Common use of Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot Clause in Contracts

Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot. 21.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle kaufmännischen oder technischen Einzelhei- ten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit uns bekannt werden und die ausdrück- lich als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umstände als vertrau- lich erkennbar sind, insbesondere unser Know-how, als Geschäftsgeheimnis zu be- handeln („vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen dürfen nur zum Zweck der Vertragserfüllung verwendet und unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Eine Vervielfältigung ist nur im Rahmen der be- trieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Erkennt der Vertragspartner, dass eine geheim zu haltende Information in den Besitz eines unbefugten Dritten gelangt oder verloren gegangen ist, wird er uns hierüber unverzüg- lich unterrichten.

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Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot. 21.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle kaufmännischen oder technischen Einzelhei- tenEinzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit uns bekannt werden und die ausdrück- lich ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umstände als vertrau- lich vertraulich erkennbar sind, insbesondere unser Know-how, als Geschäftsgeheimnis zu be- handeln behandeln („vertrauliche Informationen“)) und ein geeignetes Geheimnisschutzmanagement insoweit aufrechtzuerhalten. Vertrauliche Informationen dürfen nur zum Zweck der Vertragserfüllung verwendet und unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Eine Vervielfältigung ist nur im Rahmen der be- trieblichen betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Erkennt der Vertragspartner, dass eine geheim zu haltende Information in den Besitz eines unbefugten Dritten gelangt oder verloren gegangen ist, wird er uns hierüber unverzüg- lich unverzüglich unterrichten.

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Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot. 21.1 20.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle kaufmännischen oder technischen Einzelhei- tenEinzel- heiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit uns bekannt werden und die ausdrück- lich aus- drücklich als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umstände als vertrau- lich vertraulich erkennbar sind, insbesondere unser Know-how, als Geschäftsgeheimnis zu be- handeln behandeln („vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen dürfen nur zum Zweck der Vertragserfüllung verwendet und unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Eine Vervielfältigung ist nur im Rahmen der be- trieblichen betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Erkennt Er- kennt der Vertragspartner, dass eine geheim zu haltende Information in den Besitz eines ei- nes unbefugten Dritten gelangt oder verloren gegangen ist, wird er uns hierüber unverzüg- lich un- verzüglich unterrichten.

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Geheimhaltungsverpflichtung, Verwertungsverbot. 21.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle kaufmännischen oder technischen Einzelhei- tenEinzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit uns bekannt werden und die ausdrück- lich ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umstände als vertrau- lich erkennbar vertraulich erkenn- bar sind, insbesondere unser Know-how, als Geschäftsgeheimnis zu be- handeln behandeln („vertrauliche vertrau- liche Informationen“). Vertrauliche Informationen dürfen nur zum Zweck der Vertragserfüllung Vertragserfül- lung verwendet und unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Eine Vervielfältigung ist nur im Rahmen der be- trieblichen betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Erkennt der Vertragspartner, dass eine geheim ge- heim zu haltende Information in den Besitz eines unbefugten Dritten gelangt oder verloren gegangen ist, wird er uns hierüber unverzüg- lich unverzüglich unterrichten.

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