Verbindungsentgelte Musterklauseln

Verbindungsentgelte. FWAG bietet den Verbindungsaufbau im Rahmen der VIE Festnetztelefonie in zwei Tarifmodellen: (i) Tarifmodell VIE Businesskunde und (ii) Tarifmodell VIE Großkunde an. Das Tarifmodell „VIE Großkunde“ wird in Anlage 1 dieser EB und das Tarifmodell VIE Businesskunde“ wird in Anlage 2 dieser EB dargestellt. Die Einstufung als Businesskunde oder Großkunde und damit die Anwendung der genannten Tarifmodelle, erfolgt auf Basis des erzielten Monatsumsatzes in einem Beobachtungszeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten. Der beachtliche Monatsumsatz setzt sich zusammen aus: ⏵ Telefongrundgebühren, ⏵ Monatliche Entgelte für Telefonzusatzdienste, und ⏵ Verbindungsentgelte. Monatsumsatz unter € 1.100,00 exkl. USt in drei aufeinanderfolgenden Monaten. Monatsumsatz zumindest € 1.100,00 exkl. USt in drei aufeinanderfolgenden Monaten. Bei erreichen bzw. unterschreiten des genannten Schwellenwertes in drei aufeinanderfolgenden Monaten, wird ab dem Monat nach dem Beobachtungszeitraum das entsprechende Tarifmodell angewandt. Standardmäßig werden Kunden in das Tarifmodell VIE Businesskunde eingestuft. Für die anwendbaren Tarifmodelle gelten folgende Bestimmungen: ⏵ Telefongespräche innerhalb des Flughafen Netzes sowie zu den Standorten ⏵ Es wird zwischen Geschäftszeit (GZ) und Freizeit (FZ), unterschieden: Geschäftszeit (GZ): Tagsüber (Montag – Xxxxxxx 8:00-18:00 Uhr) Freizeit (FZ): Abends (Montag – Xxxxxxx 18:00-8:00 Uhr), Wochenende (Samstag und Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr) und Feiertage (00:00 bis 24:00 Uhr). ⏵ Die Berechnung der Verbindungsentgelte beginnt mit dem Melden des gerufenen Anschlusses und endet nach Trennung der Verbindung durch einen der beiden Anschlüsse. Bei Verbindungen in Netze, die die Rückauslösung nicht unterstützen, ist die Trennung der Verbindung durch den Anrufer notwendig. ⏵ Ein Kunde kann für sämtliche Nebenstellen individuell vereinbaren, welche Destinationsregionen von der jeweiligen Nebenstelle angewählt werden können (Berechtigungsklasse). Bei Bedarf können zwei Berechtigungsklassen genannt werden, zwischen welchen der Kunde selbst, am Apparat, umschalten kann. Eine Änderung durch FWAG ist jederzeit kostenlos möglich. Folgende Berechtigungsklassen stehen zur Auswahl: Klasse 1 Halbamtsberechtigt: Ausgehende Gespräche nur Bereich VIE-Netz möglich Klasse 2 Bundeslandzone: Wien, Niederösterreich, Burgenland Klasse 3 Österreich Klasse 4 Europa Klasse 5 Weltweit
Verbindungsentgelte. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten.
Verbindungsentgelte. 3.1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten, die er zu ver- treten hat.
Verbindungsentgelte. Ausgehende Gespräche sowie Rufweiterleitungen und sonstige Verbindungen an externe Rufnummern werden gemäß der jeweils gültigen fonira Tarifliste verrechnet. Auf Wunsch erhält der Kunde monatlich einen Einzelgesprächsnachweis im CSV-Format.
Verbindungsentgelte. 1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten die er zu vertreten hat. Dies gilt auch für unbefugte oder befugte Nutzungen durch Dritte, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. Die Vergütungsverpflichtung entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, das Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.
Verbindungsentgelte. Die Verbindungentgelte für ausgehende Verbindungen (Telefon, SMS) unter Nutzung von mobilen Endpunkten im Rahmen des sipgate team Vertrages sind in der Preisliste abrufbar.
Verbindungsentgelte. Es fallen keine zusätzlichen wiederkehrenden Grundkosten an. Die Verbindungentgelte für ausgehende Verbindungen (Telefon, SMS) unter Nutzung von mobilen Endpunkten im Rahmen des Vertrages sipgate team mobil sind unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxx/xx- rife/mobilfunk abrufbar. Soweit der Kunde bereits eine Allnetflat oder eine Festnetzflat für seinen Account gebucht hat, deckt diese nicht die Verbindungen ab, die über die mobilen Endpunkte unter Nutzung der sipgate SIM geführt werden (sipgate Handy).
Verbindungsentgelte. Die Verbindungentgelte für ausgehende Verbindungen (Telefon, SMS) unter Nutzung von mobilen Endpunkten im Rahmen des sipgate Vertrages sind in der Preisliste abrufbar. Die in den Basisverträgen Business L und XL enthaltenen Flatrates decken nicht die Verbindungen ab, die über mobile Endpunkte via sipgate SIM geführt wurden (sipgate Handy). Gleiches gilt für die Flatrates, welche im Tarif sipgate starter für ausgehende Verbindungen vom Festnetz gebucht werden können.
Verbindungsentgelte mit MOBIL FLAT ins deutsche Mobilfunknetz (Sekundentaktung) 0,20 EUR/min 0,00 EUR/min Änderung der Rufnummer 10,30 EUR einmalig komplett 15,30 EUR wahlweise 20,50 EUR pro Sperre komplett 15,30 EUR wahlweise 20,50 EUR pro Sperre zusätzliche Leistungsmerkmale 2,50 EUR monatlich Schutz gegen Rufumleitung, Ansage Abwesenheit, Funktion „Bitte nicht stören“ Freischaltung von VPN- und Premium Rate Diensten 15,30 EUR pro Auftrag Nutzungsentgelt 1,50 EUR monatlich Portierung 6,50 EUR je MDCC-Rufnummer zu anderen Festnetzbetreibern 2 gelten für die Dauer des Telefon- oder Kombivertrages 3 gilt für eine MDCC-Festnetznummer Alle Preise inkl. MwSt. LEISTUNGSBESCHREIBUNG MDCC-FON FLAT
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