Gerichtsstand und Verjährung Musterklauseln

Gerichtsstand und Verjährung. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von der Vermieterin gegen den Mieter erst fällig, wenn die Vermieterin Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Mietfahrzeugs. ROADSURFER – Terms & Conditions of RS USA, Inc. THESE TERMS AND CONDITIONS (“Terms”) CONTAIN A BINDING ARBITRATION CLAUSE AND CLASS ACTION WAIVER THAT IMPACT YOUR RIGHTS ABOUT HOW TO RESOLVE DISPUTES. PLEASE READ THIS PROVISION CAREFULLY. Any change in the Rental Agreement or our rights must be in writing and signed by an authorized Roadsurfer officer. We have the unilateral right to change these Terms from time to time either upon written notice to you, in paper or electronic form, or upon our posting such changes on the Roadsurfer web site. All changes will apply to rentals that you reserve after such notice has been given, as indicated by the date of such notice, if sent in written form, or the date such changes are posted on the Roadsurfer web site, without any requirement by you to sign the changed Terms.
Gerichtsstand und Verjährung. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Celle.
Gerichtsstand und Verjährung. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Passau, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sofern ein Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche vom Vermieter gegenüber dem Mieter erst fällig, wenn der Vermieter die Gelegenheit hatte, die polizeiliche Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Mietfahrzeugs.
Gerichtsstand und Verjährung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mainz. Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von der Vermieterin gegen den Mieter erst fällig, wenn die Vermieterin Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Sofern ein etwaiger Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von der Vermieterin gegen den Mieter fällig. Hier gilt die gesetzliche Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Der Mieter kann nur mit von der Vermieterin unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Mieter nur im Hinblick auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Gerichtsstand und Verjährung. 22.1 Auf den Mietvertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar.

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.