Common use of Gesamthaftung Clause in Contracts

Gesamthaftung. 10.1 Eine weitergehende Haftung der BREAS auf Schadensersatz als in Ziff. 9. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags- schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 10.2 Die Haftungsbegrenzung gemäß Ziff. 10.1 gilt auch, sofern der KUNDE anstelle des Anspruchs auf Schadens- ersatz statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen geltend macht. 10.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der BREAS gemäß diesen VKLB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens- ersatzhaftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der BREAS.

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Samples: Sales Contracts

Gesamthaftung. 10.1 9.1 Eine weitergehende Haftung der BREAS auf Schadensersatz als in Ziffvorstehender Regelung der Nr. 9. 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs An- spruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags- schlussVertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer de- liktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 10.2 9.2 Die Haftungsbegrenzung gemäß ZiffBegrenzung nach Nr. 10.1 9.1 gilt auch, sofern soweit der KUNDE Kunde anstelle des eines Anspruchs auf Schadens- ersatz Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen geltend machtverlangt. 10.3 9.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der BREAS gemäß diesen VKLB Infra-Zeitz gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ein- geschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens- ersatzhaftung Schadensersatzhaftung der gesetzlichen VertreterArbeitnehmer, Mitarbeiter Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BREASInfra-Zeitz.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Laborleistungen

Gesamthaftung. 10.1 11.1 Eine weitergehende Haftung der BREAS auf Schadensersatz als in Ziff. 9. Ziffer 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags- schlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB. 10.2 11.2 Die Haftungsbegrenzung gemäß Ziff. 10.1 Begrenzung nach 11.1 gilt auch, sofern soweit der KUNDE Besteller anstelle des eines Anspruchs auf Schadens- ersatz Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen geltend machtverlangt. 10.3 11.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der BREAS gemäß diesen VKLB uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens- ersatzhaftung der gesetzlichen VertreterSchadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter Arbeitnehmer, Mitar- beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BREASErfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. 10.1 12.1 Eine weitergehende Haftung der BREAS auf Schadensersatz als in Ziff. 9. § 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies Dieses gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags- schlussVertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB. 10.2 12.2 Die Haftungsbegrenzung gemäß Begrenzung nach Ziff. 10.1 12.1 gilt auch, sofern soweit der KUNDE Kunde anstelle des eines Anspruchs auf Schadens- ersatz Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser ersatznutzlose Aufwendungen geltend machtverlangt. 10.3 12.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der BREAS gemäß diesen VKLB uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens- ersatzhaftung der gesetzlichen VertreterSchadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BREASErfüllungsgehilfen.

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Samples: General Terms and Conditions

Gesamthaftung. 10.1 11.1 Eine weitergehende Haftung der BREAS auf Schadensersatz als in Ziff. 9. Ziffer 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags- schlussVertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 10.2 11.2 Die Haftungsbegrenzung gemäß Ziff. 10.1 Begrenzung nach 11.1 gilt auch, sofern soweit der KUNDE Kunde Ersatz nutzloser Aufwendungen anstelle des eines Anspruchs auf Schadens- ersatz Schadensersatz statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen geltend machtverlangt. 10.3 11.3 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der BREAS gemäß diesen VKLB AKKA ausgeschlossen oder beschränkt eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens- ersatzhaftung Schadensersatzhaftung der gesetzlichen VertreterAngestellten, Mitarbeiter Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BREASAKKA.

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Samples: Allgemeine Vertriebsbedingungen

Gesamthaftung. 10.1 11.1 Eine weitergehende Haftung der BREAS auf Schadensersatz als in Ziff. 9. Ziffer 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags- schlussVertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 10.2 11.2 Die Haftungsbegrenzung gemäß ZiffBegrenzung nach Abs. 10.1 1 gilt auch, sofern soweit der KUNDE Kunde anstelle des eines Anspruchs auf Schadens- ersatz Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen geltend machtverlangt. 10.3 11.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der BREAS gemäß diesen VKLB ANTARIS SOLAR ausgeschlossen oder beschränkt eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens- ersatzhaftung Schadensersatzhaftung der gesetzlichen VertreterAngestellten, Mitarbeiter Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BREASvon ANTARIS SOLAR.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen