Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens Musterklauseln

Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens. Die Schulen gestalten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben selbstständig und eigenver- antwortlich ihre pädagogische, personelle, finanzielle und organisatorische Tätigkeit. Die Schulen öffnen sich gegenüber ihrem sozialen und kulturellen Umfeld und kooperieren mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie mit anderen außerschulischen Einrichtungen und Institutionen (u.a. Nachbarschaftsschulen, Kooperation Schule-Wirt- schaft). Die Schulen legen pädagogische Ziele und Schwerpunkte ihrer Arbeit mit dem Ziel fest, diese in einem Schulprogramm für die Sicherung und Entwicklung der Qualität schuli- scher Arbeit zusammenzuführen. In diesem Rahmen kann die Schule ein schul-eigenes Curriculum in Ausgestaltung der Rahmenpläne entwickeln und von Bestimmungen der Stundentafel in einem definierten Umfang abweichen. Sie überprüfen regelmäßig das Erreichen ihrer pädagogischen Ziele und die Umsetzung ihrer verabredeten Arbeits- schwerpunkte oder ihres Schulprogramms und stimmen dies mit der zuständigen Schul- aufsicht ab. Die Schulkonferenz wird Leitbildgeber und Instanz für die pädagogischen und organisato- rischen Grundentscheidungen innerhalb der Schule. Sie entscheidet über ein Schulprogramm, das Evaluationsprogramm, den Haushaltsplan der Schule sowie über Maßnahmen der Schule zur Wahrnehmung ihrer pädagogischen Gestaltungskompetenz (Abweichungen von der Stundentafel, Organisation besonderer Bildungs- und Erziehungs- aufgaben als Aufgabengebiete, Einrichtung von altersgemischten und jahrgangsüber- greifenden Lerngruppen an Grundschulen, u.a.m.). Zur Stärkung der Schulkonferenz kann an allgemein bildenden Schulen eine nicht der Schule angehörende Person, an berufli- chen Schulen je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusätzlich in die Schulkonferenz mit Stimmrecht aufgenommen werden. Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden zu Führungskräften mit Ergebnisverantwortung. Sie tragen im Rahmen der für ihre Schule geltenden Schulprogramme und Ziel- vereinbarungen Verantwortung für die fachliche Leistungserbringung und den Einsatz der dafür bereit gestellten personellen und sächlichen Mittel. Sie sind für die Aufgabener- füllung, die Qualität und Effektivität der schulischen Arbeit verantwortlich. Die Schulleitungsaufgaben mit Ergebnisverantwortung werden auf fünf Jahre befristet über- tragen. Danach werden sie neu ausgeschrieben; erneute Übertragungen sind zulässig.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.