Geltungsbereich, Ausschluss entgegenstehender AGB. 1. Die nachstehenden Regelungen der Teile A und B dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der Currenta GmbH & Co. OHG (nach- folgend „Auftragnehmer“) gelten nur gegenüber Verhandlungs- und Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“), die Unternehmer, ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Gegenüber diesen Auftraggebern gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gül- tigen Fassung für alle – auch zukünftige – Angebote, Vertragsbezie- hungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Sie werden Bestandteil aller vom Auf- tragnehmer als Leistungserbringer mit dem Auftraggeber abge- schlossenen Verträge (nachfolgend "Vertrag"), mit Ausnahme von Verträgen über den Verkauf nicht mehr benötigter technischer Wirt- schaftsgüter oder nicht mehr benötigten Altmaterials, für die stattdes- sen jeweils gesonderte Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers gelten. Für alle vorgenannten Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sind die Regelun- gen dieses Teils A anwendbar. Für bestimmte Vertragstypen sind zu- sätzlich zu den Regelungen dieses Teils A auch Regelungen des Teils B anwendbar (siehe dort). 2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn der Auftragneh- mer einen Vertrag durchführt, ohne solchen abweichenden Bedingun- gen ausdrücklich zu widersprechen, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. 3. Sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Ver- tragsbeziehung nach den folgenden Rechtsgrundlagen in nachfol- gend genannter Rangfolge: a. Regelungen des Vertrages b. Regelungen des Teils B dieser AGB (sofern anwendbar) c. Regelungen des Teils A dieser AGB
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Geltungsbereich, Ausschluss entgegenstehender AGB. 1. 1.1 Die nachstehenden Regelungen der Teile A und B dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der Currenta GmbH & Co. OHG vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nach- folgend nachfolgend „AuftragnehmerAEB“) gelten nur gegenüber Verhandlungs- für alle Geschäftsbeziehungen mit den Geschäftspartnern und Vertragspartnern Lieferanten („AN“) der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und deren gemäß § 15 AktG verbundene Unternehmen insbesondere Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH und SWK-Novatec GmbH (nachfolgend jeweils „AuftraggeberStadtwerke“, „AG“ oder „wir“) betreffend den Abschluss von Kauf-, Dienst- und Werkverträgen, bei denen die Stadtwerke Besteller der Leistung ist.
1.2 Soweit es sich bei den Leistungen um Werkleistungen handelt, gilt neben diesem Teil A auch Teil B, bei Lieferleistungen gilt neben Teil A auch Teil C.
1.3 Diese AEB gelten nur, wenn der AN Unternehmer (§ 14 BGB), die Unternehmer, ju- ristische eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sindist.
1.4 Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Kauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der AN die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft.
1.5 Diese AEB gelten ausschließlich. Gegenüber diesen Auftraggebern gelten die vorliegenden Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN werden nicht Vertragsbestandteil. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der AG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der AG in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gül- tigen Fassung für alle – auch zukünftige – Angebote, Vertragsbezie- hungen, des AN dessen Lieferungen und sonstigen oder Leistungen vorbehaltlos an- bzw. abnimmt.
1.6 Angebote des Auftragnehmers gegenüber dem AuftraggeberANs erfolgen kostenlos. Sie werden Bestandteil aller vom Auf- tragnehmer als Leistungserbringer mit dem Auftraggeber abge- schlossenen Verträge (nachfolgend "Vertrag")sind für den AG unverbindlich, mit Ausnahme von Verträgen über den Verkauf sofern nicht mehr benötigter technischer Wirt- schaftsgüter oder nicht mehr benötigten Altmaterials, für die stattdes- sen jeweils gesonderte Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers gelten. Für alle vorgenannten Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sind die Regelun- gen dieses Teils A anwendbar. Für bestimmte Vertragstypen sind zu- sätzlich zu den Regelungen dieses Teils A auch Regelungen des Teils B anwendbar (siehe dort).
2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn der Auftragneh- mer einen Vertrag durchführt, ohne solchen abweichenden Bedingun- gen ausdrücklich zu widersprechen, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmtnach den Ausschreibungsunterlagen etwas Abweichendes gilt. Ein Angebot des AN ist für die Dauer von 4 Wochen in der Weise verbindlich, dass wir während dieser Zeit das Recht (nicht aber die Pflicht) haben, das Angebot des ANs anzunehmen. Zwingende vergaberechtliche Regelungen bleiben unberührt.
31.7 Der AN kann ein Angebot/Gegenangebot des AG nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen annehmen, indem er das Angebot entweder schriftlich bestätigt oder die bestellte Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt. Sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Ver- tragsbeziehung nach Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch den folgenden Rechtsgrundlagen in nachfol- gend genannter Rangfolge:
a. Regelungen des Vertrages
b. Regelungen des Teils B dieser AGB (sofern anwendbar)
c. Regelungen des Teils A dieser AGBAG.
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Geltungsbereich, Ausschluss entgegenstehender AGB. 1. Die nachstehenden Regelungen der Teile A und B dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der Currenta GmbH & Co. OHG (nach- folgend „Auftragnehmer“) gelten nur gegenüber Verhandlungs- und Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“), die Unternehmer, ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Gegenüber diesen Auftraggebern gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gül- tigen Fassung für alle – auch zukünftige – Angebote, Vertragsbezie- hungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Sie werden Bestandteil aller vom Auf- tragnehmer als Leistungserbringer mit dem Auftraggeber abge- schlossenen Verträge (nachfolgend "Vertrag"), mit Ausnahme von Verträgen über den Verkauf nicht mehr benötigter technischer Wirt- schaftsgüter oder nicht mehr benötigten Altmaterials, für die stattdes- sen statt- dessen jeweils gesonderte Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Lieferbedin- gungen des Auftragnehmers gelten. Für alle vorgenannten Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sind die Regelun- gen Regelungen dieses Teils A anwendbar. Für bestimmte Vertragstypen Vertragsty- pen sind zu- sätzlich zusätzlich zu den Regelungen dieses Teils A auch Regelungen Rege- lungen des Teils B anwendbar (siehe dort).
2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn der Auftragneh- mer einen Vertrag durchführt, ohne solchen abweichenden Bedingun- gen Bedin- gungen ausdrücklich zu widersprechen, es sei denn, der Auftragnehmer Auftrag- nehmer hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
3. Sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Ver- tragsbeziehung Vertragsbeziehung nach den folgenden Rechtsgrundlagen in nachfol- gend nach- folgend genannter Rangfolge:
a. Regelungen des Vertrages
b. Regelungen des Teils B dieser AGB (sofern anwendbaranwend- bar)
c. Regelungen des Teils A dieser AGB
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