Gemeinsame Bedingungen für Dienst- und Werkleistungen. 6 Durchführung 6.1 Bauknecht Softfolio wird die Leistungen entsprechend der vereinbarten Aufgabenstellung erbringen. 6.2 Soweit es erforderlich ist, die ursprünglich vereinbarten Anforderungen oder nachträglich vereinbarte Anfor- derungen (siehe § 8) zu detaillieren, tut Bauknecht Softfolio dies mit Unterstützung des Kunden, erstellt ein Detailkonzept darüber und legt es dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde wird dazu innerhalb von zwei (2) Wochen Stellung nehmen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Detailkonzept als geneh- migt. Das genehmigte Detailkonzept ersetzt die bisherige Aufgabenstellung und ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Bauknecht Softfolio wird das Detailkonzept im Laufe seiner Umsetzung bei Bedarf in Ab- stimmung mit dem Kunden verfeinern. Der Aufwand von Bauknecht Softfolio für die in § 6.2 genannten Leis- tungen wird gesondert beauftragt und vergütet. 7.1 Der Kunde wird Bauknecht Softfolio bei der Durchführung der von Bauknecht Softfolio geschuldeten Leis- tungen unterstützen, soweit dies für die Erbringung dieser Leistungen erforderlich ist. Der Kunde wird Bau- knecht Softfolio hierbei im notwenigen Maß insbesondere: – Zugang zu eigenen Gebäuden und technischen Einrichtungen; – Arbeitsplätze und Arbeitsmittel; – Entwicklungs- sowie Testumgebungen mit ausreichenden Systemzeiten; – Informationen und Unterlagen; sowie – Mitarbeiter zur Durchführung der von Bauknecht Softfolio geschuldeten Leistungen zur Verfügung stellen. 7.2 Sofern der Kunde die erforderliche Unterstützung nicht leistet, hat Bauknecht Softfolio hieraus resultierende Folgen, insbesondere Verzögerungen, nicht zu vertreten. 8.1 Änderungen (einschl. Ergänzungen) der vereinbarten Aufgabenstellung und aller Vereinbarungen, auf die sich die Änderungen auswirken, werden nach dem in diesem § 8 geregelten Verfahren behandelt. 8.2 Ein Änderungswunsch kann sowohl vom Kunden als auch von Bauknecht Softfolio ausgehen. Will der Kun- de die Aufgabenstellung ändern, ist Bauknecht Softfolio zur Zustimmung verpflichtet, soweit es für Bau- knecht Softfolio zumutbar ist. Jeder Änderungswunsch ist dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitzuteilen. 8.3 Bauknecht Softfolio untersucht die Änderung, ermittelt die Auswirkungen der Änderungen und stellt sie schriftlich dar. Hierbei wird Bauknecht Softfolio insb. folgendes ausführen: – Beschreibung der Änderung und ihrer Auswirkung auf andere Vertragsdokumente, – Auswirkungen auf den definierten Leistungsumfang und dadurch ausgelöste Veränderungen des Auf- wandes und der vereinbarten Termine. 8.4 Der Aufwand von Bauknecht Softfolio für die in § 8.3 genannten Leistungen wird gesondert beauftragt und vergütet. 8.5 Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen auswirkt, kann jeder Vertragspartner eine angemessene Anpassung der getroffenen Vereinbarungen verlangen, insbeson- dere die Erhöhung der Vergütung und/oder die Verschiebung von Terminen. 8.6 Auf der Grundlage der Informationen gemäß § 8.3 wird der Kunde Bauknecht Softfolio innerhalb von zwei (2) Wochen verbindlich mitteilen, ob er die Durchführung der Änderung wünscht oder den Vertrag unverändert fortführen möchte. Äußert sich der Kunde binnen dieser Frist nicht, so gilt die Änderung als abgelehnt. 9.1 Soweit Urheberrechte an den von Bauknecht Softfolio erstellten Arbeitsergebnissen entstehen, räumt Bau- knecht Softfolio dem Kunden das Recht ein, die betreffenden Arbeitsergebnisse umfassend für eigene An- wendungszwecke zu nutzen. 9.2 Für die Nutzungsrechte an von Bauknecht Softfolio überlassener Standardsoftware gilt alleine Abschnitt II, insb. § 3. 10.1 Bauknecht Softfolio liefert Programme, die auf Wunsch des Kunden durch Bauknecht Softfolio modifiziert oder erstellt wurden, in dem jeweils vereinbarten Format (Objektcode oder Quellcode). Soweit kein Format vereinbart ist, liefert Bauknecht Softfolio im Objektcode. Eine Benutzerdokumentation zu diesen Programmen wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 10.2 Standardbausteine, die Bauknecht Softfolio in die Programme einbringt, liefert Bauknecht Softfolio als Ob- jektprogramme ohne systemtechnische Dokumentation. 11.1 Der Kunde wird die Leistungen von Bauknecht Softfolio überprüfen. Die Prüffrist beträgt zwei (2) Wochen. Bei Vertragsgemäßheit wird der Kunde nach Ablauf der Prüffrist die Abnahme erklären. Die Leistungen gel- ten als abgenommen, sobald deren Nutzbarkeit nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer einer Frist von zwei
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Samples: Software and Service Agreement, Software and Service Agreement
Gemeinsame Bedingungen für Dienst- und Werkleistungen. 6 Durchführung
6.1 Bauknecht 1. Softfolio wird die Leistungen entsprechend der vereinbarten Aufgabenstellung erbringen.
6.2 2. Soweit es erforderlich ist, die ursprünglich vereinbarten Anforderungen oder nachträglich vereinbarte Anfor- derungen Anforderungen (siehe § 8) zu detaillieren, tut Bauknecht Softfolio dies mit Unterstützung des Kunden, erstellt ein Detailkonzept darüber und legt es dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde wird dazu innerhalb von zwei (2) Wochen Stellung nehmen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Detailkonzept als geneh- migtgenehmigt. Das genehmigte Detailkonzept ersetzt die bisherige Aufgabenstellung und ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Bauknecht Softfolio wird das Detailkonzept im Laufe seiner Umsetzung bei Bedarf in Ab- stimmung Abstimmung mit dem Kunden verfeinern. Der Aufwand von Bauknecht Softfolio für die in § 6.2 6 Abs. 2 genannten Leis- tungen Leistungen wird gesondert beauftragt und vergütet.
7.1 1. Der Kunde wird Bauknecht Softfolio bei der Durchführung der von Bauknecht Softfolio geschuldeten Leis- tungen Leistungen unterstützen, soweit dies für die Erbringung dieser Leistungen erforderlich ist. Der Kunde wird Bau- knecht Softfolio hierbei im notwenigen Maß insbesondere: – Zugang zu eigenen Gebäuden und technischen Einrichtungen; – Arbeitsplätze und Arbeitsmittel; – Entwicklungs- sowie Testumgebungen mit ausreichenden Systemzeiten; – Informationen und Unterlagen; sowie – Mitarbeiter zur Durchführung der von Bauknecht Softfolio geschuldeten Leistungen zur Verfügung stellen.
7.2 2. Sofern der Kunde die erforderliche Unterstützung nicht leistet, hat Bauknecht Softfolio hieraus resultierende Folgen, insbesondere Verzögerungen, nicht zu vertreten.
8.1 1. Änderungen (einschl. Ergänzungen) der vereinbarten Aufgabenstellung und aller Vereinbarungen, auf die sich die Änderungen auswirken, werden nach dem in diesem § 8 geregelten Verfahren behandelt.
8.2 2. Ein Änderungswunsch kann sowohl vom Kunden als auch von Bauknecht Softfolio ausgehen. Will der Kun- de Kunde die Aufgabenstellung ändern, ist Bauknecht Softfolio zur Zustimmung verpflichtet, soweit es für Bau- knecht Softfolio Xxxxxxxxx zumutbar ist. Jeder Änderungswunsch ist dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitzuteilen.
8.3 Bauknecht 3. Softfolio untersucht die Änderung, ermittelt die Auswirkungen der Änderungen und stellt sie schriftlich dar. Hierbei wird Bauknecht Softfolio insb. folgendes ausführen: – :
a. Beschreibung der Änderung und ihrer Auswirkung auf andere Vertragsdokumente, – ,
b. Auswirkungen auf den definierten Leistungsumfang und dadurch ausgelöste Veränderungen des Auf- wandes Aufwandes und der vereinbarten Termine.
8.4 4. Der Aufwand von Bauknecht Softfolio für die in § 8.3 8 Abs. 3 genannten Leistungen wird gesondert beauftragt und vergütet.
8.5 5. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen auswirkt, kann jeder Vertragspartner eine angemessene Anpassung der getroffenen Vereinbarungen verlangen, insbeson- dere insbesondere die Erhöhung der Vergütung und/oder die Verschiebung von Terminen.
8.6 6. Auf der Grundlage der Informationen gemäß § 8.3 8 Abs. 3 wird der Kunde Bauknecht Softfolio innerhalb von zwei (2) Wochen verbindlich mitteilen, ob er die Durchführung der Änderung wünscht oder den Vertrag unverändert fortführen möchte. Äußert sich der Kunde binnen dieser Frist nicht, so gilt die Änderung als abgelehnt.
9.1 Soweit Urheberrechte an den von Bauknecht Softfolio erstellten Arbeitsergebnissen entstehen, räumt Bau- knecht Softfolio dem Kunden das Recht ein, die betreffenden Arbeitsergebnisse umfassend für eigene An- wendungszwecke zu nutzen.
9.2 Für die Nutzungsrechte an von Bauknecht Softfolio überlassener Standardsoftware gilt alleine Abschnitt II, insb. § 3.
10.1 Bauknecht Softfolio liefert Programme, die auf Wunsch des Kunden durch Bauknecht Softfolio modifiziert oder erstellt wurden, in dem jeweils vereinbarten Format (Objektcode oder Quellcode). Soweit kein Format vereinbart ist, liefert Bauknecht Softfolio im Objektcode. Eine Benutzerdokumentation zu diesen Programmen wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
10.2 Standardbausteine, die Bauknecht Softfolio in die Programme einbringt, liefert Bauknecht Softfolio als Ob- jektprogramme ohne systemtechnische Dokumentation.
11.1 Der Kunde wird die Leistungen von Bauknecht Softfolio überprüfen. Die Prüffrist beträgt zwei (2) Wochen. Bei Vertragsgemäßheit wird der Kunde nach Ablauf der Prüffrist die Abnahme erklären. Die Leistungen gel- ten als abgenommen, sobald deren Nutzbarkeit nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer einer Frist von zwei
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen Und Saas, Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen Und Saas
Gemeinsame Bedingungen für Dienst- und Werkleistungen. 6 Durchführung
6.1 Bauknecht Softfolio wird die Leistungen entsprechend der vereinbarten Aufgabenstellung erbringen.
6.2 Soweit es erforderlich ist, die ursprünglich vereinbarten Anforderungen oder nachträglich vereinbarte Anfor- derungen (siehe § 8) zu detaillieren, tut Bauknecht Softfolio dies mit Unterstützung des Kunden, erstellt ein Detailkonzept darüber und legt es dem Kunden zur Genehmigung vor. Der Kunde wird dazu innerhalb von zwei (2) Wochen Stellung nehmen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Detailkonzept als geneh- migtgenehmigt. Das genehmigte Detailkonzept ersetzt die bisherige Aufgabenstellung und ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Bauknecht Softfolio wird das Detailkonzept im Laufe seiner Umsetzung bei Bedarf in Ab- stimmung Abstim- mung mit dem Kunden verfeinern. Der Aufwand von Bauknecht Softfolio für die in § 6.2 genannten Leis- tungen Leistungen wird gesondert beauftragt und vergütet.
7.1 Der Kunde wird Bauknecht Softfolio bei der Durchführung der von Bauknecht Softfolio geschuldeten Leis- tungen Leistun- gen unterstützen, soweit dies für die Erbringung dieser Leistungen erforderlich ist. Der Kunde wird Bau- knecht Bauknecht Softfolio hierbei im notwenigen Maß insbesondere: insbesondere – Zugang zu eigenen Gebäuden und technischen Einrichtungen; – Arbeitsplätze und Arbeitsmittel; – Entwicklungs- sowie Testumgebungen mit ausreichenden Systemzeiten; – Informationen und Unterlagen; sowie – Mitarbeiter zur Durchführung der von Bauknecht Softfolio geschuldeten Leistungen zur Verfügung stellen.
7.2 Sofern der Kunde die erforderliche Unterstützung nicht leistet, hat Bauknecht Softfolio hieraus resultierende Folgen, insbesondere Verzögerungen, nicht zu vertreten.
8.1 Änderungen (einschl. Ergänzungen) der vereinbarten Aufgabenstellung und aller Vereinbarungen, auf die sich die Änderungen auswirken, werden nach dem in diesem § 8 geregelten Verfahren behandelt.
8.2 Ein Änderungswunsch kann sowohl vom Kunden als auch von Bauknecht Softfolio ausgehen. Will der Kun- de Kunde die Aufgabenstellung ändern, ist Bauknecht Softfolio zur Zustimmung verpflichtet, soweit es für Bau- knecht Bauknecht Softfolio zumutbar ist. Jeder Änderungswunsch ist dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitzuteilen.
8.3 Bauknecht Softfolio untersucht die Änderung, ermittelt die Auswirkungen der Änderungen und stellt sie schriftlich schrift- lich dar. Hierbei wird Bauknecht Softfolio insb. folgendes Folgendes ausführen: – Beschreibung der Änderung und ihrer Auswirkung auf andere Vertragsdokumente, – Auswirkungen auf den definierten Leistungsumfang und dadurch ausgelöste Veränderungen des Auf- wandes Aufwan- des und der vereinbarten Termine.
8.4 Der Aufwand von Bauknecht Softfolio für die in § 8.3 genannten Leistungen wird gesondert beauftragt und vergütet.
8.5 Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen auswirkt, kann jeder Vertragspartner eine angemessene Anpassung der getroffenen Vereinbarungen verlangen, insbeson- dere die Erhöhung der Vergütung und/oder die Verschiebung von Terminen.
8.6 Auf der Grundlage der Informationen gemäß § 8.3 wird der Kunde Bauknecht Softfolio innerhalb von zwei (2) Wochen verbindlich mitteilen, ob er die Durchführung der Änderung wünscht oder den Vertrag unverändert fortführen möchte. Äußert sich der Kunde binnen dieser Frist nicht, so gilt die Änderung als abgelehnt.
9.1 Soweit Urheberrechte an den von Bauknecht Softfolio erstellten Arbeitsergebnissen entstehen, räumt Bau- knecht Softfolio dem Kunden das Recht ein, die betreffenden Arbeitsergebnisse umfassend für eigene An- wendungszwecke zu nutzen.
9.2 Für die Nutzungsrechte an von Bauknecht Softfolio überlassener Standardsoftware gilt alleine Abschnitt II, insb. § 3.
10.1 Bauknecht Softfolio liefert Programme, die auf Wunsch des Kunden durch Bauknecht Softfolio modifiziert oder erstellt wurden, in dem jeweils vereinbarten Format (Objektcode oder Quellcode). Soweit kein Format vereinbart verein- bart ist, liefert Bauknecht Softfolio im Objektcode. Eine Benutzerdokumentation zu diesen Programmen wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
10.2 Standardbausteine, die Bauknecht Softfolio in die Programme einbringt, liefert Bauknecht Softfolio als Ob- jektprogramme Objekt- programme ohne systemtechnische Dokumentation.
11.1 Der Kunde wird die Leistungen von Bauknecht Softfolio überprüfen. Die Prüffrist beträgt zwei (2) Wochen. Bei Vertragsgemäßheit wird der Kunde nach Ablauf der Prüffrist die Abnahme erklären. Die Leistungen gel- ten als abgenommen, sobald deren Nutzbarkeit nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer einer Frist von zweizwei (2) weiteren Wochen nicht wegen gemeldeter Fehler erheblich eingeschränkt ist. Bauknecht Softfolio ist bereit, den Kunden bei einer Abnahmeprüfung gegen Vergütung nach Aufwand zu unterstützen. Der Kunde kann und soll Testfälle dafür unter Einhaltung einer Frist von einer (1) Woche stellen.
11.2 Soweit Teillieferungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile wird innerhalb der Abnahmeprüfung für die letzte Teillieferung überprüft.
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