GEPRťFTE UNTERLAGEN Musterklauseln

GEPRťFTE UNTERLAGEN. Für den Zweck dieses Gutachtens haben wir Folgendes geprüft: 1. eine beglaubigte Abschrift der [Angabe der entsprechenden Gründungsurkunde(n)] des T2S-Geldkontoinhabers, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt gültig ist/sind; 2. einen Auszug aus [genaue Bezeichnung des relevanten Ge- sellschaftsregisters] und [falls zutreffend] aus [Verzeichnis der Kreditinstitute oder entsprechendes Register]; 3. eine Abschrift der Lizenz des T2S-Geldkontoinhabers oder eines anderen Nachweises der Zulassung zur Er- bringung von Bank-, Wertpapier-, ťberweisungs- oder sonstigen Finanzdienstleistungen in [Staat] 4. eine Kopie des vom Vorstand (Geschäftsführungsorgan) des T2S-Geldkontoinhabers gefassten Beschlusses vom [Datum einfügen], aus dem die Zustimmung des T2S- Geldkontoinhabers zur Anerkennung der nachstehend definierten Systemgrundlagen hervorgeht; 5. [Angabe aller Vollmachten und anderer Unterlagen, aus denen die erforderlichen Befugnisse der Person(en), welche im Namen des T2S-Geldkontoinhabers die (nachstehend definierten) Systemgrundlagen anerkennen, hervorgehen]; sowie weitere Unterlagen zur Gründung sowie zu den Befug- nissen und Genehmigungen des T2S-Geldkontoinhabers, die für die Erstellung dieses Gutachtens erforderlich oder zweckdienlich sind (nachfolgend die „Grundlagen des T2S-Geldkontoinhabers“). Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens haben wir ferner Folgendes geprüft: 1. den Abschnitt A der Geschäftsbestimmungen der Oesterreichischen Nationalbank für die Teilnahme an TARGET2 Securities-OeNB und den Bedingungen für Auto-Collateralisations-Geschäfte mit Datum vom [Datum einfügen] (nachfolgend die „Bestimmungen“) und 2. Geschäftsbestimmungen der Oesterreichischen National- bank für die Führung von Girokonten, die Teilnahme am OeNB-Zahlungssystem ASTI und die Inanspruch- nahme von Innertageskrediten (GB ASTI). Die Bestimmungen und GB ASTI werden im Folgenden als die „Systemgrundlagen“ und zusammen mit den Grundlagen des T2S-Geldkontoinhabers als die „Grundlagen“ bezeichnet.
GEPRťFTE UNTERLAGEN. Für den Zweck dieses Rechtsgutachtens haben wir die nachstehend aufgeführten Unterlagen und sonstigen für erforderlich und zweckdienlich erachteten Dokumente geprüft: 1. den Abschnitt A der Geschäftsbestimmungen der Oesterreichischen Nationalbank für die Teilnahme an TARGET2 Securities-OeNB und den Bedingungen für Auto-Collateralisations-Geschäfte für das System mit Datum vom [Datum einfügen] (nachfolgend die „Bestimmungen“) und 2. sonstige für das System und/oder das Verhältnis zwischen dem T2S-Geldkontoinhaber und anderen Teilnehmern des Systems sowie zwischen den Teilnehmern des Systems und der OeNB maßgebliche Dokumente. Die Bestimmungen und die in obigem Absatz 2. angeführten maßgeblichen Dokumente werden nachfolgend als die „System- grundlagen“ bezeichnet.

Related to GEPRťFTE UNTERLAGEN

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Unterlagen Der Katalog, Flyer, Broschüren und die Websiten von Xxxxxx Reisen xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx dienen als bloße Werbemittel. Das sog. „Ideen-Buch“ dient als Anregung für die Gestaltung individuell maßgeschneiderter Tages- und Pauschalreisen und ist ebenfalls ein Werbemittel. Die in diesen Unterlagen präsentierten Reisen (Tagesfahrten, sowie Pauschalreisen) und sonstige Leistungen stellen keine Anbote iSd PRG dar.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • Folgen einer Obliegenheitsverletzung Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers wird der Versicherer den Versicherungsnehmer auf die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit in Textform hinweisen.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer 6.5 des Abschnitts II.