Geltungsbereich und Vertragsgrundlage. 1.1 Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Durlacher Alle 93, 76131 Karlsruhe („EnBW“) bietet verschiedene Telekommunikationsdienstleistungen, beispielsweise die Nutzung einer virtuellen Telefonan- lage, die Bereitstellung eines VoIP-Trunks, die Bereit- stellung eines Breitbandanschlusses für einen Zugang zum Internet (z. B. EnBW DSL) sowie den Verkauf mit diesen Leistungen verbundener Hardware, beispielsweise Router oder IP-Telefone an. Diese Leistungen werden auf der Webseite der EnBW beworben und können u. a. dort bestellt werden. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle genannten Leistungen, die die EnBW Energie Baden-Württemberg AG („EnBW“) für den Kunden erbringt. Diese AGB finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn seitens des Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird und EnBW ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 1.3 Für besondere Produkte gelten ggf. weitere Beson- dere Geschäftsbedingungen, wenn dies gesondert und ausdrücklich bestimmt ist. Dies ist z. B. für das Produkt EnBW DSL der Fall. 1.4 Die aktuell geltenden AGB sind unter xxx.xxxx.xxx/xxx während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den Kunden abrufbar und können dort von dem Kunden abgespeichert und ausgedruckt werden. 1.5 Die Vertragsbeziehung der Parteien richtet sich nach folgender Vertragsgrundlage in nachfolgend genannter absteigender Rangfolge: › Auftragsbestätigung von EnBW › Angebot des Kunden bei Kommunikationsleistungen bzw. Annahme des Kunden bei dem Kauf von Hardware (Vornahme des Onlinebestellprozesses auf der EnBW- Webseite) › Preisübersichten › Besondere Geschäftsbedingungen DSL (BGB DSL) › diese AGB › Service Level Agreement (SLA) › Leistungsbeschreibung › Leistungsbeschreibung DSL 1.6 Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmun- gen der jeweils vorrangigen Regelung. Zusätzlich werden die von EnBW erteilten Informationen nach §§ 53, 54 TKG Vertragsbestandteil und der Vertrag weicht nicht zum Nachteil des Kunden hiervon ab, siehe Ziffern 24 und 25. 1.7 Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und insbeson- dere dessen Bedingungen zum Kundenschutz gelten auch dann, sollte in den AGB nicht ausdrücklich und/oder nicht vollständig hierauf Bezug genommen werden (siehe auch Ziffer 20.1). Gleiches gilt für zwingende Datenschutzvor- schriften aus der DSGVO und dem TTDSG sowie BDSG. 1.8 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG, das TTDSG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK- Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte v orgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Ände- rungen nicht einseitig von EnBW zu tragen ist. Änderun- gen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB unter vorrangiger Regelung des § 57 TKG führen (siehe Ziffer 27).
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Geltungsbereich und Vertragsgrundlage. 1.1 Die EnBW Energie Baden-Württemberg AGDeutsche GigaNetz GmbH, Durlacher Alle 93Deutsche GigaNetz GmbH (nachfol- gend DGN), 76131 Karlsruhe Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, Registergericht: Amtsge- richt Hamburg, HRB 163775 („EnBWDGN“) ), bietet verschiedene Telekommunikationsdienstleistungen, beispielsweise die Nutzung einer virtuellen Telefonan- lage, die Bereitstellung eines VoIP-Trunks, die Bereit- stellung eines Breitbandanschlusses für einen Zugang zum Internet (z. B. EnBW DSL) sowie den Verkauf mit diesen Leistungen verbundener Hardware, beispielsweise Router oder IP-Telefone anTelekommunikations- dienstleistungen. Diese Leistungen werden auf der Webseite der EnBW DGN beworben und können u. a. u.a. dort bestellt werden.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle genannten Leistungen, die die EnBW Energie Baden-Württemberg AG („EnBW“) DGN für den Kunden (auch „Endnutzer“ genannt) erbringt. Diese AGB finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende ste- hende Auskünfte, Beratungen, sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn seitens des Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme Bestel- lannahme auf deren Geltung hingewiesen wird und EnBW die DGN ihnen nicht nochmals noch- mals ausdrücklich widerspricht.
1.3 Für besondere Produkte gelten ggf. weitere Beson- dere Geschäftsbedingungen, wenn dies gesondert und ausdrücklich bestimmt ist. Dies ist z. B. für das Produkt EnBW DSL der Fall.
1.4 Die aktuell geltenden AGB sind unter xxx.xxxx.xxx/xxx www.deutsche-giga- xxxx.xx/xxxxxxxxx während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den Kunden abrufbar und können dort von dem Kunden abgespeichert und ausgedruckt aus- gedruckt werden.
1.5 1.4 Die Vertragsbeziehung der Parteien richtet sich nach folgender Vertragsgrundlage Ver- tragsgrundlage in nachfolgend genannter absteigender Rangfolge: › Auftragsbestätigung von EnBW › Angebot des Kunden bei Kommunikationsleistungen bzw. Annahme des Kunden bei dem Kauf von Hardware (Vornahme des Onlinebestellprozesses auf der EnBW- Webseite) › Preisübersichten › Besondere Geschäftsbedingungen DSL (BGB DSL) › diese AGB › Service Level Agreement (SLA) › Leistungsbeschreibung › Leistungsbeschreibung DSL:
1.6 1.5 Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmun- gen Bestimmungen der jeweils vorrangigen vor- rangigen Regelung. Zusätzlich werden die von EnBW der DGN erteilten Informationen nach §§ 53, 54 TKG Vertragsbestandteil (insbesondere die Vertragszusammenfassung) Vertragsbe- standteil und der Vertrag weicht nicht zum Nachteil des Kunden hiervon ab, siehe Ziffern 24 22 und 2523.
1.7 1.6 Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und insbeson- dere insbesondere dessen Bedingungen Be- dingungen zum Kundenschutz gelten auch dann, sollte in den AGB nicht ausdrücklich aus- drücklich und/oder nicht vollständig hierauf Bezug genommen werden (siehe s. auch Ziffer 20.122.1). Gleiches gilt für zwingende Datenschutzvor- schriften Datenschutzschutzvorschriften aus der DSGVO DS-GVO und dem TTDSG sowie BDSG.
1.8 1.7 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen Rah- menbedingungen beeinflusst, die durch das TKG, das TTDSG sowie die hierzu erlassenen er- lassenen Rechtsverordnungen und den die mit anderen Netzbetreibern geltenden InterconnectionIn- terconnection-Verträgen Verträge und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen Inkassoverträge sowie den die im TK- TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetz- agentur Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der die Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer andere Behörden oder Gerichte v orgegeben vorge- geben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Ände- rungen nicht einseitig von EnBW der DGN zu tragen ist. Änderun- gen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB unter vorrangiger Regelung des § 57 TKG führen (siehe Ziffer 27).
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Geltungsbereich und Vertragsgrundlage. 1.1 Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Durlacher Alle 93, 76131 Karlsruhe („EnBW“) bietet verschiedene Telekommunikationsdienstleistungen, beispielsweise die Nutzung einer virtuellen Telefonan- lage, die Bereitstellung eines VoIP-Trunks, die Bereit- stellung eines Breitbandanschlusses für einen Zugang zum Internet (z. B. EnBW DSL) sowie den Verkauf mit diesen Leistungen verbundener Hardware, beispielsweise Router oder IP-Telefone an. Diese Leistungen werden auf der Webseite der EnBW beworben und können u. a. dort bestellt werden.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle genannten Leistungen, die die EnBW Energie Baden-Württemberg AG („EnBW“) für den Kunden erbringt. Diese AGB finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn seitens des Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird und EnBW ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
1.3 Für besondere Produkte gelten ggf. weitere Beson- dere Geschäftsbedingungen, wenn dies gesondert und ausdrücklich bestimmt ist. Dies ist z. B. für das Produkt EnBW DSL der Fall.
1.4 Die aktuell geltenden AGB sind unter xxx.xxxx.xxx/xxx während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den Kunden abrufbar und können dort von dem Kunden abgespeichert und ausgedruckt werden.
1.5 Die Vertragsbeziehung der Parteien richtet sich nach folgender Vertragsgrundlage in nachfolgend genannter absteigender Rangfolge: › Auftragsbestätigung von EnBW › Angebot des Kunden bei Kommunikationsleistungen bzw. Annahme des Kunden bei dem Kauf von Hardware (Vornahme des Onlinebestellprozesses auf der EnBW- Webseite) › Preisübersichten › Besondere Geschäftsbedingungen DSL (BGB DSL) › diese AGB › Service Level Agreement (SLA) › Leistungsbeschreibung › Leistungsbeschreibung DSL
1.6 Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmun- gen der jeweils vorrangigen Regelung. Zusätzlich werden die von EnBW erteilten Informationen nach §§ 53, 54 TKG Vertragsbestandteil und der Vertrag weicht nicht zum Nachteil des Kunden hiervon ab, siehe Ziffern 24 und 25.
1.7 Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und insbeson- dere dessen Bedingungen zum Kundenschutz gelten auch dann, sollte in den AGB nicht ausdrücklich und/oder nicht vollständig hierauf Bezug genommen werden (siehe auch Ziffer 20.1). Gleiches gilt für zwingende Datenschutzvor- schriften aus der DSGVO und dem TTDSG sowie BDSG.
1.8 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG, das TTDSG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK- Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte v orgegeben vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Ände- rungen nicht einseitig von EnBW zu tragen ist. Änderun- gen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB unter vorrangiger Regelung des § 57 TKG führen (siehe Ziffer 27).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen
Geltungsbereich und Vertragsgrundlage. 1.1 Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Durlacher Alle 93, 76131 Karlsruhe Stadtwerke Geesthacht GmbH („EnBWStadtwerke“) bietet bieten verschiedene Telekommunikationsdienstleistungen, beispielsweise die Nutzung einer virtuellen Telefonan- lage, die Bereitstellung eines VoIP-Trunks, die Bereit- stellung eines Breitbandanschlusses für einen Zugang zum Internet (z. B. EnBW DSL) sowie den Verkauf mit diesen Leistungen verbundener Hardware, beispielsweise Router oder IP-Telefone an. Diese Leistungen werden auf der Webseite der EnBW Stadtwerke beworben und können u. a. u.a. dort bestellt werden.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle genannten Leistungen, die die EnBW Energie Baden-Württemberg AG („EnBW“) für den Kunden erbringt. Diese AGB finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende AuskünfteAus- künfte, Beratungen, sowie die Beseitigung von Störungen AnwendungAnwen- dung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn seitens des Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen hin- gewiesen wird und EnBW die Stadtwerke ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
1.3 Für besondere Produkte gelten ggf. weitere Beson- dere Geschäftsbedingungen, wenn dies gesondert und ausdrücklich bestimmt ist. Dies ist z. B. für das Produkt EnBW DSL der Fall.
1.4 Die aktuell geltenden AGB sind unter xxx.xxxx.xxx/xxx xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx während des Bestellprozesses und während ihrer Geltungsdauer auch sonst jederzeit für den Kunden abrufbar und können dort von dem Kunden abgespeichert und ausgedruckt werden.
1.5 1.4 Die Vertragsbeziehung der Parteien richtet (Vertragsgrundlage) regelt sich nach folgender Vertragsgrundlage in nachfolgend genannter absteigender Rangfolge: › Auftragsbestätigung von EnBW › Angebot • Auftrag des Kunden bei Kommunikationsleistungen bzw. Annahme des Kunden bei dem Kauf von Hardware (Vornahme des Onlinebestellprozesses auf und Auftragsbestätigung der EnBW- Webseite) › Stadtwerke • Preisübersichten › Besondere Geschäftsbedingungen DSL (BGB DSL) › • diese AGB › Service Level Agreement (SLA) › Leistungsbeschreibung › Leistungsbeschreibung DSL• Leistungsbeschreibung.
1.6 1.5 Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmun- gen Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung. Zusätzlich werden die von EnBW den Stadtwerken erteilten Informationen nach §§ 53, 54 TKG Vertragsbestandteil und der Vertrag weicht nicht zum Nachteil des Kunden hiervon ab, siehe Ziffern 24 19 und 2520.
1.7 1.6 Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und insbeson- dere insbesondere dessen Bedingungen Bedin- gungen zum Kundenschutz gelten auch dann, sollte in den AGB nicht ausdrücklich und/oder nicht vollständig hierauf Bezug genommen werden (siehe auch Ziffer 20.117.1). Gleiches gilt für zwingende Datenschutzvor- schriften Daten- schutzschutzvorschriften aus der DSGVO DS-GVO und dem TTDSG sowie BDSG.
1.8 1.7 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG, das TTDSG sowie so- wie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK- TK-Bereich ergehenden erge- henden Entscheidungen der Bundesnetz- agentur Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte Ver- waltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte v orgegeben Gerich- te vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig abhän- gig und das Risiko von Ände- rungen Änderungen nicht einseitig von EnBW den Stadtwer- ken zu tragen ist. Änderun- gen Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB unter vorrangiger Regelung des § 57 TKG führen (siehe Ziffer 2722).
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