Common use of Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Schlussbestimmungen Clause in Contracts

Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Schlussbestimmungen. 1. Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist München/Garching als Gerichtsstand vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind. 3. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein mit uns verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Ein durch Rechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag durch Rechtsnachfolge ist mit unserer Zustimmung möglich. Wir werden eine solche Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haftet der bisherige Kunde und der neue Kunde zur gesamten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraum. 4. Es ist ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. 5. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu vereinbaren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Schlussbestimmungen. 1. Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Bestandteil der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber ist ebenso unser Business Partner Code of Conduct. (xxxxx://xxx.xx-xxxx.xxx/xxxxxx/Xxxxxxxxx/Xxxxxxxx_Xxxxxxx_Xxxx_xx_Xxxxxxx_xx- tech_GmbH_2022_DE.pdf) 3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist München/Garching als Gerichtsstand vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Kunde Auftraggeber keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden Auftraggebers bekannt sind. 3. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger auch am Sitz des Auftraggebers oder einen Dritten an einem anderen Sitz der unserer Gruppe zugehörigen Gesellschaften zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein mit uns verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Ein durch Rechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag durch Rechtsnachfolge ist mit unserer Zustimmung möglich. Wir werden eine solche Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haftet der bisherige Kunde und der neue Kunde zur gesamten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraumklagen. 4. Es ist ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Bei unterschiedlichen Vertragsurkunden ist die deutsche Fassung maßgeblich. 5. Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine Datenverarbeitungsanlage unterstützt. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers, insbesondere Namen, Adresse, Kontenverbindungen, werden zu Eigenzwecken gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit Erteilung des Auftrags damit einverstanden. 6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns gegenüber, alle rechtlich notwendigen Erklärungen abzugeben bzw. gegebenenfalls erforderliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV), zu treffen. 7. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu vereinbaren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Schlussbestimmungen. 1. Mündliche Vereinbarungen, Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigungder Schrift- form. 2. Erfüllungsort ist unser Firmensitz in Weil im Schönbuch. 3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist München/Garching als Gerichtsstand unser Firmensitz in Weil im Schönbuch vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Kunde Lieferant keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klagerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlichen gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden Lieferanten bekannt sind. 3. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten auch am Sitz des Lieferanten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein mit uns verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Ein durch Rechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag durch Rechtsnachfolge ist mit unserer Zustimmung möglich. Wir werden eine solche Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haftet der bisherige Kunde und der neue Kunde zur gesamten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraumklagen. 4. Es ist ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss vereinbart, die Geltung des UN-Kaufrechts vereinbart(CISG) ist ausgeschlossen. Bei unterschiedlichen Vertragsurkunden ist die deutsche Fassung maßgeblich. 5. Sollte Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen Bedingungen hiervon nicht berührt. Im Fall Falle der Unwirksamkeit Unwirksam- keit einer oder mehrerer Bestimmungen Bedingungen sind die Parteien verpflichtet, eine der den unwirksamen Bestimmung Bedingungen wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung Bedingungen rechts- wirksam dagegenzustellen und zu vereinbaren. STÄHLI steht für Innovation, Verantwortung, Fairness und Kundenorientierung. Dieses Wer- teverständnis erwarten wir ebenso von unseren Kunden, Lieferanten, Werkunternehmern, Dienstleistern und sonstigen Vertragspartnern. Um die Einhaltung ethischer Grundprinzipien und gesetzlicher Bestimmungen auch in der Lieferkette zu gewährleisten, ist die Einhaltung ist der nachfolgenden Prinzipien von unseren Partnern sicherzustellen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Schlussbestimmungen. 1. Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Bestandteil der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber ist ebenso unser Business Partner Code of Conduct. 3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist München/Garching als Gerichtsstand vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Kunde Auftraggeber keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden Auftraggebers bekannt sind. 3. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger auch am Sitz des Auftraggebers oder einen Dritten an einem anderen Sitz der unserer Gruppe zugehörigen Gesellschaften zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein mit uns verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Ein durch Rechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag durch Rechtsnachfolge ist mit unserer Zustimmung möglich. Wir werden eine solche Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haftet der bisherige Kunde und der neue Kunde zur gesamten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraumklagen. 4. Es ist ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Bei unterschiedlichen Vertragsurkunden ist die deutsche Fassung maßgeblich. 5. Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine Datenverarbeitungsanlage unterstützt. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers, insbesondere Namen, Adresse, Kontenverbindungen, werden zu Eigenzwecken gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit Erteilung des Auftrags damit einverstanden. 6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns gegenüber, alle rechtlich notwendigen Erklärungen abzugeben bzw. gegebenenfalls erforderliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV), zu treffen. 7. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu vereinbaren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Schlussbestimmungen. (1. Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen ) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Änderungen Leistungen und für die Verbind- lichkeiten des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen BestätigungBestellers ist Putzbrunn. (2. I) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kauf- rechts (CISG). (3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist München/Garching als Zusam- menhang mit dem Lieferverhältnis ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sowie für den Fall, dass der Besteller keinen Gerichtsstand vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind. 3München. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen. Unberührt bleiben der gesetzliche Gerichtsstand für das Mahnverfahren sowie andere gesetzliche Gerichts- stände, von denen nicht durch Parteivereinbarung abgewichen werden kann. (4) 312i Abs. 1 Satz 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein mit uns verbundenes Unternehmen bei Verträgen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Ein durch Rechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflich- tungen des Kunden ist uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag durch Rechtsnachfolge ist mit unserer Zustimmung möglich. Wir Unternehmers vorsehen, werden eine solche Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haftet der bisherige Kunde und der neue Kunde zur gesamten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraumabbedungen. 4(5) Der Besteller hat inländische und ausländische, insbesondere US-ame- rikanische Export- und Importvorschriften zu beachten. Es ist ausschließlich Dasselbe gilt für sonstige inländische und ausländische gesetzliche Vorschriften und behördliche Anordnungen. Von Ansprüchen Dritter wegen der Verlet- zung dieser Vorschriften oder Anordnungen durch den Kunden, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss wir nicht zu vertreten haben, stellt der Besteller uns frei. Soweit diese Vor- schriften oder Anordnungen der Durchführung des UN-Kaufrechts vereinbartVertrages entgegen- stehen, werden wir von unserer Leistungsverpflichtung befreit. 5. (6) Sollte eine dieser Bestimmungen Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen sonstigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. . (7) Im Fall der Falle einer solchen Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen sind ist die Parteien verpflichtetunwirksame Bedingung durch eine wirksame Bedingung zu ersetzen, eine die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu vereinbarenam nächsten kommt.

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Samples: Sales Contracts

Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Schlussbestimmungen. 1. Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Bestandteil der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber ist ebenso unser Business Partner Code of Conduct. 3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist München/Garching Ingolstadt als Gerichtsstand vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Kunde Auftraggeber keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden Auftraggebers bekannt sind. 3. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger auch am Sitz des Auftraggebers oder einen Dritten an einem anderen Sitz der unserer Gruppe zugehörigen Gesellschaften zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein mit uns verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Ein durch Rechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag durch Rechtsnachfolge ist mit unserer Zustimmung möglich. Wir werden eine solche Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haftet der bisherige Kunde und der neue Kunde zur gesamten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraumklagen. 4. Es ist ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Bei unterschiedlichen Vertragsurkunden ist die deutsche Fassung maßgeblich. 5. Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine Datenverarbeitungsanlage unterstützt. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers, insbesondere Namen, Adresse, Kontenverbindungen, werden zu Eigenzwecken gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit Erteilung des Auftrags damit einverstanden. 6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns gegenüber, alle datenschutzrechtlich notwendigen Erklärungen abzugeben bzw. gegebenenfalls erforderliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV), zu treffen. 7. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu vereinbaren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Schlussbestimmungen. 1. Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages – einschließlich dieser Bestimmung selbst – bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 21. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist München/Garching als Gerichtsstand vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind. 3. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein mit uns verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Ein durch Rechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag durch Rechtsnachfolge ist dürfen nur mit unserer Zustimmung möglichvorherigen schriftlichen Einwilligung abgetreten bzw. sonst übertragen werden. 2. Bei Vertragsschluss sind folgende Dokumente Vertragsbestandteil: ▪ Unverbindliches Angebot (inklusive Leistungsübersicht) von uns ▪ Auftrag des Kunden ▪ Auftragsbestätigung von uns ▪ Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: ▪ Unser Business Partner Code of Conduct: Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt vorranging unsere Auftragsbestätigung gefolgt von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und (wiederum) gefolgt von unserem Business Partner Code of Conduct. Die nachfolgenden Vertragsbestandteile gelten gleichrangig. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Ingolstadt. Wir werden eine solche Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigernsind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort unserer Leistung gemäß diesen AGB bzw. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnungeiner vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, so haftet der bisherige Kunde und der neue Kunde zur gesamten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitrauminsbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 4. Es ist ausschließlich Für diese AGB und die Anwendung deutschen Rechts Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts vereinbartKaufrechts. Bei unterschiedlichen Vertragsurkunden ist die deutsche Fassung maßgeblich. 5. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, eine der jeweils unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu vereinbaren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Elektrifizierung Von Fahrzeugen

Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Schlussbestimmungen. 1. Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Bestandteil der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber sind ebenso unsere Allgemeinen Verhaltensrichtlinien für Vertragspartner. 3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist München/Garching als Gerichtsstand vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Kunde Auftraggeber keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden Auftraggebers bekannt sind. 3. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger auch am Sitz des Auftraggebers oder einen Dritten an einem anderen Sitz der unserer Gruppe zugehörigen Gesellschaften zu übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein mit uns verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz ist. Ein durch Rechtsnachfolge herbeigeführter Wechsel in der Person des Kunden ist uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag durch Rechtsnachfolge ist mit unserer Zustimmung möglich. Wir werden eine solche Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Erfolgt der Vertragseintritt während eines Abrechnungszeitraumes ohne Zwischenabrechnung, so haftet der bisherige Kunde und der neue Kunde zur gesamten Hand für die Verbindlichkeiten aus diesem Abrechnungszeitraumklagen. 4. Es ist ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Bei unterschiedlichen Vertragsurkunden ist die deutsche Fassung maßgeblich. 5. Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine Datenverarbeitungsanlage unterstützt. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers, insbesondere Namen, Adresse, Kontenverbindungen, werden zu Eigenzwecken gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit Erteilung des Auftrags damit einverstanden. 6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns gegenüber alle datenschutzrechtlich notwendigen Erklärungen abzugeben bzw. gegebenenfalls erforderliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV), zu treffen. 7. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu vereinbaren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen