Genehmigungsvermerk Musterklauseln

Genehmigungsvermerk. Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausfüh- rung des Standes eingehalten werden, ist es bei ebenerdigen, eingeschossigen Stand- bauten ohne Überdachung in den Messe- hallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und Konstruktionen sind genehmigungs- pflichtig. Aufbaupläne (Grundriss und An- sicht) sind in doppelter Ausführung bei der Messe Berlin zur Genehmigung einzureichen. Einzelheiten enthalten die Aussteller-Ser- vice-Unterlagen.
Genehmigungsvermerk. Mit den Arbeiten für den Standaufbau darf erst begonnen werden, wenn der Aussteller ein Exemplar mit dem Genehmigungsvermerk der Koelnmesse erhalten hat. Dieser Genehmigungsvermerk entbindet den Aussteller nicht von der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Er besagt lediglich, dass Koelnmesse unter gestalterischen Gesichtspunkten keine Einwände hat. Auf Anforderung der Koelnmesse ist der Aussteller verpflichtet, unverzüglich zusätzlich geforderte Informationen zum Messestand vorzulegen. Eine Prüfungspflicht der Einhaltung sonstiger Vorschriften besteht für Koelnmesse nicht. Sofern gleichwohl ein Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften entdeckt wird, kann Koelnmesse auch aus diesem Grund den Genehmigungsvermerk verweigern. Sie werden darauf hingewiesen, dass in besonderen Fällen – in Ihrem Auftrag und auf Ihre Rechnung – die Bauunterlagen zur Prüfung den zuständigen Stellen vorgelegt werden müssen. Ungeachtet von behördlichen Bauabnahmen ist Rügen der Koelnmesse über am Stand festgestellte Beanstandungen unverzüglich nachzukommen. Bei Gefahr in Verzug darf Koelnmesse die erforderlichen Maßnahmen nach beliebigem Ermessen bestimmen und auf Kosten des Ausstellers ausführen lassen.
Genehmigungsvermerk. Für die beteiligten Gemeinden: Münchenbuchsee, 10. Dezember 2010 Präsidentin Sekretär Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxx Xxxxxxx X. Xxxxx Zollikofen, 10. Dezember 2010 Präsident Sekretär Xxxxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Münchenbuchsee, 10. Dezember 2010 Präsident Sekretär Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Der Trägerverein Hirzi legt die Gebühren jährlich innerhalb folgendem Gebührenrahmen fest: Ein- zelein- tritte Erwachsene Fr. 2.00 – Fr. 8.00 Fr. 2.00 – Fr. 12.00 Lehrlinge, Studenten, XXX-Xxx. (gegen Ausweis) Fr. 1.00 – Fr. 7.00 Fr. 1.00 – Fr. 10.00 Xxxxxxx (1. – 9. Klasse) Fr. 1.00 – Fr. 6.00 Fr. 1.00 – Fr. 8.00 Vorschulpflichtige Kinder Fr. 0.00 – Fr. 2.00 Fr. 0.00 – Fr. 4.00 Saisonabonnemente Erwachsene Fr. 30.00 – 120.00 Fr. 40.00 – 140.00 Lehrlinge, Studenten, AHV-Bez. (gegen Ausweis) Fr. 20.00 – 100.00 Fr. 30.00 – 120.00 Xxxxxxx (1. – 9. Klasse) Fr. 10.00 – 60.00 Fr. 20.00 – 80.00 Vorschulpflichtige Kinder Fr. 0.00 – 30.00 Fr. 0.00 – 50.00 Familientarif: