Common use of Gerichts- und Schiedsverfahren Clause in Contracts

Gerichts- und Schiedsverfahren. Innerhalb der vergangenen 12 Monate haben keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) bestanden, noch sind solche staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren abgeschlossen worden, die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Landesbank Baden-Württemberg und/oder des LBBW-Konzerns auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Die Bankenlandschaft bleibt weiterhin mit Rechtsrisiken aus Kundentransaktionen in komplexen Derivaten und mit der Fortentwicklung des Verbraucherrechts konfrontiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Jahr 2017 zudem eine Übertragung verbraucherrechtlicher Grundsätze auch auf gewerbliche Kunden zu Lasten der Kreditinstitute vorgenommen. Weitere Rechtsrisiken bestehen im steuerrechtlichen Umfeld betreffend die Anrechnungsvoraussetzungen für Kapitalertragssteuer. Hier kann eine fortentwickelte Rechtsauffassung mit retrospektiven Auswirkungen auf Grundlage neuer Rechtsprechung bzw. neuer Verlautbarungen der Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen werden. Die von der Landesbank Baden- Württemberg initiierten laufenden rechtlichen Analyse- und Risikoprozesse tragen den vorgenannten Entwicklungen Rechnung. Nach heutigem Kenntnisstand wurde angemessene Vorsorge zur Abdeckung rechtlicher Risiken getroffen, wobei die künftige Entwicklung von Rechtsprechung und Rechtsstreitigkeiten weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Landesbank Baden-Württemberg ist. Die Rückstellungsbildung betrifft dabei auch vor dem Hintergrund der ungeklärten Rechtsprechung im Wesentlichen die Abdeckung rechtlicher Risiken aus bestimmten Derivatetransaktionen sowie verbraucherrechtlicher Risiken. Seit dem 31. Dezember 2020 sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage der Emittentin und des LBBW-Konzerns eingetreten.

Appears in 3 contracts

Samples: www.lbbw.de, www.lbbw.de, daten.comdirect.de

Gerichts- und Schiedsverfahren. Innerhalb der vergangenen 12 Monate haben keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) bestanden, noch sind solche staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren abgeschlossen worden, die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Landesbank Baden-Württemberg und/oder des LBBW-Konzerns auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Die Bankenlandschaft bleibt weiterhin mit Rechtsrisiken aus Kundentransaktionen in komplexen Derivaten und mit der Fortentwicklung des Verbraucherrechts konfrontiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Jahr 2017 zudem eine Übertragung verbraucherrechtlicher Grundsätze auch auf gewerbliche Kunden zu Lasten der Kreditinstitute vorgenommen. Weitere Rechtsrisiken bestehen im steuerrechtlichen Umfeld betreffend die Anrechnungsvoraussetzungen für Kapitalertragssteuer. Hier kann eine fortentwickelte Rechtsauffassung mit retrospektiven Auswirkungen auf Grundlage neuer Rechtsprechung bzw. neuer Verlautbarungen der Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen werden. Die von der Landesbank Baden- Baden-Württemberg initiierten laufenden rechtlichen Analyse- und Risikoprozesse tragen den vorgenannten Entwicklungen Rechnung. Nach heutigem Kenntnisstand wurde angemessene Vorsorge zur Abdeckung rechtlicher Risiken getroffen, wobei die künftige Entwicklung von Rechtsprechung und Rechtsstreitigkeiten weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Landesbank Baden-Württemberg ist. Die Rückstellungsbildung betrifft dabei auch vor dem Hintergrund der ungeklärten Rechtsprechung im Wesentlichen die Abdeckung rechtlicher Risiken aus bestimmten Derivatetransaktionen sowie verbraucherrechtlicher Risiken. Seit dem 31Die LBBW hat im Rahmen einer Konsortialfinanzierung für Warenlieferungen nach Russland nach Artikel 4 Absatz 3 lit. Dezember 2020 sind keine wesentlichen Veränderungen in b) der Finanzlage Verordnung (EU) Nr.833/2014 erforderliche Genehmigungen seitens der Emittentin Deutschen Bundesbank erst nachträglich eingeholt. Die Auszahlungen waren jedoch von Anfang an genehmigungsfähig und es lagen zu den jeweiligen Auszahlungszeitpunkten auch entsprechende Exporteursgenehmigungen seitens des LBBW-Konzerns eingetretenBundesamts für Ausfuhrkontrolle vor. Ein diesbezüglich eingeleitetes Ordnungswidrigkeitenverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.lbbw.de