ANGABEN ZU ANTEILSEIGNERN UND WERTPAPIERINHABERN. 11.1 Aktionärsstruktur der Emittentin
Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.