Gesetzliche Regelungen Musterklauseln

Gesetzliche Regelungen. Im Fall von Zweifeln oder Widersprüchen zwischen den vorgenannten Rechtsgrundlagen geht das an höherer Rangstelle genannte Doku- ment vor.
Gesetzliche Regelungen. Im Fall von Zweifeln oder Widersprüchen zwischen den vorgenannten Rechtsgrundlagen geht das an höherer Rangstelle genannte Dokument vor.
Gesetzliche Regelungen. Die gesetzlichen Bestimmungen für Arbeitnehmer finden nur und insoweit Anwendung, als die Voraussetzungen des jeweiligen Gesetzes für das jeweilige befristete Arbeitsverhältnis erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub etc.
Gesetzliche Regelungen. Im Übrigen gelten die §§ 11 und 12 VersVG (den Gesetzestext findest du im Anhang).
Gesetzliche Regelungen. Alle Angebote und Leistungen der ID.KOM unterliegen ausschließlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Besonderen Bedingungen der ID.KOM. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme/Nutzung der Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen; diese gelten auch dann nicht, wenn ID.KOM ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Gesetzliche Regelungen. Die im Rahmen des Fremdenverkehrsgesetzes befugten Fremdenverkehrsver- bände können die Reservierung und den Verkauf aller Arten von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Bereich Freizeit und Touristik in ihrem Zuständig- keitsbereich wahrnehmen. Sie erleichtern der Öffentlichkeit damit Freizeitiniti- ativen, indem sie eine Auswahl an Dienstleistungen anbieten. Keinesfalls können der Dachverband FNOTSI und die Fremdenverkehrsverbände im Falle einer Nutzung dieser Verträge durch Dritte oder zu anderen Zwecken als dem Tou- rismus hahbar gemacht werden.
Gesetzliche Regelungen. 1. Der Auftragnehmer versichert, sämtliche Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz einzuhalten. Insbesondere versichert er, dass die bei ihm beschäftigten und im Rahmen der für primion zu erbringenden Leistungen eingesetzten Arbeitnehmer oder Unterauftragnehmer zum Fälligkeitszeitpunkt mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bzw. aus der jeweils verbindlichen Verordnung erhalten und neben den gesetzlichen Abzügen keine weiteren Abzüge vorgenommen werden. Auf Nachfrage von primion ist er verpflichtet, Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns durch ihn und/oder seine Unterauftragnehmer zu erbringen. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, primion von allen Ansprüchen (inklusive Bußgeldern) freizustellen, die ein Dritter aus schuldhaften Handlungen oder Unterlassungen des Auftragsnehmers wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, insbesondere wegen Unterschreitung des gesetzlichen und/oder tariflich geschuldeten Mindestlohns, gegen primion geltend macht. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Auftragserteilung und während der gesamten Geschäftsbeziehung mit primion zu prüfen, ob er auf Dauer und im Wesentlichen für primion tätig ist. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus dazu verpflichtet, zum Zeitpunkt der Auftragserteilung und während der gesamten Geschäftsbeziehung zu prüfen, ob er in erheblichem Umfang weitere Kunden bedient. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, primon mitteilen, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. während der Dauer der Geschäftsbeziehung auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für primion tätig ist und/oder nicht im unerheblichen Umfang weitere Kunden bedient. 4. Der Auftragnehmer führt gemäß aktuellen gesetzlichen Vorschriften seine Sozialversicherungsabgaben an die entsprechenden Institutionen ab.
Gesetzliche Regelungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen.
Gesetzliche Regelungen. Der Mieter muss alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietgegenstandes sowie etwaiger Ersatzfahrzeuge insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrszulassungs- ordnung, des Güterkraftverkehrsgesetzes und der Ge- fahrgutverordnung Straße und Eisenbahn erfüllen, soweit sie nicht aufgrund dieses Vertrages vom Vermieter übernommen werden. Weitere Pflichten aus GGVSE §9 (12), wie z.B. spezielle Vorschriften für Tanks, hat der Mieter ebenso zu erfüllen.
Gesetzliche Regelungen. Wir sind zu Änderungen der Leistungsbe- schreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingun- gen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Wir werden diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchfüh- ren, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwick- lungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonsti- gen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übri- gen bedürfen Änderungen Ihrer Zustimmung. In diesem Fall werden wir Ihnen solche Änderungen mitteilen, und Sie innerhalb einer angemessenen Frist um Ihre Zustim- mung bitten. Antworten Sie nicht innerhalb dieser Frist, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.