Geldkonto in lokaler Währung Musterklauseln

Geldkonto in lokaler Währung. Wenn der Kunde ein Geldkonto in lokaler Währung eröffnet hat, muss der Kunde Geld in lokaler Währung direkt vom Referenzkonto auf das Geldkonto in lokaler Währung überweisen. Wenn Geld aus einer Verkaufstransaktion (oder anderweitig) eingeht, überweist DEGIRO das Geld auf das entsprechende Kassenkonto. Der Kunde darf nur ein Bargeldkonto in lokaler Währung haben. Der Kunde kann Geld von dem Geldkonto in lokaler Währung auf das Referenzkonto überweisen. Der Kunde wird eine solche Übertragung über die Handelsplattform anweisen. Mit der Zustimmung zur Einverständniserklärung Allgemeine Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese Anweisung unter die unwiderrufliche Vollmacht an DEGIRO fällt, das Geldkonto in lokaler Währung für diese Zwecke zu belasten. Weitere Informationen zu den Geldkonten finden Sie im Dokument Wertpapierdienstleistungen in den Informationen zu Wertpapierdienstleistungen und den Sonderbedingungen Geldkonto.
Geldkonto in lokaler Währung. Bei der Option des Geldkontos in lokaler Währung überweist der Kunde Geld in lokaler Währung direkt vom Bankreferenzkonto auf das Geldkonto in lokaler Währung. Wenn Geld aus einer Verkaufstransaktion (oder auf andere Weise) eingeht, überweist DEGIRO das Geld auf das entsprechende Geldkonto. Der Kunde hat allein die Möglichkeit ein (1) Geldkonto in der lokalen Währung halten. Der Kunde hat die Möglichkeit, Geld vom Geldkonto in lokaler Währung auf ein Bankkonto einer entsprechenden Drittbank abzuheben, , wobei der Kunde diese Überweisung über den WebTrader anweist. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass eine solche Anweisung unter die unwiderrufliche Vollmacht von DEGIRO fällt, das Geldkonto in lokaler Währung für solche Zwecke zubelasten. Weitere Informationen über die Geldkonten finden Sie im Dokument Wertpapierdienstleistung in den Informationen zu Wertpapierdiensleistungen und den Sonderbedingungen Geldkonto. Standardmäßig stellt DEGIRO die Dienstleistung AutoFX für Fremdwährungen zur Verfügung. AutoFX bedeutet, dass DEGIRO alle vom oder für den Kunden erhaltenen Geldbeträge in einer Fremdwährung automatisch in Beteiligungen am Geldmarktfonds der Heimwährung umwandelt und Geldbeträge in der Fremdwährung in solcher Höhe automatisch erwirbt wie zur Begleichung von Zahlungsverpflichtungen des Kunden in der Fremdwährung nötig sind. Falls der Kunde das Geldkonto in lokaler Währung, wie im Artikel 6.6.2 und 6.6.3 oben beschrieben, nutzt, werden alle Gelder in Fremdwährung von DEGIRO automatisch in die lokale Währung des Geldkontos konvertiert und auf dieses übertragen. Ebenso wird DEGIRO das Geld auf dem Geldkonto in lokaler Währung automatisch für den Kauf von Fremdwährungen verwenden, wenn dies für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden in dieser Fremdwährung notwendig ist. DEGIRO bietet auch den Service der manuellen Fremdwährung an. Abhängig davon, welche Option dem Kunden in Bezug auf Fremdwährung zur Verfügung steht (wie im WebTrader sichtbar), kann der Kunde zwischen der Verwendung eines Geldmarktfonds oder eines Fremdwährungsgeldkontos wählen. Es gelten auch die Bedingungen von Artikel 6.5, da beide Optionen nicht allen Kunden zur Verfügung stehen. Darüber hinaus steht das Fremdwährungsgeldkonto dem Kunden möglicherweise nicht für alle Fremdwährungen zur Verfügung, sondern nur für eine bestimmte Fremdwährung. Wenn ein Fremdwährungsgeldkonto nicht in einer vom Kunden gewünschten Währung verfügbar ist, kann der Kunde möglicherweise stattdessen ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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