Gesetzliche Regelungen Musterklauseln

Gesetzliche Regelungen. Im Fall von Zweifeln oder Widersprüchen zwischen den vorgenannten Rechtsgrundlagen geht das an höherer Rangstelle genannte Doku- ment vor.
Gesetzliche Regelungen. Im Fall von Zweifeln oder Widersprüchen zwischen den vorgenannten Rechtsgrundlagen geht das an höherer Rangstelle genannte Dokument vor.
Gesetzliche Regelungen. Die gesetzlichen Bestimmungen für Arbeitnehmer finden nur und insoweit Anwendung, als die Voraussetzungen des jeweiligen Gesetzes für das jeweilige befristete Arbeitsverhältnis erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub etc.
Gesetzliche Regelungen. Im Übrigen gelten die §§ 11 und 12 VersVG (den Gesetzestext findest du im Anhang).
Gesetzliche Regelungen. Alle Angebote und Leistungen der ID.KOM unterliegen ausschließlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Besonderen Bedingungen der ID.KOM. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme/Nutzung der Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen; diese gelten auch dann nicht, wenn ID.KOM ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Gesetzliche Regelungen. Die im Rahmen des Fremdenverkehrsgesetzes befugten Fremdenverkehrsverbände können die Reservierung und den Verkauf aller Arten von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Bereich Freizeit und Touristik in ihrem Zuständigkeitsbereich wahrnehmen. Sie erleichtern der Öffentlichkeit damit Freizeitinitiativen, indem sie eine Auswahl an Dienstleistungen anbieten. Keinesfalls können der ADN Tourisme und die Fremdenverkehrsverbände im Falle einer Nutzung dieser Verträge durch Dritte oder zu anderen Zwecken als dem Tourismus hahbar gemacht werden. Jegliche Buchung von Leistungen bei der Agentur Inspire Metz bedingt die Annahme der vorliegenden 🟏eschähsbedingungen.
Gesetzliche Regelungen. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Gesetzliche Regelungen. Neben diesem Auftrag gelten ergänzend die veröffentlichten Allgemeinen Stromlieferbedigungen als wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages.
Gesetzliche Regelungen. 80 ff. BGB Stiftungsgesetz des jeweiligen Landes Jeder gesetzlich zulässige Zweck > § 81 I 2 Im Gegensatz zur Stiftung wird die Verbrauchsstif- tung nur für eine begrenzte Zeit aber mindestens für die Dauer von zehn Jahren errichtet, innerhalb der das Stiftungsvermögen für die Zweckverfol- gung verbraucht werden soll. + Grundstock der Stiftung kann verwendet wer- den, dadurch kann dieser geringer Ausfallen als bei einer konventionellen rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts +/- Stiftung besteht nur vorübergehend In der Satzung ist ein Verbrauchskonzept festzu- legen, das die effektive Verwirklichung des Stif- tungszwecks während des gesamten Zeitraums ihres Bestehens sichert. > § 80 III Stiftungssatzung (Schriftform) Stiftungsgeschäft (Widmung eines Vermögens zur Erfüllung eines vorgegebenen Zwecks) Anmeldung zum Stiftungsverzeichnis und Antrag auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit Kosten der Anerkennung abhängig vom Landes- gesetz, Gebührenrahmen von 165 - 3.300 EUR für die Anerkennung. Keine Kosten bei Gemeinnützigkeit ? sehr viel (rechtliche Beratung/Kosten)
Gesetzliche Regelungen. 1. Der Auftragnehmer versichert, sämtliche Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz einzuhalten. Insbesondere versichert er, dass die bei ihm beschäftigten und im Rahmen der für primion zu erbringenden Leistungen eingesetzten Arbeitnehmer oder Unterauftragnehmer zum Fälligkeitszeitpunkt mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bzw. aus der jeweils verbindlichen Verordnung erhalten und neben den gesetzlichen Abzügen keine weiteren Abzüge vorgenommen werden. Auf Nachfrage von primion ist er verpflichtet, Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns durch ihn und/oder seine Unterauftragnehmer zu erbringen. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, primion von allen Ansprüchen (inklusive Bußgeldern) freizustellen, die ein Dritter aus schuldhaften Handlungen oder Unterlassungen des Auftragsnehmers wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, insbesondere wegen Unterschreitung des gesetzlichen und/oder tariflich geschuldeten Mindestlohns, gegen primion geltend macht. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Auftragserteilung und während der gesamten Geschäftsbeziehung mit primion zu prüfen, ob er auf Dauer und im Wesentlichen für primion tätig ist. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus dazu verpflichtet, zum Zeitpunkt der Auftragserteilung und während der gesamten Geschäftsbeziehung zu prüfen, ob er in erheblichem Umfang weitere Kunden bedient. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, primon mitteilen, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. während der Dauer der Geschäftsbeziehung auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für primion tätig ist und/oder nicht im unerheblichen Umfang weitere Kunden bedient. 4. Der Auftragnehmer führt gemäß aktuellen gesetzlichen Vorschriften seine Sozialversicherungsabgaben an die entsprechenden Institutionen ab.