Geltung/Vertragsschluss. 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträ- ge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. 2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien und Aussagen über den Einsatz- oder Verwen- dungszweck unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss sind unverbindlich und werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich. 3. Die Mitlieferung (Beistellung) von Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 bedarf der Vereinbarung in Textform. Wir sind berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu übergeben und in solchen Kopien den Besteller und den Aussteller abzudecken. 4. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten Fassung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geltung/Vertragsschluss. 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträ- ge Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Käufers gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch uns als angenommen. Das Schweigen auf eine Bestellung stellt keine Annahme dar. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien und Aussagen über den Einsatz- oder Verwen- dungszweck Verwendungszweck unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss sind unverbindlich und werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich.
3. Die Mitlieferung (Beistellung) von Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 bedarf der Vereinbarung in Textform. Wir sind berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu übergeben und in solchen Kopien den Besteller und den Aussteller abzudecken.
4. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten jeweils neuesten Fassung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geltung/Vertragsschluss. 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträ- ge Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige LeistungenLeistungen unter Einschluss von Werkverträgen, Verträgen über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender vertretbarer und nicht vertretbarer Sachen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien und Aussagen über den Einsatz- oder Verwen- dungszweck Verwendungszweck unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss sind unverbindlich und werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich. Das gleiche gilt für Änderungen von Aufträgen. Wir sind jedoch berechtigt, einen Auftrag durch Ausführung der Bestellung ohne vorherige Bestätigung anzunehmen.
3. Die Mitlieferung (Beistellung) von Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 bedarf der Vereinbarung in Textform. Wir sind berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu übergeben und in solchen Kopien den Besteller und den Aussteller abzudecken.
4. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten jeweils neuesten Fassung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geltung/Vertragsschluss. 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträ- ge Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Käufers gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch uns als angenommen. Das Schweigen auf eine Bestellung stellt keine Annahme dar. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien und Aussagen über den Einsatz- oder Verwen- dungszweck Verwendungszweck unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss sind unverbindlich und werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich.
3. Die Mitlieferung (Beistellung) von Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 bedarf der Vereinbarung in TextformTextform Unsere Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform erteilt werden. Wir sind berechtigtVom Verkäufer im Geschäftsverkehr mit uns verwendete Unterlagen müssen mindestens aufweisen: Bestellnummer, solche Bescheinigungen in Kopie zu übergeben Kommissionsnummer, Werk, Empfangsstelle, vollständige Artikeltext/ Objektbezeichnung, HS-Code, Ursprungsland, Mengen und in solchen Kopien den Besteller und den Aussteller abzudeckenMengeneinheiten sowie USt-ID-Nr. (bei Einfuhr aus der EU).
4. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten jeweils neuesten Fassung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geltung/Vertragsschluss. 1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle - – auch zukünftigen - Verträ- ge – Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-öffentlich- rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien und Aussagen über den Einsatz- oder Verwen- dungszweck Verwendungszweck unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss sind unverbindlich und werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich.
3. Die Mitlieferung (Beistellung) von Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 bedarf der Vereinbarung in Textform. Wir sind berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu übergeben und in solchen Kopien den Besteller und den Aussteller abzudecken.
4. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten jeweils neuesten Fassung.
Appears in 1 contract