Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft Musterklauseln

Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. 8 MANAGEMENT AND REPRESENTATION OF THE COMPANY
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. (1) Die Gesellschaft hat einen/eine oder mehrere Geschäftsführer bzw. Geschäfts- führerinnen. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer bzw. Geschäfts- führerinnen gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer bzw. eine Geschäfts- führerin gemeinsam mit einem Prokuristen bzw. einer Prokuristin vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin vorhanden, so vertritt er/sie die Gesellschaft allein.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. (1) Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eige- ner Verantwortung. Er hat die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand zu führen. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied den ihm durch die Geschäftsordnung zugewiesenen Ge- schäftsbereich selbständig.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. (1) Die Gesellschaft hat nach Beendigung der Gründungsphase zwei Ge- schäftsführerinnen oder Geschäftsführer. Ein Geschäftsführungsmitglied übt die Funktion nebenamtlich aus.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. 1. Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer wird von der E.ON Westfalen Weser AG gestellt, ein zweiter Geschäftsführer kann auf Wunsch der Stadt Lage gestellt werden.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. 1. Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. 7 Management and representation of the Company § 8
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. (1) Die Gesellschaft bestellt einen Geschäftsführer (Akademiedirektor) bzw. eine Geschäftsführerin (Akademiedirektorin).
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. (1) Geschäftsführende Gesellschafterin ist die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH.