Common use of Gesamthaftung Clause in Contracts

Gesamthaftung. 9.1 Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder gro- ber Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen. 9.2 Bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit. 9.3 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässig- keit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung aus Vertrag und Delikt für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die Höhe unse- res Honorars. Die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 50.000 €. 9.4 Der Ausschluss oder die Begrenzung unserer Haftung, der Haftung unserer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen gilt nicht für die Haftung wegen schuld- hafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 9.5 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist im Übrigen die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. 9.6 Gleiches gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. 9.7 Für den Fall des Aufwendungsersatzes, mit Ausnahme des Aufwendungsersatzes nach §§ 439 II BGB, gilt Ziff. 9.1 bis 9.5 entsprechend. 9.8 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 9.1 Wir haften uneingeschränkt nur 11.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Bedingungen vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbeson- dere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldver- hältnis und aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen. 11.2. Vectron haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder gro- ber Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen. 9.2 Bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit. 9.3 - unab- hängig vom Rechtsgrund der Haftung - unbegrenzt. Im Falle einer leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für einfache Fahrlässig- keit von Vectron bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vertragswesentlicher Pflichten oder von Kardi- nalpflichten unbeschadet nachstehender Ziff. 11.3 be- schränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist unsere die Haftung von Vectron im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 11.3. Für den Fall der Kündigung eines Leasingvertrages seitens des Leasingnehmers aus Vertrag und Delikt für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die wichtigem Grund haftet Vectron im Fall einfacher Fahrlässigkeit unbeschadet der Regelung ge- mäß vorstehender Ziff. 11.2 nur bis max. zur Höhe unse- res Honorarsdes Drei- fachen des vertraglich vereinbarten monatlichen Leasing- zinses. 11.4. Die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 50.000 €. 9.4 Der Ausschluss oder die Begrenzung unserer Haftung, der Haftung unserer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen gilt vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung wegen schuld- hafter Verletzung des LebensAnsprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Schäden an Leben, des Körpers Körper oder der Gesundheit. 9.5 11.5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt die Haftung von Vectron ausgeschlossen oder beschränkt ist, ist im Übrigen die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. 9.6 Gleiches gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. 9.7 Für den Fall des Aufwendungsersatzes, mit Ausnahme des Aufwendungsersatzes nach §§ 439 II BGB, gilt Ziff. 9.1 bis 9.5 entsprechend. 9.8 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt dies auch für unsere gesetzlichen die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und ErfüllungsgehilfenEr- füllungsgehilfen von Vectron.

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Samples: Leasing Agreement

Gesamthaftung. 9.1 Wir haften uneingeschränkt nur für 13.1. Unsere Haftung für Schadensersatz ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder gro- ber beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen. 9.2 Bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit. 9.3 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässig- keit bei nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung aus Vertrag und Delikt für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die Höhe unse- res Honorars. Die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 50.000 €. 9.4 Der Ausschluss oder die Begrenzung unserer Haftung, der Haftung unserer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen gilt nicht für die Haftung wegen schuld- hafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. 9.5 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist13.2. Eine weitergehende Haftung wegen nur leichter Fahrlässigkeit auf Schadensersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ist im Übrigen die Haftung - gleich also auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus welchem Rechtsgrund Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB - ausgeschlossen. 9.6 13.3. Die Regelung gemäß vorstehender Xxxxxx gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschlussanfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. 9.7 Für den Fall 13.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Aufwendungsersatzes, mit Ausnahme des Aufwendungsersatzes nach Bestellers (insbesondere gem. §§ 439 II 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 13.5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt Ziffdies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer und sonstiger Erfüllungsgehilfen. 9.1 bis 9.5 entsprechendDarüber hinaus haften wir nicht für das Verschulden unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit sich dieses nicht auf vertragswesentliche Pflichten bezieht. 9.8 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen13.6. Ansprüche des Bestellers verjähren in einem Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang, soweit nicht Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 ff. BGB in Rede stehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 9.1 Wir haften Alpenhain haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder gro- ber grober Fahrlässigkeit unserer der Vertreter oder Erfül- lungsgehilfenErfüllungsgehilfen von Alpenhain. Soweit Alpenhain kein vorsätzliches Verhalten angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 9.2 Bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir haftet Alpenhain, deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei einfacher leichter Fahrlässigkeit. Auch in diesem Fall ist die Haftung von Alpenhain auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Käufer vertraut hat und auch vertrauen durfte. 9.3 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässig- keit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung aus Vertrag und Delikt für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die Höhe unse- res Honorars. Die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 50.000 €. 9.4 Der Ausschluss oder die Begrenzung unserer Haftungder Haftung von Alpenhain, der Haftung unserer der Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen Erfüllungsgehilfen von Alpenhain gilt nicht für die Haftung wegen schuld- hafter schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haftet Alpenhain bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen oder arglistigem Verschweigen eines Mangels. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt ferner eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 und 479 BGB. 9.5 9.4 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist im Übrigen die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. 9.6 9.5 Gleiches gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. 9.7 9.6 Für den Fall des Aufwendungsersatzes, Aufwendungsersatzes mit Ausnahme des Aufwendungsersatzes desjenigen nach §§ 439 II BGB, gilt Ziff. § 9.1 bis 9.5 9.4 entsprechend. 9.8 9.7 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer der Haftung wirkt auch für unsere alle gesetzlichen Vertreter und ErfüllungsgehilfenErfüllungsgehilfen von Alpenhain. 9.8 Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Gesamthaftung. 9.1 Wir haften uneingeschränkt nur für 1. Die TSO GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz und grobe oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder gro- ber grober Fahrlässigkeit unserer der Vertreter oder Erfül- lungsgehilfenErfüllungsgehilfen der TSO GmbH beruhen. Soweit der TSO GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 9.2 Bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit2. Die TSO GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 9.3 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässig- keit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung aus Vertrag und Delikt für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die Höhe unse- res Honorars3. Die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 50.000 €. 9.4 Der Ausschluss oder die Begrenzung unserer Haftung, der Haftung unserer Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen gilt nicht für die Haftung wegen schuld- hafter schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 9.5 Soweit 4. Für Schäden, die nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt istam Vertragsgegenstand selbst entstanden sind (z.B. Mangelfolgeschäden), haftet die TSO GmbH aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur (a) bei Vorsatz, (b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter, (c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, ( d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde, (e) bei Mängeln des Vertragsgegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personenoder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. 5. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer IX.1 - 4 vorgesehen, ist im Übrigen - ohne Rücksicht auf die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. 9.6 Gleiches . Dies gilt insbesondere für Ansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsschlussVertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Eratz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 9.7 Für den Fall des Aufwendungsersatzes, mit Ausnahme des Aufwendungsersatzes nach §§ 439 II BGB6. Soweit die Schadensersatzhaftung der TSO GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt Ziff. 9.1 bis 9.5 entsprechend. 9.8 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt dies auch für unsere gesetzlichen im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.Erfüllungsgehilfen der TSO GmbH.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferungen Und Leistungen