Geschäftsführung und Vertretung. Die Gesellschaft wird nach Maßgabe der Gesetze, des anzuwendenden Berufsrechts und des Gesellschaftsvertrags verantwortlich geführt. Die verantwortliche Führung um- fasst die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft. Geschäftsführer dür- fen ausschließlich Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Angehörige eines der in § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG genannten Berufe sein.
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Geschäftsführung und Vertretung. Die Gesellschaft wird nach Maßgabe der Gesetze, des anzuwendenden Berufsrechts und des Gesellschaftsvertrags verantwortlich geführt. Die verantwortliche Führung um- fasst umfasst die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft. Geschäftsführer dür- fen dürfen ausschließlich Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Angehörige eines der in § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG genannten Berufe sein.
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