Verbindungsentgelte Musterklauseln

Verbindungsentgelte. FWAG bietet den Verbindungsaufbau im Rahmen der VIE Festnetztelefonie in zwei Tarifmodellen: (i) Tarifmodell VIE Businesskunde und (ii) Tarifmodell VIE Großkunde an. Das Tarifmodell „VIE Großkunde“ wird in Anlage 1 dieser EB und das Tarifmodell VIE Businesskunde“ wird in Anlage 2 dieser EB dargestellt. Die Einstufung als Businesskunde oder Großkunde und damit die Anwendung der genannten Tarifmodelle, erfolgt auf Basis des erzielten Monatsumsatzes in einem Beobachtungszeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten. Der beachtliche Monatsumsatz setzt sich zusammen aus: ⏵ Telefongrundgebühren, ⏵ Monatliche Entgelte für Telefonzusatzdienste, und ⏵ Verbindungsentgelte. Monatsumsatz unter € 1.100,00 exkl. USt in drei aufeinanderfolgenden Monaten. Monatsumsatz zumindest € 1.100,00 exkl. USt in drei aufeinanderfolgenden Monaten. Bei erreichen bzw. unterschreiten des genannten Schwellenwertes in drei aufeinanderfolgenden Monaten, wird ab dem Monat nach dem Beobachtungszeitraum das entsprechende Tarifmodell angewandt. Standardmäßig werden Kunden in das Tarifmodell VIE Businesskunde eingestuft. Für die anwendbaren Tarifmodelle gelten folgende Bestimmungen: ⏵ Telefongespräche innerhalb des Flughafen Netzes sowie zu den Standorten ⏵ Es wird zwischen Geschäftszeit (GZ) und Freizeit (FZ), unterschieden: Geschäftszeit (GZ): Tagsüber (Montag – Xxxxxxx 8:00-18:00 Uhr) Freizeit (FZ): Abends (Montag – Xxxxxxx 18:00-8:00 Uhr), Wochenende (Samstag und Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr) und Feiertage (00:00 bis 24:00 Uhr). ⏵ Die Berechnung der Verbindungsentgelte beginnt mit dem Melden des gerufenen Anschlusses und endet nach Trennung der Verbindung durch einen der beiden Anschlüsse. Bei Verbindungen in Netze, die die Rückauslösung nicht unterstützen, ist die Trennung der Verbindung durch den Anrufer notwendig. ⏵ Ein Kunde kann für sämtliche Nebenstellen individuell vereinbaren, welche Destinationsregionen von der jeweiligen Nebenstelle angewählt werden können (Berechtigungsklasse). Bei Bedarf können zwei Berechtigungsklassen genannt werden, zwischen welchen der Kunde selbst, am Apparat, umschalten kann. Eine Änderung durch FWAG ist jederzeit kostenlos möglich. Folgende Berechtigungsklassen stehen zur Auswahl: Klasse 1 Halbamtsberechtigt: Ausgehende Gespräche nur Bereich VIE-Netz möglich Klasse 2 Bundeslandzone: Wien, Niederösterreich, Burgenland Klasse 3 Österreich Klasse 4 Europa Klasse 5 Weltweit
Verbindungsentgelte. 3.1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten, die er zu ver- treten hat. 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, welche durch den Nutzer oder den Mitbenutzer verursacht worden sind. Dies gilt auch bei missbräuchlicher Nutzung, soweit er nicht nachweist, dass ihm keine Pflichtverletzung zur Last zu legen ist. 3.3. Die Vergütungsverpflichtung entfällt, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben. 3.4. Die Entgelte für den VoIP-Dienst ergeben sich aus der jeweils bei jedem einzelnen Ver- bindungsbeginn gültigen Preisliste für das vom Kunden gewählte Produkt laut Leistungs- beschreibung sipgate. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit online unter dem jeweils gültigen Link einsehbar.
Verbindungsentgelte. 1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten die er zu vertreten hat. Dies gilt auch für unbefugte oder befugte Nutzungen durch Dritte, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. Die Vergütungsverpflichtung entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, das Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben. 2. Zum Schutz der Kunden vor überhöhten Forderungen bei Missbrauch wird bei der Neuanlage des Kundenanschlusses ein Kreditlimit von 20,-- € eingetragen. Dieses Limit kann auf Wunsch des Kunden angepasst werden. Dazu ist eine Mitteilung an AllgäuDSL ausreichend. Bei professionellen Telefonanschlüssen beträgt das Kreditlimit 200,-- €.
Verbindungsentgelte. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten. 7.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, welche durch den Nutzer oder den Mitbenutzer verursacht worden sind. Dies gilt auch bei missbräuchlicher Nutzung, soweit er nicht nachweist, dass ihm keine Pflichtverletzung zur Last zu legen ist. 7.3 Die Vergütungsverpflichtung entfällt, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben. 7.4 Die Entgelte für den VoIP-Dienst ergeben sich aus der jeweils bei jedem einzelnen Verbindungsbeginn gültigen Preisliste für das vom Kunden gewählte Produkt. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit online auf der jeweiligen Tarifseite einsehbar. Firmensitz: peoplefone GmbH Xxxxx-Xxxxxx-Xxx. 0 Tel.: +49 711 / 18 42 04 -0 Fax.: +49 711 / 18 42 04 – 99 xxxx@xxxxxxxxxx.xx Amtsgericht Stuttgart HRB 757109 Steuernummer: 127/135/10015 Umsatzsteuer-ID: DE295662921 Deutsche Bank BIC XXXXXXXX000 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 8 IP-Endgeräte 8.1 peoplefone bietet Hard- und Softwareprodukte (insb. IP-Endgeräte und Media Gateways) an. Über den Erwerb von Hard- und Softwareprodukten werden gesonderte Verträge ohne Berücksichtigung der zu erbringenden Dienstleistungen geschlossen. 8.2 Die peoplefone-Dienstleistung ist ausschließlich mit von peoplefone zertifizierten Endgeräten zu betreiben. Die jeweils aktuelle Liste der zertifizierten Endgeräte ist unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx einsehbar. Bei Gebrauch nicht zertifizierter Endgeräte übernimmt peoplefone keine Haftung und/oder Gewährleistung. 8.3 Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises behält sich peoplefone das Eigentum an den Hard- und Softwareprodukten vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von peoplefone hinweisen und peoplefone beim Zugriff durch Dritte unverzüglich benachrichtigen.
Verbindungsentgelte. Ausgehende Gespräche sowie Rufweiterleitungen und sonstige Verbindungen an externe Rufnummern werden gemäß der jeweils gültigen fonira Tarifliste verrechnet. Auf Wunsch erhält der Kunde monatlich einen Einzelgesprächsnachweis im CSV-Format.
Verbindungsentgelte. Die Verbindungentgelte für ausgehende Verbindungen (Telefon, SMS) unter Nutzung von mobilen Endpunkten im Rahmen des sipgate Vertrages sind in der Preisliste abrufbar. Die in den Basisverträgen Business L und XL enthaltenen Flatrates decken nicht die Verbindungen ab, die über mobile Endpunkte via sipgate SIM geführt wurden (sipgate Handy). Gleiches gilt für die Flatrates, welche im Tarif sipgate starter für ausgehende Verbindungen vom Festnetz gebucht werden können.
Verbindungsentgelte. Die Verbindungentgelte für ausgehende Verbindungen (Telefon, SMS) unter Nutzung von mobilen Endpunkten im Rahmen des sipgate team Vertrages sind in der Preisliste abrufbar.
Verbindungsentgelte. Es fallen keine zusätzlichen wiederkehrenden Grundkosten an. Die Verbindungentgelte für ausgehende Verbindungen (Telefon, SMS) unter Nutzung von mobilen Endpunkten im Rahmen des Vertrages sipgate team mobil sind unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxx/xx- rife/mobilfunk abrufbar. Soweit der Kunde bereits eine Allnetflat oder eine Festnetzflat für seinen Account gebucht hat, deckt diese nicht die Verbindungen ab, die über die mobilen Endpunkte unter Nutzung der sipgate SIM geführt werden (sipgate Handy).
Verbindungsentgelte mit MOBIL FLAT ins deutsche Mobilfunknetz (Sekundentaktung) 0,20 EUR/min 0,00 EUR/min Änderung der Rufnummer 10,30 EUR einmalig komplett 15,30 EUR wahlweise 20,50 EUR pro Sperre komplett 15,30 EUR wahlweise 20,50 EUR pro Sperre zusätzliche Leistungsmerkmale 2,50 EUR monatlich Schutz gegen Rufumleitung, Ansage Abwesenheit, Funktion „Bitte nicht stören“ Freischaltung von VPN- und Premium Rate Diensten 15,30 EUR pro Auftrag Nutzungsentgelt 1,50 EUR monatlich Portierung 6,50 EUR je MDCC-Rufnummer zu anderen Festnetzbetreibern 2 gelten für die Dauer des Telefon- oder Kombivertrages 3 gilt für eine MDCC-Festnetznummer Alle Preise inkl. MwSt. LEISTUNGSBESCHREIBUNG MDCC-FON FLAT
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