Nicht enthaltene Leistungen Musterklauseln

Nicht enthaltene Leistungen. Nicht im Vertrag enthalten und nicht durch die vereinbarte Pauschalvergütung gemäß § 15 abgedeckt sind sämtliche Leistungen, die nicht zu den Pauschalleistungen gemäß § 13.1 zählen, d.h. insbesondere nach- folgende Leistungen: Beratung und/oder Schulung von Mitarbeitern des Kunden am Installationsort der je- weiligen Software. Behebung von Fehlern vor Ort am Installationsort der jeweiligen Software, wenn und soweit solche Fehler aus einer nicht sachgerechten Nutzung der Software oder Anwenderfehlern resultie- ren, sowie Leistungen zur Behebung von Folgeschäden ungeachtet ihrer Ursache. Pflege-, Wartungs- und Beratungsleistungen für individuell auf Wunsch des Kunden entwickelte Programmbestandteile oder – Module der Software. Bereitstellung von Datenbank- Updates oder –Upgrades. Bereitstellung von Betriebs- system- updates oder –Upgrades. Telefonische Unterstützung bei der Bearbeitung von inhaltlichen Fragen zu der Software und zu Fragen der eingesetzten Datenbanken. Formularanpassungen. Installation von Software-Updates und Software-Upgrades der Software auf Servern und/oder Clients beim Kunden. Unterstützung in Installationsfragen zur Software. Beheben von Datenproblemen. Anpassungen von Schnittstellen zu und von Fremdprogrammen. Anfahrtskosten jeglicher Art. Versandkosten. Zusatz- und Erweiterungsprogramme zur Software. Individuell zu erstellende Programme sowie deren Pflege. Hardware und Hardwareteile. Hardwareerweiterungen. Fehlerdiagnose- und -Beseitigung an der Hardware. Beseitigung von Folgeschäden ungeachtet der Verursachung. Betreuung von Produkten, die von Dritten geliefert wurden, wenn sie nicht ausdrücklich in Textform in diesen Vertrag einbezogen sind. Der Kunde erbringt die zur Erfüllung der Pauschalleistungen durch Bauknecht Softfolio erforderlichen Mit- wirkungsleistungen und unterstützt Bauknecht Softfolio bei der Leistungserbringung für Bauknecht Softfolio kostenfrei. Der Kunde stellt die freie Zugänglichkeit zu der Software und der betroffenen Hardware / seinen Systemen während der üblichen Geschäftszeiten sicher. Der Kunde ist allein für eine kontinuierliche und voll umfängliche Datensicherung nach dem Stand der Technik verantwortlich, so dass, z.B. bei Datenprob- lemen, jederzeit eine funktionsfähige Datensicherung auf den Computer übertragen wer- den kann. Soft- ware oder Systeme, die von einem Dritten und nicht von Bauknecht Softfolio geliefert wurden, unterfallen nur dann der vorliegenden Vereinbarung, wenn sie ausdrücklich in Textf...
Nicht enthaltene Leistungen. 10.1. Eine Verpflichtung zur Erbringung von Serviceleistungen nach dieser Servicevereinbarung besteht nicht • außerhalb unserer Geschäftszeiten • im Falle unsachgemäßen Gebrauchs 10.2. Unsachgemäßer Gebrauch liegt vor • bei Verletzung der Lizenzbedingungen • bei Softwareänderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers • bei Installations- oder Anwendungsfehler seitens des Auftraggebers, oder auch bei Virenbefall • bei äußeren Einwirkungen, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat • bei nicht vom Auftragnehmer gelieferter Hardware, des Betriebssystems oder anderer Computerprogramme 10.3. Supportunterstützung bei den unter Ziffer 10.2. genannten Fällen werden auf der Grundlage der jeweiligen Stundensätze des Auftragnehmers gesondert vergütet. 10.4. Änderungen des Installationsorts sind unverzüglich durch den Auftraggeber, dem Auftragnehmer anzuzeigen. Daraus resultierende zusätzliche Aufwen- dungen des Auftragnehmers werden gesondert in Rechnung gestellt.
Nicht enthaltene Leistungen. Nicht im Vertrag enthalten und nicht durch die vereinbarte Pauschalvergütung ge- mäß Ziffer 4 abgedeckt sind sämtliche Leistungen, die nicht zu den Pauschalleis- tungen gemäß Ziffer 2 a. zählen, d.h. insbesondere nachfolgende Leistungen: • Beratung und/oder Schulung von Mit- arbeitern des Kunden am Installation- sort der jeweiligen Software. • Behebung von Fehlern vor Ort am Installationsort der jeweiligen Soft- ware, wenn und soweit solche Fehler aus einer nicht sachgerechten Nut- zung der Software oder Anwenderfeh- lern resultieren, sowie Leistungen zur Behebung von Folgeschäden unge- achtet ihrer Ursache. • Pflege-, Wartungs- und Beratungsleis- tungen für individuell auf Wunsch des Kunden entwickelte Programmbe- standteile oder –Module der Software. • Bereitstellung von Datenbank- Updates oder –Upgrades. • Bereitstellung von Betriebssystem- updates oder –Upgrades. • Telefonische Unterstützung bei der Bearbeitung von inhaltlichen Fragen zu der Software und zu Fragen der eingesetzten Datenbanken. • Formularanpassungen. • Installation von Software-Updates und Software-Upgrades der Software auf Servern und/oder Clients beim Kun- den. • Unterstützung in Installationsfragen zur Software. • Beheben von Datenproblemen. • Anpassungen von Schnittstellen zu und von Fremdprogrammen. • Anfahrtskosten jeglicher Art. • Versandkosten. • Zusatz- und Erweiterungsprogramme zur Software. • Individuell zu erstellende Programme sowie deren Pflege. • Hardware und Hardwareteile. • Hardwareerweiterungen. • Fehlerdiagnose- und -Beseitigung an der Hardware. • Beseitigung von Folgeschäden unge- achtet der Verursachung. • Betreuung von Produkten, die von Dritten geliefert wurden, wenn sie nicht ausdrücklich in Textform in die- sen Vertrag einbezogen sind.
Nicht enthaltene Leistungen. 4.1. Die nachfolgend aufgeführten Arbeiten bzw. Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand des Wartungsvertrages und müssen daher gesondert beauftragt werden; in diesem Fall werden sie auch gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft: 4.1.1. Ölwechsel in Getriebekästen und Steuergeräten, bzw. Hydr. – Aggregaten. 4.1.2. Untersuchung und Beseitigung festgestellter und vermuteter Mängel, die nicht durch einfache Handgriffe und ohne das Lösen fest verschraubter Abdeckungen und ohne Demontage etc., untersucht und beseitigt werden können. 4.1.3. Säuberung des Maschinenraumes, des Triebwerkraumes und der Schachtgruben von anderen, nicht durch den Betrieb der Aufzugsanlage bedingten Verunreinigungen, insbesondere das Ausschöpfen wasserfangender Schachtgruben. 4.1.4. Erstellung der GBU oder sonstiger Zertifikate. 4.1.5. Erstellen fehlender oder nicht mehr lesbarer Notbefreiungsanleitungen. 4.1.6. Montage eines NUNN Schlüsseltresors, in dem Objektschlüssel deponiert werden. 4.1.7. Prüfung durch eine zertifizierte Überwachungsstelle, sowie die Abstellung von Servicetechnikern, einschließlich etwa der Prüfgewichte. Ebenso gehen die eventuellen ZÜS-Gebühren und Prüfungskosten zu Lasten des Betreibers. 4.2. Der Kunde erhält vor Durchführung der betreffenden Maßnahme einen Kostenvoranschlag. XXXX wird erst nach Auftragserteilung durch Freigabe des Kostenvoranschlags mit der Ausführung der Arbeiten beginnen. Der Kunde kann bei notwendigen Reparaturleistungen auf die Erstellung des Kostenvoranschlags verzichten, um eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme sicher zu stellen. Dies ist im Vertrag entsprechend zu vermerken. Der Kunde kann den Verzicht auf die Erstellung des Kostenvoranschlags auch auf dringende Fälle beschränken, wenn die nach Einschätzung von NUNN zu erwartenden Kosten einen Betrag von € 700,- (netto) nicht übersteigen. Dies ist ebenfalls im Vertrag entsprechend zu vermerken. 4.3. In dringenden Fällen können die voraussichtlichen Kosten dem Kunden auch telefonisch mitgeteilt werden.
Nicht enthaltene Leistungen. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten.
Nicht enthaltene Leistungen. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind Maßnahmen zur Pflege des Sokrates-Datenbestandes (z.B. Daten-Urladungen, Datenimporte aus externen Datenquellen, Bereinigung von Eingabefehlern etc.) sowie Leistungen für die Umsetzung gemeinde- oder schulspezifischer Anforderungen (z.B. Erstellung oder Anpassung von individuellen Formularen, Berichten und Auswertungen) und Schulungen. Derartige Leistungen können vom Kunden bei bit media gesondert zu den jeweils gültigen Preisen beauftragt werden.
Nicht enthaltene Leistungen. Anfallende Material- und Beschaffungskosten • Beseitigung von Schäden oder Folgeschäden Schäden, die entstanden sein können: - aufgrund fehlerhafter bzw. unsachgemässer Bedienung, Anschluss von ungeeigneten Zusatzeinrichtungen sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung, - aus der Anwendung der Programme oder dem Betrieb des EDV-Systems, beispielsweise Daten- oder Programmverlust bei Datenreorganisation, - aus tatsächlichen oder bei objektiver Betrachtungsweise vermuteten hardwarebedingten Fehlfunktionen, - durch Unterbrechungen der Stromversorgung oder individuelle System- bzw. Konfigurationsänderungen, - aus nicht reproduzierbaren Fehlfunktionen oder - aufgrund von Störungen von Fremdsoftware, Computer-Viren, Betriebssystem- Änderungen oder -Erweiterungen. • Hard- und Softwareumstellungen Hard- und Softwareumstellungen, falls die Programmerweiterungen bzw. Neuerungen geänderte Anforderungen an die eingesetzte Technik stellen.
Nicht enthaltene Leistungen. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht inklusive. Keine Reiserücktrittsversicherung, keine Auslandskrankenversicherung. Diese bitte selbst abschließen!
Nicht enthaltene Leistungen. Nicht Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung sind Leistungen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde oder nicht autorisierte Dritte eigenmächtig Eingriffe in die Systeme oder an Bestandteilen vornehmen, oder dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebsbedingungen nicht einge- halten werden. Wenn nicht im Dienstleistungsangebot aufgelistet, werden Ersatz bzw. Austausch von Verschleissteilen und Verbrauchsmaterialien als separate Leistungen verrechnet.
Nicht enthaltene Leistungen. Soweit in den Nummern 2.2. bis 2.5. Verbindungen nicht positiv erwähnt werden, sind diese nicht in den entsprechenden Flatrates enthalten, sondern werden zu den in der für das jeweils gebuchte Produkt geltenden Preisliste abrufbaren Konditionen getrennt abgerechnet. Insoweit wird auch auf die Beschränkungen in Nummer 3 verwiesen.