GEMA-Gebühren Musterklauseln

GEMA-Gebühren. Für die öffentliche Darbietung urheber- rechtlich geschützter Musik, unabhän- gig davon, ob als Hintergrundmusik oder im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung, unabhängig davon, ob für alle Messebesucher oder für gela- dene Gäste und unab-hängig von der Form der Darbietung (Live, Audio/CD/ MP3/Vinyl/Streaming) oder Video (DVD/ MPEG/Streaming), ist eine Lizenz der GEMA erforderlich. Anmeldungen sind vorzunehmen über das Online-Portal xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxx/. Bei Fragen an die GEMA: Tel. +00 (0) 00 00000 000 Montag bis Xxxxxxx 07:00 - 18:00 Uhr
GEMA-Gebühren. Der eventuelle Anfall von GEMA-Gebühren ist vom Mieter zu tragen; von ihm ist auch eine eventuelle Anmeldung vorzunehmen.
GEMA-Gebühren. Die rechtzeitige Anmeldung sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Mieters. Der Mieter erkennt unwiderruflich an, alleiniger Veranstalter und Verantwortlicher im Sinne des §§ 81, 97 Urheberrechtsgesetz der der Anmietung zugrunde liegenden Veranstaltung zu sein. Der Mieter hält die Vermieterin in Bezug auf die anfallenden GEMA-Gebühren von allen Ansprüchen und Ansprüchen Dritter unwiderruflich frei.
GEMA-Gebühren. Die rechtzeitige Anmeldung und Entrichtung der Gebühren für die Aufführung oder Wiedergabe leistungsschutzrechtlich geschützter Werke bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) – bzw. bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) und/oder bei sonstigen derartigen Verwertungsorganisationen sind alleinige Pflichten des Veranstalters. Die HMC kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Veranstalter den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung oder den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der Gebühren vom Veranstalter verlangen. Ist der Veranstalter zum Nachweis der Gebührenzahlung nicht bereit oder hierzu nicht in der Lage, kann die HMC nach ihrem Ermessen die Zahlung einer Sicherheitsleistung für die Gebühren vom Veranstalter vor der Veranstaltung verlangen.
GEMA-Gebühren. Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Mieters. Xxxxxx kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Mieter den schriftlichen Nachweis der Anmel- dungen der Veranstaltung bei der GEMA, den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der GEMA Gebühren und/oder den schriftli- chen Nachweis der Rechnungsstellung durch die GEMA gegenüber dem Veranstalter verlangen. Soweit der Mieter zum Nachweis gemäß Satz 1 nicht in der Lage oder hierzu nicht bereit ist, kann Messer Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlich anfallenden GEMA–Gebühren vom Mieter verlangen.
GEMA-Gebühren. Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter/Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
GEMA-Gebühren. Für die öffentliche Darbietung urheberrechtlichgeschützter Musik mittels Schallplatten und sonstiger Tonträger sowie für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen bedarf es der Genehmigung der GEMA, Anmeldungen sind vorzunehmen bei: XXXX Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx, T +00 00 00000 00 Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend den §§28/29 BDSG im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet.
GEMA-Gebühren. 7.1 Die rechtzeitige Anmeldung und Entrichtung der Gebühren für die Aufführung und Wiedergabe leistungsschutzrechtlich geschützter Werke bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) bzw. bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) sind alleinige Pflichten von Mieter*in. Eurogress kann von Xxxxxx*in den schriftlichen Nachweis der Anmeldungen der Veranstaltung bei der GEMA bzw. GVL, den schriftlichen Nachweis der Rechnungsstellung durch die GEMA bzw. GVL oder den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der Gebühren gegenüber der GEMA bzw. GVL von Mieter*in verlangen. Soweit Mieter*in zum Nachweis gemäß Satz 1 nicht in der Lage oder hierzu nicht bereit ist, kann Eurogress die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren von Mieter*in rechtzeitig bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung verlangen.
GEMA-Gebühren. GEMA-Gebühren für vom Auftraggeber (Kunden) gebuchten oder durch die Rössler Linie GmbH & Xx.XX vermittel- ten Musiker gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Anmeldung muss vom Auftraggeber selbst abgewickelt wer- den.
GEMA-Gebühren. Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Die Künstlerin stellt eine GEMA-Liste zur Verfügung.