Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort. 15.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige österreichische Gericht. Wir können jedoch auch das für den Käufer zuständige Gericht anrufen. 15.2 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. 15.3 Alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und uns, sofern der Käufer seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) hat, werden, sofern schriftlich nicht anders vereinbart wurde, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer Paris von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Der Schiedsort ist Wien. Das Schiedsgericht entscheidet gemäß österreichischem, materiellem Recht. 15.4 Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) und vergleichbarer internationaler Vereinbarungen ist ausgeschlossen. 15.5 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort unser Sitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
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