Gesetzliche und andere Anforderungen Musterklauseln

Gesetzliche und andere Anforderungen. Sämtliche Anwendungen müssen allen geltenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Gesetzen und Vorschriften sowie Gesetzesrecht entsprechen, einschließlich der Gesetze und Vorschriften in allen Ländern, in denen Ihre Anwendungen gegebenenfalls angeboten oder zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss Folgendes gegeben sein: – Sie und die Anwendung müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und zur Datenerfassung in Bezug auf die Erfassung, Verwendung oder Offenlegung von Benutzer- oder Gerätedaten (z. B. IP-Adresse eines Nutzers, Name des Xxxxxx des Nutzers und installierte Apps, die einem Nutzer zugeordnet werden können) einhalten; – Anwendungen dürfen nicht zum Zwecke der Belästigung, des Missbrauchs, des Spamming, der Verfolgung, der Bedrohung oder der sonstigen Verletzung von Rechten (wie z. B. der Rechte auf Privatsphäre und Veröffentlichungsrechte) anderer Personen entworfen oder vermarktet werden. – Weder Sie noch Ihre Anwendung dürfen Funktionen ausführen oder Links zu Inhalten, Diensten, Informationen oder Daten herstellen oder einen Roboter, eine Spinne, eine Website-Suche oder eine andere Abrufanwendung oder -vorrichtung verwenden, um Software, Daten oder Dienste, die von Apple oder seinen Lizenzgebern bereitgestellt werden, auszulesen, zu durchsuchen, abzurufen, zu zwischenspeichern, zu analysieren oder zu indizieren oder solche Daten zu erhalten (oder zu versuchen, sie zu erhalten), mit Ausnahme der Daten, die Apple Ihnen in Verbindung mit solchen Diensten ausdrücklich zur Verfügung stellt oder zugänglich macht. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie solche Daten nicht für nicht autorisierte Zwecke sammeln, verbreiten oder verwenden; und – Wenn Ihre Anwendung für die Forschung an Menschen bestimmt ist oder die HealthKit APIs für klinische gesundheitsbezogene Zwecke verwendet, die personenbezogene Daten beinhalten können (z. B. Speicherung von Gesundheitsdaten), dann erklären Sie sich damit einverstanden, die Teilnehmer über die beabsichtigte Verwendung und Offenlegung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Forschung oder klinischen Gesundheitszwecke zu informieren und die Zustimmung dieser Teilnehmer (oder ihrer Erziehungsberechtigten) einzuholen, die Ihre Anwendung für solche Forschungs- oder klinischen Gesundheitszwecke verwenden werden. Darüber hinaus untersagen Sie Dritten, denen Sie de-identifizierte oder codierte Daten zur Verfügung stellen, die erneute Identifizierung (oder den Versuch...

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  • Leistungsänderungen 6.1 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten sowie Routen. Diese sind zulässig, wenn sie notwendig sind, weil sie z. B. auf behördlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgründen für die Reisenden und die Schiffsmannschaft und/oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Witterungsgründe oder Sicherheitsüberlegungen erforderlich werden und/oder um Gefahren abzuwenden. Hierüber entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Flugge- sellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zulässig. Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Anmelders mehr berücksichtigt werden. ICO ist berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist. ICO hat den Anmelder in einem der vorgenannten Fälle vor Reisebeginn auf einem dauer- haften Datenträger (digital oder in Papierform) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 6.2 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen/wesentlichen Änderung führen. In diesem Fall ist ICO verpflichtet den Reisenden vor Reise- beginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Der Anmelder kann dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. 6.3 Soweit die geänderten Leistungen selbst mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche des Anmelders unberührt. 6.4 Tritt der Anmelder und/oder die Reiseteilnehmer die Reise an, nachdem der Anmelder vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Ände- rung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.

  • Preisänderungen 3.1 Preisänderungen durch LSW erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch LSW sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 2.2 maßgeb- lich sind. LSW ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist LSW verpflichtet, Kostensteigerun- gen nur unter Xxxxxx gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 3.2 LSW hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf LSW Kostensenkungen nicht später weiter- geben als Kostensteigerungen. LSW nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. 3.3 Eine Änderung der Preise wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der beabsichtigten Preisänderung schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Erhöht LSW die Preise, kann der Kunde den Vertrag im Wege des Sonderkündigungsrechts mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Zeitraums kündigen, für den die ursprüngliche Preisregelung Gültigkeit besitzt. Die Kündigung bedarf der Schrift- form. LSW soll eine Kündigung unverzüglich nach Eingang in Schriftform bestätigen. 3.4 Abweichend von vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.3 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündi- gung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. 3.5 Ziffern 3.2 bis 3.4 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden oder vollumfänglich aufgehoben werden.