Geltende Vorschriften. 8.1. Für die Erbringung von Werk- und Montageleistungen gelten die Regelungen zum Werk- und Bauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit nicht im Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon abweichende Regelungen vereinbart werden. 8.2. Für Leistungen im Rahmen der Wartung und Instandhaltung gelten die Regelungen des gesondert abzuschließenden Instandhaltungsvertrages und die hierzu mitvereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 8.3. Für Leistungen in einer Notruf-/Serviceleitstelle gelten die Regelungen des gesondert abzuschließenden Aufschaltungsvertrages vorrangig zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltende Vorschriften. 8.1. Für die Erbringung von Werk- und Montageleistungen gelten die Regelungen zum Werk- und Bauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit nicht im Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon abweichende Regelungen vereinbart werden.
8.2. Für Leistungen im Rahmen der Wartung und Instandhaltung gelten die Regelungen des gesondert ge- sondert abzuschließenden Instandhaltungsvertrages und die hierzu mitvereinbarten Allgemeinen Allge- meinen Geschäftsbedingungen.
8.3. Für Leistungen in einer Notruf-/Serviceleitstelle gelten die Regelungen des gesondert abzuschließenden abzu- schließenden Aufschaltungsvertrages vorrangig zu diesen Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedingun- gen.
Appears in 2 contracts
Geltende Vorschriften. 8.1. Für die Erbringung von Werk- und Montageleistungen gelten die Regelungen zum Werk- und Bauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit nicht im Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon abweichende Regelungen vereinbart ver- einbart werden.
8.2. Für Leistungen im Rahmen der Wartung und Instandhaltung gelten die Regelungen des gesondert abzuschließenden Instandhaltungsvertrages und die hierzu mitvereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.3. Für Leistungen in einer Notruf-/Serviceleitstelle gelten die Regelungen des gesondert abzuschließenden ab- zuschließenden Aufschaltungsvertrages vorrangig zu diesen Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbe- dingungen.
Appears in 1 contract
Samples: Werk Und Kaufvertrag