Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. 8 MANAGEMENT AND REPRESENTATION OF THE COMPANY
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Er hat die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand zu führen. Unbeschadet der
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer oder mehrere Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer gemeinsam oder durch eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer gemeinsam mit einer Prokuristin/einem Prokuristen vertreten. Ist nur eine Geschäftsführerin/ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt sie/er die Gesellschaft allein. Auch wenn mehrere Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer bestellt sind, kann jeder Geschäftsführerin/jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsmacht erteilt werden.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. 7 Management and representation of the Company
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Geschäftsführende Gesellschafterin ist die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer wird von der E.ON Westfalen Weser AG gestellt, ein zweiter Geschäftsführer kann auf Wunsch der Stadt Lage gestellt werden.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Die Gesellschaft bestellt einen Geschäftsführer (Akademiedirektor) bzw. eine Geschäftsführerin (Akademiedirektorin).
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat nach Beendigung der Gründungsphase zwei Ge- schäftsführerinnen oder Geschäftsführer. Ein Geschäftsführungsmitglied übt die Funktion nebenamtlich aus.