Gemeinschaftsveranstaltungen. Dies umfasst den angemessenen Aufwand für die Bereitstellung und das Herrichten von Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens, nicht jedoch die Organisation zur Durchführung oder Teilnahme von/an Gemeinschaftsveranstaltungen. Die Pflegeeinrichtung überlässt den Bewohnern geeigneten Wohnraum. Die Vorschriften des § 9 Abs. 2 SGB XII zum Wunsch- und Wahlrecht bleiben unberührt.
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Samples: Heimvertrag, Vertrag Über Die Betreuung Und Versorgung, Heimvertrag Über Die Kurzzeitpflege
Gemeinschaftsveranstaltungen. Dies umfasst den angemessenen Aufwand für die Bereitstellung und das Herrichten von Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens, nicht jedoch je- doch die Organisation zur Durchführung oder Teilnahme von/an GemeinschaftsveranstaltungenGemeinschaftsveranstal- tungen. Die Pflegeeinrichtung überlässt den Bewohnern geeigneten Wohnraum. Die Vorschriften des § 9 Abs. 2 SGB XII zum Wunsch- und Wahlrecht bleiben unberührt.
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Samples: Rahmenvertrag Für Den Bereich Vollstationäre Pflege, Kooperationsvereinbarung