Unternehmer. Unser Angebot zur Bereitstellung der Online-Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Unternehmer. 631 I Hs. 2: Zahlung vereinbarter Vergütung (🡪 § 632) § 631 I Hs. 1: Herstellung des versprochenen Werks (🡪 Erfolg)
Unternehmer. Gegen Ansprüche von Drei kann der Unternehmer nur gerichtlich festgestellte oder von Drei schriftlich ausdrücklich anerkannte Gegenforderungen aufrechnen. Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
Unternehmer. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach dem staatlichen Recht des Dienstleisters unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.
Unternehmer. Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an natürliche Personen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, das heißt natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Unternehmer. Gegenüber Unternehmern i.S.v. 1.1 gelten folgende Regelungen zum Eigentumsvorbehalt:
Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Unternehmer. Der LIEFERANT darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von A&R keine Subunternehmer beauftragen. Der LIEFERANT verpflichtet seine Unterlieferanten zur Einhaltung aller Ver- pflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich der Geheimhal- tung. Ungeachtet der Zustimmung von A&R bleibt der LIEFE- RANT gegenüber A&R für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Unterlieferanten so haftbar, als wären es seine eigenen. Kein Untervertrag entbindet den LIEFERANTEN von der Ver- pflichtung, die Waren zu liefern oder die Dienstleistungen zu erbringen, oder von jeglicher Haftung aus dem Vertrag.
Unternehmer. Der Kunde bestätigt, diese Vereinbarung ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen. Als Unternehmer gel- ten auch öffentliche Betriebe, die sich gewerblich betätigen, unab- hängig von der Rechtsform und dem Xxxxxx.
Unternehmer. 19 Für die Eigenschaft des Unternehmers ist gemäß § 14 maßgebend, dass er bei Ab- schluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruf- lichen Tätigkeit handelt.17 Ist ein Handeln im Rahmen der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gegeben, reicht auch die erstmalige Darlehensvergabe zur Anwendung der §§ 491–511 BGB aus.18