Gespräche Musterklauseln

Gespräche. 9.1 A1 Europa+ 100 Min und A1 Europa+ 300 Min*(indexgesichert nach Punkt 5) 19,90 Euro (Europa+ 300 Min) pro Anschluss. Dafür entfällt das Verbindungsentgelt für die ersten 100 bzw. 300 Minuten je Rechnungsmonat für aktive Gespräche von Österreich aus zu ausländischen Anschlüssen in folgende Länder: Belgien Bosnien- Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland TP5PT APN (Access Point Name): Einwahlknoten, Zugangspunkt zu einem Mobilfunk-Netz TP6PT handvermittelter Verkehr: Gesprächsverbindungen werden entweder von einem sog. Operator handvermittelt oder aber automatisch hergestellt Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx & Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Kosovo (+383) Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Mazedonien Montenegro Niederlande Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Türkei Ungarn USA und Kanada Zypern Hinweis zur Tabelle: Wir können diese Liste laufend erweitern. Die aktuelle Liste und Details dazu finden Sie im Internet unter xxx.X0.xxx Wenn Sie in eine andere Option wechseln, dann verrechnen wir dafür 10 Euro. » Sie können die inkludierten Minuten nur innerhalb Ihrer jeweiligen Rechnungsperiode nutzen. » Wenn Sie in einer Rechnungsperiode, je nach Option die ersten 100 bzw. 300 Minuten überschreiten, dann verrechnen wir ein Verbindungsentgelt von 0,99 Euro pro Minute – und nicht die Verbindungsentgelte für die jeweiligen Auslandszonen nach Ihrem Tarif. » Die Taktung ist 60/60. » Sie können nur eine Option pro Anschluss anmelden. » Sie können A1 Europa+ 100 Min und A1 Europa+ 300 Min nicht miteinander kombinieren. Leistung & Preis. Wenn Sie sich zu „A1 Ukraine 100 Minuten“ anmelden, zahlen Sie ein Entgelt von 6,90 pro Anschluss. Dafür entfällt das Verbindungsentgelt für die ersten 100 Minuten für 28 Tage für aktive Gespräche von Österreich aus zu ausländischen Anschlüssen in folgendes Land: - Nach Ukraine (Vorwahl+380) Anmeldbar bis auf Widerruf. » Sie können die inkludierten Minuten nur innerhalb von 28 Tagen nutzen. » Wenn Sie die ersten 100 Minuten überschreiten, dann verrechnen wir ein Verbindungsentgelt von 0,25 Euro pro Minute – und nicht die Verbindungsentgelte für die jeweilige Auslandszone nach Ihrem Tarif. » Sie können „A1 Ukraine 100 Minuten“ mehrfach anmelden » Die Taktung ist 60/60. » Bei Kombination mit anderen Auslandsoptionen in denen dieses Land enthalten ist, werden zuerst die Freieinheiten des Pakets „A1 Ukraine 100 Minuten“ verbraucht » Inkludierte Ein...
Gespräche. 1 Die Stadt Bern respektive deren Kontaktgruppe und die Delegierten der IKuR führen regel- mässige Gespräche. Ziel dieser Gespräche ist es, für anstehende Fragen und Probleme ein- vernehmliche Lösungen zu erarbeiten.
Gespräche e. Usw.… der MQI an Dritte, ohne der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, der MQI weiterzuleiten.
Gespräche. Die (bis zu acht) Bewerber, die zu den Gesprächen eingeladen werden, werden (im Einladungsschreiben) über die Zusammensetzung des Auswahlausschusses informiert. Bei der Beurteilung der Bewerber während des Gesprächs werden alle Auswahlkriterien (Teile B.1, B.2 und B.3) herangezogen. Auf der Grundlage der Gespräche wird eine Reserveliste mit bis zu fünf Bewerbern erstellt, die zu eintägigen Prüfungen in einem Prüfungszentrum eingeladen werden; an diese Prüfungen wird sich ein Gespräch mit dem Rat der Aufseher der ESMA anschließen. Auf der Grundlage dieses Auswahlverfahrens wird die Reserveliste erstellt. Die Aufnahme in die Reserveliste ist keine Garantie für eine Einstellung. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Auswahlliste nach der Annahme durch den Auswahlausschuss unter Umständen veröffentlicht wird. Die Arbeiten und Beratungen des Auswahlausschusses sind streng vertraulich, und jedwede Kontaktaufnahme mit Ausschussmitgliedern ist streng untersagt. Eine Kontaktaufnahme seitens der Bewerber oder Dritter zum Zweck der Einflussnahme auf die Mitglieder des Auswahlausschusses in Bezug auf die Auswahl ist ein Grund für den Ausschluss vom Auswahlverfahren. Im nächsten Schritt ersucht der Rat der Aufseher der ESMA die (bis zu 5) in die engere Xxxx genommenen Bewerber, einen Vortrag zu einem vorgegebenen Thema zu halten (an den sich ein Gespräch anschließen wird). Die Vorträge und Gespräche finden am selben Tag statt. Das Thema des Vortrags wird den in die engere Xxxx genommenen Bewerbern in der Einladung zu dem Gespräch mit dem Rat der Aufseher mitgeteilt. Der Rat der Aufseher ernennt den Exekutivdirektor, nachdem das Europäische Parlament diese Xxxx bestätigt hat. Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Mai 2021. Die Bewerber können zusätzlich zu den vorerwähnten Gesprächen und/oder Tests weiteren Gesprächen und/oder Tests unterzogen werden.

Related to Gespräche

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und