Common use of Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort Clause in Contracts

Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort. 16.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige österreichische Gericht. Der Verkäufer kann jedoch auch das für den Käufer zuständige Gericht anrufen. 16.2 Die Parteien können auch die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbaren. 16.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 1980, BGBl. 1988/96. 16.4 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen

Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort. 16.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden erge- benden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige österreichische Gericht. Der Verkäufer kann jedoch auch das für den Käufer zuständige Gericht anrufen. 16.2 Die Parteien können auch die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbarenverein- baren. 16.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens Überein- kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 1980, BGBl. 1988/96. 16.4 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen

Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort. 16.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers Verkäu- fers örtlich zuständige österreichische Gericht. Der Verkäufer kann jedoch auch das für den Käufer zuständige Gericht anrufen. 16.2 Die Parteien können auch die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes Schiedsge- richtes vereinbaren. 16.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss Aus- schluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge Verträ- ge über den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 1980, BGBl. 1988/96. 16.4 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

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Samples: General Terms and Conditions of Delivery, General Terms and Conditions of Delivery

Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort. 16.1 17.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige österreichische Gericht. Der Verkäufer kann jedoch auch das für den Käufer zuständige Gericht anrufen. 16.2 17.2 Die Parteien können auch die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbaren. 16.3 17.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 1980, BGBl. 1988/96. 16.4 17.4 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort. 16.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige österreichische Gericht. Der Verkäufer kann jedoch auch das für den Käufer zuständige Gericht anrufen. 16.2 Die Parteien können auch die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbarenverein- baren. 16.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der de Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 1980, 1980 BGBl. 1988/96. 16.4 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

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Samples: Technician Service Agreement

Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort. 16.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige österreichische Gericht. Der Verkäufer kann jedoch auch das für den Käufer zuständige Gericht anrufen. 16.2 Die Parteien können auch die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbaren. 16.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 1980, BGBl. 1988/96. 16.4 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

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