Geschäftskunden Musterklauseln

Geschäftskunden. Wenn wir in diesem Abschnitt von "PSD2" sprechen, meinen wir damit die zweite EU- Zahlungsdiensterichtlinie (EU2015/2366).
Geschäftskunden. 2.2.1. Berechnungsschema der Anzahl der Beschäftigten
Geschäftskunden. Die Dienstleistungen sind ausschließlich zur Nutzung durch professionelle Unternehmenskunden in der Baubranche und Sub-Baubranche, bei der Vergabe von Energiesystemen und in der Gebäudeinstandhaltung gedacht und ausgelegt und nicht für die Nutzung in anderen Branchen oder für private Endverbraucher gedacht („Anwendungsbereich“). Unbeschadet Ziffer 8.2 verzichtet der Kunde auf sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche und Rechtsbehelfe infolge einer Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden außerhalb des Anwendungsbereichs.
Geschäftskunden. Wenn wir in diesem Abschnitt von "PSD2" sprechen, meinen wir damit die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (EU2015/2366). Wir betrachten Sie als "Geschäftskunden", wenn Sie am Tag, an dem Sie in diese Nutzungsbedingungen eingetreten sind, kein: • Verbraucher sind (eine Person, die zu anderen Zwecken als einem Handel, Geschäft oder Beruf handelt); • Kleinstunternehmen sind ("Kleinstunternehmen" bezeichnet ein Unternehmen mit weniger als 10 Arbeitnehmern und einer Bilanzsumme von weniger als zwei Millionen Euro). Wir können gewisse Bestimmungen von PSD2 für Ihre Nutzung unseres Dienstes ausschließen, wenn Sie ein Geschäftskunde sind. Wenn Sie Geschäftskunde sind: • haben keinen Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen aus einer Abbuchungsvereinbarung; • haben Sie bis zu 60 Tage Zeit ab dem Datum, an dem ein Problem, das Sie identifizieren, aufgetreten ist, uns darüber zu informieren, danach sind wir nicht mehr verpflichtet, es zu untersuchen und Sie zu erstatten; • sind wir nicht verpflichtet, die in Titel III von PSD2 und deren Entsprechungen bei der Umsetzung von PSD2 in den Mitgliedstaaten des EWR, die für Sie gelten könnten ("PSD2-Transpositionen"), festgelegten Informationsanforderungen einzuhalten; und • gelten Artikel 72 und 89 der PSD2 und gleichwertige Bestimmungen in der PSD2-Umsetzung nicht für Ihre Nutzung unseres Dienstes, so dass wir, selbst wenn wir in diesen Nutzungsbedingungen etwas anderes sagen, Ihnen gegenüber nicht für die Verluste oder Schäden haften, die Ihnen durch diese Artikel und Bestimmungen entstehen können.
Geschäftskunden. Wenn ein Geschäftskunde eine Reservierung ausschließlich für die Hotelunterkunft, mit oder ohne Frühstück, tätigt, dann gilt für die Annullierung dieser Reservierung Folgendes: a. Bei einer Annullierung mehr als drei (3) Monate vor dem Anfangsdatum der vom Kunden reservierten Dienstleistung(en) ist kein Betrag zu entrichten. Eventuell im Voraus bezahlte Kosten werden vollständig – abzüglich der Verwaltungskosten, dies unbeschadet der in Artikel 6.3 genannten Bestimmungen - zurücküberwiesen; b. bei einer Annullierung mehr als zwei (2) Monate vor dem Anfangsdatum der vom Kunden reservierten Dienstleistung(en) sind fünfzehn Prozent (15 %) des Rechnungsbetrages zu zahlen; c. bei einer Annullierung mehr als einen (1) Monat vor dem Anfangsdatum der vom Kunden reservierten Dienstleistung(en) sind fünfunddreißig Prozent (35 %) des Rechnungsbetrages zu zahlen; d. bei einer Annullierung mehr als vierzehn (14) Tage vor dem Anfangsdatum der vom Kunden reservierten Dienstleistung(en) sind sechzig Prozent (60 %) des Rechnungsbetrages zu zahlen; e. bei einer Annullierung mehr als sieben (7) Tage vor dem Anfangsdatum der vom Kunden reservierten Dienstleistung(en) sind fünfundachtzig Prozent (85 %) des Rechnungsbetrages zu zahlen; und f. bei einer Annullierung weniger als sieben (7) Tage vor dem Anfangsdatum der vom Kunden reservierten Dienstleistung(en) ist der gesamte Rechnungsbetrag zu zahlen.
Geschäftskunden. Unser Angebot Wir überprüfen anhand von Kostenvergleichen, wie wir Ihre Versorgung mit Strom und/ oder Erdgas möglichst kostengünstig gestalten können. Diesen Vertrag kündigen wir, sobald dies nach dem geltenden Liefervertrag möglich ist und wir einen preiswerteren Versorger haben. Wir schließen dann in Ihrem Namen einen neuen Vertrag ab und zwar möglichst mit einer Preisgarantie (ohne Steuern und Abga- ben) von einem Jahr. Hierüber werden Sie von uns informiert. Vor dem Ablauf dieses Vertrages werden wir uns rechtzeitig um eine kostengünstige Weiterbelieferung mit Naturstrom und/oder Erdgas kümmern. Das gleiche gilt für den Fall einer Preisanhebung im laufenden Liefervertrag (Sonderkündigungsfall). Während der Laufzeit des Servicevertrages betreuen wir Sie in allen Belangen, die Ihre/n Energie-Liefervertrag/-verträge betreffen. Für den Fall, dass es zu Unstimmigkeiten mit dem Versorger kommen sollte, informieren Sie uns und wir kümmern uns dann. Die eingehenden Jahresrechnung/en prüfen wir. Bei Unrichtigkeit lassen wir die Fehler von der Lieferfirma berichtigen. Von uns werden keine Verträge mit Kautionszahlungen oder Vorkasse abgeschlossen sondern nur Verträge mit monatlichen Abschlägen und einer jährlichen Abrechnung. Sofortige Erteilung der beigefügten „Vollmacht Energieversorgung“ sowie die Verpflich- tung während des Bestehens des Energie-Servicevertrages und der entsprechenden Voll- machten, für die angegebenen Lieferstellen selbst keine Lieferverträge abzuschließen. Folgende Änderungen sollten uns sofort bzw. rechtzeitig vorher mitgeteilt werden:
Geschäftskunden. Zahlungsempfänger: Strompool Probstei eG Wiederkehrende Zahlung von: Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat Konto für Jahresentgelt
Geschäftskunden. Wenn ein Teilnehmer leitender Angestellter und/oder Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Organisation ist, die ein aktiver Geschäftskunde von Shell Recharge Solutions ist, dann muss er: 4.1. die Erlaubnis des Arbeitgebers zur Teilnahme haben; 4.2. Shell Recharge Solutions unverzüglich benachrichtigen, wenn er an dem Aktionsangebot teilgenommen hat und nicht zur Teilnahme berechtigt ist; und 4.3. für alle Steuerverbindlichkeiten aufkommen, die sich aus der Inanspruchnahme eines
Geschäftskunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
Geschäftskunden. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.