Common use of Geltungsbereich, Ausschluss entgegenstehender AGB Clause in Contracts

Geltungsbereich, Ausschluss entgegenstehender AGB. 1. Die nachstehenden Regelungen der Teile A und B dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der Currenta GmbH & Co. OHG (nach- folgend „Auftragnehmer“) gelten nur gegenüber Verhandlungs- und Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“), die Unternehmer, ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Gegenüber diesen Auftraggebern gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gül- tigen Fassung für alle – auch zukünftige – Angebote, Vertragsbezie- hungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Sie werden Bestandteil aller vom Auf- tragnehmer als Leistungserbringer mit dem Auftraggeber abge- schlossenen Verträge (nachfolgend "Vertrag"), mit Ausnahme von Verträgen über den Verkauf nicht mehr benötigter technischer Wirt- schaftsgüter oder nicht mehr benötigten Altmaterials, für die stattdes- sen jeweils gesonderte Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers gelten. Für alle vorgenannten Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sind die Regelun- gen dieses Teils A anwendbar. Für bestimmte Vertragstypen sind zu- sätzlich zu den Regelungen dieses Teils A auch Regelungen des Teils B anwendbar (siehe dort).

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Geltungsbereich, Ausschluss entgegenstehender AGB. 1. Die nachstehenden Regelungen der Teile A und B dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der Currenta GmbH & Co. OHG (nach- folgend „Auftragnehmer“) gelten nur gegenüber Verhandlungs- und Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“), die Unternehmer, ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Gegenüber diesen Auftraggebern gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gül- tigen Fassung für alle – auch zukünftige – Angebote, Vertragsbezie- hungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Sie werden Bestandteil aller vom Auf- tragnehmer als Leistungserbringer mit dem Auftraggeber abge- schlossenen Verträge (nachfolgend "Vertrag"), mit Ausnahme von Verträgen über den Verkauf nicht mehr benötigter technischer Wirt- schaftsgüter oder nicht mehr benötigten Altmaterials, für die stattdes- sen statt- dessen jeweils gesonderte Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Lieferbedin- gungen des Auftragnehmers gelten. Für alle vorgenannten Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sind die Regelun- gen Regelungen dieses Teils A anwendbar. Für bestimmte Vertragstypen Vertragsty- pen sind zu- sätzlich zusätzlich zu den Regelungen dieses Teils A auch Regelungen Rege- lungen des Teils B anwendbar (siehe dort).

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