Lieferkette Musterklauseln

Lieferkette. Der Partner verpflichtet sich, die Inhalte dieser Verhaltensrichtlinien bei seinen Liefe- ranten und Unterlieferanten entsprechend umzusetzen, soweit ihm dies möglich ist.
Lieferkette. Wir erwarten von unseren Lieferanten, die Grundsätze dieses Code of Conduct einzuhal- ten bzw. gleichwertige Verhaltenskodizes an- zuwenden. Zudem bestärken wir sie, die In- halte dieses Code of Conduct bzw. gleichwer- tiger Verhaltenskodizes auch in ihren Liefer- ketten durchzusetzen. Wir behalten uns vor, die Anwendung dieses Code of Conduct bzw. gleichwertiger Verhal- tenskodizes bei unseren Lieferanten systema- tisch sowie anlassbezogen zu prüfen. Dies kann z. B. in Form von Fragebögen, Bewer- tungen oder Audits erfolgen. Falls danach Zweifel hinsichtlich der Einhal- tung des Verhaltenskodex fortbestehen, so wird der Lieferant aufgefordert, geeignete Ge- genmaßnahmen zu ergreifen und den Vor- gang an seinen zuständigen Kontakt in unse- rem Unternehmen zu melden. Erforderlichen- falls wird die Kooperation beendet.
Lieferkette. Ein weiterer Aspekt bei der Frage der Verhältnismäßigkeit von Anforderungen in der Bietererklärung könnte sein, wie weit die Lieferkette hierbei erfasst werden soll. Hierzu hat der Deutsche Städtetag in seinem Leitfaden erklärt: „Zwar wäre es an sich wünschenswert, die gesamte Lieferkette bis zur Produk- tion der verwendeten Rohstoffe einzubeziehen. Angesichts der internationalen Arbeitsteilung und der Komplexität von Waren, insbesondere von technischen Produkten, dürfte dies jedoch in der Praxis kaum umzusetzen sein. Daher ist es nötig, die Lieferkette nur bis zu einem Punkt einzubeziehen, bis zu dem der Auftragnehmer noch eine zumutbare Möglichkeit hat, die Einhaltung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen zu gewährleisten.“35 Als Beispiel führt der Deutsche Städtetag dann an: „So wird man dem Kraftfahrzeughändler gegenwärtig nicht zumuten können, eine Garantie dafür abzugeben, dass z.B. die im Fahrzeug verwendeten Textili- en aus einer Baumwollproduktion ohne unzulässige Kinderarbeit stammen. Bei Produkten mit einem weniger komplexen Herstellungsprozess wie etwa T-Shirts mag dies demgegenüber möglich sein.“ Im Ergebnis sind daher auch bei der Frage, inwieweit der Herstellungsprozess in zumutbarer Weise mit einbezogen werden kann, die Besonderheiten der Herstellung eines Produktes ausschlaggebend. Hierbei handelt es sich allerdings um eine dyna- mische Entwicklung, welche im Fluss ist. Folglich kann sich die Verhältnismäßigkeit bezüglich der Einbeziehung des gesamten Lieferprozesses ändern, wenn sich mehr Zertifikate am Markt etablieren und Lieferketten immer transparenter werden. Der öffentliche Auftraggeber sollte daher den Markt und dessen Entwicklungen beobach- ten. Beispielsweise scheint die Konfektionierung bei der Beschaffung von Textilien ein Zeitpunkt zu sein, bis zu dem es dem Bieter möglich sein sollte, die Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen oder bestimmter zielführender Maßnahmen zuzusichern. 35 Deutscher Städtetag, Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht – Hinweise für die kommunale Praxis: S. 21.
Lieferkette. Der Lieferant erklärt sich bereit, die Einhaltung der Inhalte des Lieferantenkodex bei seinen Lieferanten angemessen zu fördern und die Grundsätze der Nicht- Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten.
Lieferkette. Der Bau eines Solarkraftwerks erfordert eine verhältnismäßig kleine Anzahl an Haupt- komponenten wie z.B. die Solarmodule, Wechselrichter und die Unterkonstruktion. Ein Großteil der weltweit verbauten Solarmodule und Wechselrichter stammt aus chinesischer Produktion. In der Vergangenheit wurden immer wieder Bedenken hinsichtlich der Arbeits- bedingungen bei chinesischen Herstellern laut. Greencells arbeitet mit etablierten Liefe- ranten der Solarbranche zusammen und gibt hier ESG-orientierten Zulieferern den Vorzug. Im Rahmen der Supplier Frameworks, die Greencells mit seinen Hauptzulieferern abge- schlossen hat, verpflichten diese sich zur Beachtung des Greencells Code of Conduct. Für die von Greencells verbauten Unterkonstruktionen kommt überwiegend europäischer Stahl mit niedrigerem CO2 Abdruck und nachgewiesen guter ESG-Bilanz zum Einsatz. Circular Economy Solarmodule haben eine lange Lebensdauer – der angesetzte Mindestwert liegt bei 20 Jahren, jedoch ist dies eine konservative Schätzung und ein Einsatz über 25 bis 30 Jahre ist nach Einschätzung des Managements von Greencells durchaus realistisch. Da Solarmodule aber unter Einsatz von kritischen Metallen und seltenen Erden produziert werden, kommt ihrer Recyclingfähigkeit eine große Bedeutung zu. Die von Greencells verbauten Solarmodule sind mit der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) konform. Viele sind darüber hinaus in verschiedenen Ländern für das PV Cycle System zertifiziert. Die energetische Amortisationszeit von Solarpanelen, also der Zeitraum, der erforderlich ist, damit durch sie die gleiche Energiemenge erzeugt wird, die aus nicht erneuerbaren Primärenergiequellen für ihre Herstellung verwendet wurde, liegt nach neusten Schätzun- gen je nach verwendeter Technologie bei etwas über einem Jahr.20 HR Als konstruktionsorientiertes Unternehmen weist die GmbH-Gruppe eine mitarbeitenden- spezifische Altersstruktur auf, die unter Einbeziehung des mehrere hundert Personen um- fassenden Installationsteams der Greencells CEE stärker männlich geprägt ist und einen vergleichsweise niedrigen Altersdurchschnitt hat. Aufseiten der Greencells GmbH, in der überwiegend die Verwaltungstätigkeiten wahrge- nommen werden, ergibt sich Stand 31.12.2022 ein Anteil weiblicher Mitarbeiter von 32%, davon 20% der Führungskräfte. Die Geschäftsführung ist rein männlich besetzt. Der Bruttostundenlohn weiblicher Mitarbeiter liegt ohne Einbeziehung der Geschäftsführung 11...
Lieferkette. Der Verkäufer trägt die volle Verantwortung, dass die gelieferten Waren einschließlich der damit verbundenen Dienstleitungen dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Stellt sich heraus, dass der Verkäufer seine Pflichten verletzt hat, ist die Einkaufsvereinbarung unwirksam und eine Abnahmepflicht des Käufers besteht nicht. Wurde die vereinbarte Warenlieferung bereits bezahlt, muss der Verkäufer die erhaltene Zahlung – unabhängig davon, ob die Ware unbearbeitet oder vollständig bearbeitet wurde - sofort an Delta-Trading GmbH Metallhandel zurückerstatten. Die unbearbeitete Xxxx holt der Verkäufer umgehend auf eigene Kosten ab.
Lieferkette.  die Einhaltung der Inhalte des Code of Conduct bei seinen Lieferanten angemessen zu fördern;  Datenschutz  die Einhaltung der aktuell gültigen Datenschutzgrundverordnung zu gewährleisten;  Interessenskonflikte  Alle Interessenskonflikte, die Geschäftsbeziehungen nachteilig beeinflussen können, zu vermeiden.
Lieferkette. Für Kaufverträge, die auf Seiten des Käufers eine Lieferkette i.S.d. §§ 445a, 445b, 478 BGB (Lieferantenregress) begründen, gelten aus- schließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Rege- lungen zu Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) so- wie Beweislastverteilungen.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.