 16.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang Zusam- menhang mit den mit uns geschlossenen Verträgen zu- gänglich zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet be- zeichnet werden oder aufgrund sonstiger Um- stände Umstände als Geschäfts- Ge- schäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten ge- heimzuhalten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Wei- se Weise zu verwerten.
16.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit Öffentlich- keit bei Vertragsschluss zugänglich waren oder ohne Verschulden des Vertragspartners zugänglich werden werden, sowie für Informationen, die sich bereits im Besitz des Vertrags- partners Vertragspartners befanden.
16.3. Der Vertragspartner wird sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte, die Zugang zu den geheim zu haltenden geheimzuhaltenden Informationen und Unterlagen Unter- lagen haben, über die Pflichten nach diesem Vertrag unterrichten und sie durch geeignete vertragliche Abre- den Abreden zur unbefristeten Geheimhaltung verpflichten sowie sicherstellen, dass auch sie unbefristet un- befristet jede unbefugte Verwer- tungVerwertung, Weitergabe und Aufzeichnung Aufzeich- nung unterlassen.
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Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot. 16.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den mit uns geschlossenen Verträgen zu- gänglich zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Um- stände Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Wei- se Weise zu verwerten.
16.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit bei Vertragsschluss Vertrags- schluss zugänglich waren oder ohne Verschulden des Vertragspartners zugänglich werden sowie für Informationen, die sich bereits im Besitz des Vertrags- partners befandenVertragspartners befan- den.
16.3. Der Vertragspartner wird sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte, die Zugang zu den geheim zu haltenden Informationen und Unterlagen haben, über die Pflichten nach diesem Vertrag unterrichten und sie durch geeignete vertragliche Abre- den Abreden zur unbefristeten unbefris- teten Geheimhaltung verpflichten sowie sicherstellen, dass auch sie unbefristet jede unbefugte Verwer- tungVerwertung, Weitergabe und Aufzeichnung unterlassen.
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Samples: Allgemeine Bestellbedingungen
Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot. 16.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den mit uns geschlossenen Verträgen zu- gänglich zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Um- stände Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten geheimzuhalten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Wei- se Weise zu verwerten.
16.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit bei Vertragsschluss zugänglich waren oder ohne Verschulden des Vertragspartners zugänglich werden sowie für Informationen, die sich bereits im Besitz des Vertrags- partners Vertragspartners befanden.
16.3. Der Vertragspartner wird sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte, die Zugang zu den geheim zu haltenden geheimzuhaltenden Informationen und Unterlagen haben, über die Pflichten nach diesem Vertrag unterrichten und sie durch geeignete vertragliche Abre- den Abreden zur unbefristeten Geheimhaltung verpflichten sowie sicherstellen, dass auch sie unbefristet jede unbefugte Verwer- tungVerwertung, Weitergabe und Aufzeichnung unterlassen.
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