GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Die Regelungen dieses Teils B gelten nur für Werkleistungen. Die Regelungen gehen den übrigen Regelungen dieser AGB vor.
Appears in 5 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Die Regelungen dieses Teils B gelten nur für Werkleistungen. Die Regelungen gehen gehen, soweit sie von diesen abweichen, den übrigen Regelungen von Teil A dieser AGB vor.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Die Regelungen dieses des Teils B gelten nur für Werkleistungen. Die Regelungen gehen , für diese vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser AGB vorAGB.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. 25.1. Die Regelungen dieses Teils B gelten nur für Werkleistungen. Die Regelungen gehen den übrigen Regelungen dieser AGB vor.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN. Die Regelungen dieses Teils B gelten nur für Werkleistungen. Die Regelungen gehen gehen, soweit sie von diesen abweichen, den übrigen Regelungen des Teils A dieser AGB vor.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen